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Hamburger Integrationsfonds (XXVII) – Förderung des Projekts „Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“

Donnerstag, 16.02.2017

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältigste Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartiere und Stadtteilen für alle noch besser zu machen.

Die Bürgerschaft hat mit Drs. 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten, und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Ausgaben sollen für Maßnahmen und Zuweisungen, die integrationsfördernde Angebote für Geflüchtete beinhalten, getätigt werden. Mit Beschluss der Drs. 21/5860 stehen nunmehr 7 Millionen. Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Zugleich wurde im Einzelplan 9.2 im Aufgabenbereich 283 ein neues Zentrales Programm „Hamburger Integrationsfonds– investiv“ mit einem Mittelvolumen von 3 Millionen. Euro für investive Maßnahmen geschaffen. Damit gibt es ein zusätzliches Förderinstrument, das in der aktuellen Startphase zahlreicher Integrationsprojekte helfen soll, wichtige Projekte investiv oder konsumtiv zu unterstützen – immer mit dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung soll die Bürgerschaft solche Förderentscheidungen selbst treffen, um politische Akzente bei der Umsetzung der Integrationspolitik setzen zu können. Der Hamburger Integrationsfonds soll – im Vorlauf zur Aufstockung des durch die Bezirke zu vergebenden Quartiersfonds - tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften unterstützen, die Sozialräume bzw. landesweit wichtige bzw. pilotartige Integrationsprojekte stärken.

Zurzeit leben in Hamburg weit mehr als 1.000 unbegleitete, minderjährige Geflüchtete (UMF). Diese benötigen besonderen Schutz – durch staatliche Stellen und durch die Gesellschaft. Neben der wichtigen Suche nach einem geeigneten Vormund benötigen die jungen Menschen in der Zwischenzeit eine Ansprechperson, die Zeit mit den Jugendlichen verbringt, ihnen bei alltäglichen Dingen mit Rat und Tat zur Seite steht. Durch den zwischenmenschlichen Kontakt jenseits der administrativen Ebene kann mit einer Patenschaft eine wichtige gesellschaftliche Schnittstellenfunktion für die Integration wahrgenommen werden. Im besten Fall führt ein Patenschaftsprojekt im weiteren Verlauf zu einer der vorrangig angestrebten Privatvormundschaften. Derzeit werden nur etwa zehn Prozent der minderjährigen Geflüchteten durch von zwei Trägern koordinierte Patenschaften betreut – es gibt also weiterhin einen hohen Bedarf nach Patenschaften sowie nach ausreichender Qualifizierung der Patinnen und Paten.

Durch die hohe Nachfrage kommen die bisherigen Initiativen an ihre Grenzen. Es bedarf einer ausreichenden Erstinformation für interessierte Personen, um eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu haben, ob und welcher Form interessierte Personen eine verbindliche Unterstützung auch leisten können. Ein Austausch in Kleingruppen sowie Auswahlgespräche über Motivationen und Erwartungen sollten einer Vermittlung vorangehen, ebenso wie die Abfrage valider Eignungskriterien. Hierzu eignen sich im Weiteren auch Vorbereitungskurse, die auf die Lebensrealität der jungen Geflüchteten abgestimmt ist und verschiedene Aspekte und Informationen von der Infrastruktur allgemeiner Daseinsvorsorge bis hin zur individuellen Leistungsfähigkeit und ihrer etwaigen Grenzen darstellt. Nach einer erfolgreichen Vermittlung werden sich dennoch weitere Fragen ergeben, hier braucht es eine Begleitung der Patenschaftsprojekte durch individuelle Beratung, gemeinsame Aktionen und der Koordination von Patengruppen zum wechselseitigen Austausch. Im besten Fall kann das Patenschaftsverhältnis in ein Vormundschaftsverhältnis überführt werden.

Um eine individuelle gesellschaftliche Integration zu gewährleisten und dem dringenden Bedarf gerecht zu werden, sollten weitere gut strukturierte und erfolgsversprechende Projekte unterstützt werden. Der Träger „PFIFF gGmbh“ ist als Fachdienst für Familien mit den Zielgruppen Pflegefamilien und Patenschaften etabliert und plant die Vermittlung und dauerhafte Betreuung von 20 Patenschaften. Hierfür wird nach der Konzeptionierung und Bewerbung mit weiteren Kooperationspartnern die Koordination der für die erfolgreiche Vermittlung und Betreuung von Patenschaften notwendigen individuellen Beratungen durchgeführt werden. Zur Finanzierung gibt es bereits Zusagen der Deutschen Fernsehlotterie und des UNHCR, die einen Großteil der Kosten abdecken. Um dem Patenschaftenprojekt den Start zu ermöglichen, soll die „PFIFF gGmbh“ eine auf zwei Jahre begrenzte Anschubfinanzierung für Sachmittelausgaben für eine Werbekampagne zur Akquise zukünftiger Patinnen und Paten in Höhe von bis zu 11.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds erhalten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) bis zu 11.000 Euro per Sollübertragung auf den Einzelplan 4 für die Förderung des Projekts „Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ des Trägers „PFIFF gGmbh“ zur Verfügung zu stellen.

2. der Bürgerschaft im ersten Quartal 2018 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Antje Möller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion