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Hamburger Beteiligungsverwaltung gut aufstellen und die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzen

Freitag, 01.07.2016

Die öffentlichen Unternehmen erledigen Aufgaben, die in Verwaltungsstrukturen nicht oder nicht wirtschaftlich wahrzunehmen sind. Die öffentlichen Unternehmen beschäftigen mit 58.600 Beschäftigten mehr als die Hälfte der heute 114.000 Beschäftigten des Konzerns Stadt Hamburg, investieren mit knapp 1,3 Mrd. Euro jährlich in etwa doppelt so viel wie der Kernhaushalt und machen mit 29 Mrd. Euro rund 40 Prozent der Konzernbilanzsumme aus. Die Beteiligungen stellen damit für den Konzern der Freien und Hansestadt Hamburg einen maßgeblichen Posten dar (vgl. Jahresbericht 2016 des Rechnungshofes, Seite 11).

Vor diesem Hintergrund war die Einrichtung des bürgerschaftlichen Fachausschusses „Ausschuss für öffentliche Unternehmen“ zu Beginn der 20. Legislaturperiode folgerichtig. Auch wurde die Transparenz und die Berichterstattung über die öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen in den vergangenen Jahren bereits deutlich verbessert: Der Ausschuss für öffentliche Unternehmen berät regelmäßig – wenn zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen notwendig auch in nichtöffentlicher oder verschwiegener Sitzung – die Entwicklung der HSH Nordbank, insbesondere in Bezug auf die 2009 von den Ländern ausgesprochenen Garantie, sowie die ebenfalls seit 2009 bestehende Beteiligung der Stadt an der Containerreederei Hapag-Lloyd. Zudem werden auf Vorschlag der Fraktionen im Rahmen der Beratung des Beteiligungsberichts weitere Unternehmen beraten. Über den jährlichen Beteiligungsbericht hinaus berichtet der Senat seit 2013 über die Entwicklung der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführungen der hamburgischen Beteiligungen.

Das vorhandene System zur Verwaltung und Steuerung der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen funktioniert insbesondere mit dem erweiterten Verantwortungsmodell grundsätzlich gut, dies hat zuletzt auch der Rechnungshof bestätigt. Der Rechnungshof sieht jedoch den Bedarf einer regelmäßigen Überprüfung des Systems der Beteiligungsverwaltung und empfiehlt eine Organisationsuntersuchung, die auch der Senat in seiner Stellungnahme (vgl. Drs. 21/4850) als sinnvoll bezeichnet hat.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft im Laufe des Jahres 2017 über die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zur Beteiligungsverwaltung zu berichten. Bei der Organisationsuntersuchung sollen unter anderem folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

1. Welche in Jahrzehnten gewachsenen Berichtspflichten des Senats gegenüber der Bürgerschaft in Bezug auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen lassen sich sinnvoll mit der Konzernberichterstattung verbinden?

2. Wie lässt sich die Information und Kontrolle über öffentliche Unternehmen und Beteiligungen durch die Bürgerschaft verbessern, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass vertraulich erlangte Informationen nicht im Parlament erörtert werden können?

3. Genügen die augenblicklichen personellen Ressourcen der Beteiligungsverwaltung angesichts der erheblichen Ausweitung des Beteiligungsportfolios und der zunehmenden Komplexität den Anforderungen?

4. Ist angesichts der Komplexität des Beteiligungsbestandes das Verhältnis zwischen zentraler und dezentraler Aufgabenwahrnehmung ausgewogen oder muss es neu ausgerichtet werden?

5. Sind hinsichtlich der Vergütungen von Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen neue Standards und Verfahrensabläufe einzurichten?

6. Sind die Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten der Beteiligungsverwaltung wirtschaftlich und geeignet, um die von der FHH mit ihren Beteiligungen verfolgten politischen, strategischen und operativen Ziele effizient zu erreichen?

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion