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Hamburg schafft eine Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Beeinträchtigung

Mittwoch, 27.09.2023

Die Weiterentwicklung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein zentraler Baustein der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg, zu der sich die rot-grüne Koalition in Hamburg verpflichtet hat.

Im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung des Opferschutzes wurde im Fachdialog „Schutz von Frauen mit psychischen Erkrankungen“ (siehe Drs. 22/6643) herausgearbeitet, dass akut schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Erkrankung in den existierenden Frauenhäusern nicht adäquat versorgt werden können, da sie aufgrund ihrer Erkrankung z. B. nicht mit vielen Menschen zusammenleben können. Den meist stark ausgelasteten Frauenhäusern fehlt es an Rückzugsmöglichkeiten und Ruhe. Speziell auf die Bedarfe von Frauen mit psychischer Erkrankung zugeschnittene Angebote fehlen bisher in Hamburg.

Im Fachdialog wurde deshalb die Empfehlung erarbeitet, eine Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Beeinträchtigung zu schaffen, die konzeptionell auf die besonderen Bedarfe gewaltbetroffener Frauen mit psychischer Beeinträchtigung ausgerichtet ist. Dort wäre auch die Möglichkeit einer psychologischen Beratung und Begleitung vorzusehen.

Dieses auf die speziellen Bedürfnisse der betroffenen Frauen zugeschnittene zusätzliche Angebot würde zum einen eine Versorgungslücke in Hamburg schließen und zum anderen die sechs bestehenden Frauenhäuser mit ihren 244 Schutzplätzen entlasten, die stark nachgefragt und durch den knappen Wohnraum für Frauen im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus zusätzlich belastet sind. Um in Hamburg auch den Auszug von Frauen aus den Frauenhäusern zu erleichtern, soll die Förderung der Schaffung von Wohnraum durch spezielle Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern oder Frauenwohnprojekte fortgesetzt und die Förderung des Auszugs in privaten Wohnraum intensiviert werden.

Festzustellen ist auch, dass Frauen mit befristeten Aufenthaltstiteln oder Duldungen Probleme haben, nach dem Aufenthalt im Frauenhaus eine Wohnung zu finden. Grundsätzlich haben Frauen in Frauenhäusern Anspruch auf einen Dringlichkeitsschein, da sie als Misshandelte oder von Misshandlung bedrohte Personen nach Pkt. 3.4 der Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum eine besondere Zielgruppe darstellen. Nach den rechtlichen Vorgaben bedarf es darüber hinaus einer Aufenthaltsperspektive von längerer Dauer. Dieses Erfordernis wird im Regelfall bei einer Duldung oder einem befristeten Aufenthaltstitel von unter einem Jahr nicht erfüllt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. den bisherigen Planungsstand zur Schaffung einer speziellen Schutzeinrichtung für psychisch erkrankte Frauen zu berichten,

2. die Wohnraumvermittlung für Bewohnerinnen der Frauenhäuser zu intensivieren,

3. zu prüfen, wie die Wohnraumversorgung von schutzbedürftigen Frauen mit befristeten Aufenthaltstiteln bzw. Duldungen verbessert werden kann,

4. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2024 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Filiz Demirel
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion