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Hamburg macht Sport – Regelungen zu Lärmschutz

Dienstag, 29.01.2013

Möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger sollen Sport treiben – so lautet es in der Dekadenstrategie für den Hamburger Sport, den die Zukunftskommission Sport und der Hamburger Senat im Jahr 2011 vorgestellt haben. Sport führt unterschiedliche gesellschaftspolitische Felder zusammen: Bewegung und Gesundheit, Freizeit und Unterhaltung, Miteinander und Integration. Sport- und Bewegungsflächen liegen in einer dicht besiedelten Stadt wie Hamburg zumeist in der Nähe von oder mitten in Wohngebieten. Sie bergen daher nicht selten erhebliches Potential an Konflikten zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner und dem mit den Aktivitäten verbundenen Lärm durch Sporttreibende und Zuschauerinnen und Zuschauer.

Die Bewertung von Lärmstörungen ist bundesrechtlich durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung, 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) geregelt, wonach je nach Wohngebiet und Tageszeit abgestufte Immissionsrichtwerte festgelegt sind. Die Stadt bzw. der Bezirk muss ggf. entsprechende Betriebszeiten festsetzen und Lärmschutzmaßnahmen einfordern bzw. umsetzen.

Hamburg befindet sich im ständigen Wandel. Wohnungen entstehen und Sportanlagen werden umgebaut, modernisiert oder erweitert. Bestehende Sportanlagen haben aus Gründen des Bestandsschutzes gemäß § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV eine Privilegierung erfahren (Altanlagenbonus). In vielen Fällen herrscht bislang Unklarheit darüber, ob der Altanlagenbonus (Bestandsschutz) beim Neubau von Wohnungen oder bei bestimmten Umbaumaßnahmen verloren geht. Die Frage, wann der Altanlagenbonus entfällt, wann also die Änderung, Erweiterung bzw. Modernisierung einer Sportanlage (z.B. beim Umbau eines Rasen- oder Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz) den Verlust des Altanlagenbonus zur Folge hat, wird im Einzelfall ggf. unterschiedlich beantwortet.

Um einen reibungslosen Umgang im Zusammenhang mit Sportstätten zu gewährleisten und damit der Förderung des (Breiten-)Sportes in Hamburg nicht im Weg zu stehen, und gleichzeitig den optimalen Lärmschutz von Wohnbebauungen sicher zu stellen, erscheint es sinnvoll, entsprechende Regelungen zu erarbeiten.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass Sport- und Wohnraumnutzung neben- und miteinander im Einklang gestaltet werden kann und dabei bestehende Sportstätten nicht durch deren Umbau, Modernisierung bzw. Erweiterung oder durch Neubauten in deren Umfeld, insbesondere durch heranrückende Wohnbebauung, veränderten Lärmbeschränkungen unterworfen werden, die ihre Nutzung unter Umständen erheblich einschränken, und

2. der Bürgerschaft bis zum Frühjahr 2014 zu berichten.