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Hamburger Integrationsfonds (XXXI) – Förderung der Arbeit mit lesbischen und schwulen sowie bi- und trans- und intersexuellen Geflüchteten (LSBTI)

Donnerstag, 16.02.2017

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältigste Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartiere und Stadtteilen für alle noch besser zu machen.

Die Bürgerschaft hat mit Drs. 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten, und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Ausgaben sollen für Maßnahmen und Zuweisungen, die integrationsfördernde Angebote für Geflüchtete beinhalten, getätigt werden. Mit Beschluss der Drs. 21/5860 stehen nunmehr 7 Millionen Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Zugleich wurde im Einzelplan 9.2 im Aufgabenbereich 283 ein neues Zentrales Programm „Hamburger Integrationsfonds – investiv“ mit einem Mittelvolumen von 3 Millionen Euro für investive Maßnahmen geschaffen. Damit gibt es ein zusätzliches Förderinstrument, das in der aktuellen Startphase zahlreicher Integrationsprojekte helfen soll, wichtige Projekte investiv oder konsumtiv zu unterstützen – immer mit dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung soll die Bürgerschaft solche Förderentscheidungen selbst treffen, um politische Akzente bei der Umsetzung der Integrationspolitik setzen zu können. Der Hamburger Integrationsfonds soll tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften unterstützen, die Sozialräume bzw. landesweit wichtige bzw. pilotartige Integrationsprojekte stärken.

LSBTI*-Geflüchtete, also lesbische, schwule, bisexuell, trans- oder intersexuelle Menschen, gehören zu der Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Im Zuge der Schutzkonzepte in den Unterkünften wird sich dieser Thematik z.B. durch Wohngemeinschaften für LSBTI*-Geflüchtete bereits angenommen. Es gibt aber auch einen gestiegenen Beratungsbedarf sowie die Notwendigkeit neuer Formen der Ansprache und Vernetzung. Durch den Antrag zur Verbesserung der Situation der geflüchteten Lesben und Schwulen, sowie Bi-, Trans- und Intersexuellen in Hamburg (Drs. 21/3310) haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN bereits eine Aufstockung für die LSBTI*-Aufklärungs- und Beratungsarbeit im Flüchtlingskontext veranlasst.

Der Verein Intervention e.V. hat bereits Erfahrung in der Arbeit mit LSBTI*-Geflüchteten, insbesondere durch die Koordination des Runden Tisches, durch den sich alle Verbände der Community vernetzen. Auch in seiner Beratungsarbeit konnte Intervention in den letzten Jahren und verstärkt in den letzten Monaten Erfahrungen mit geflüchteten Lesben sammeln. Der Verein beabsichtigt, seine Arbeit in diesem Bereich weiterzuentwickeln. Die Beratungsarbeit für geflüchtete Lesben steht vor der besonderen Herausforderung, dass viele der Betroffenen ihre sexuelle Orientierung in den Heimatländern und während der Flucht verbergen mussten. Zudem zählen lesbische Frauen zu den besonders von Gewalt betroffenen Geflüchteten. Sie müssen in spezifischer Weise angesprochen und beraten werden. Dazu soll ein Konzept entwickelt werden, das der spezifischen Zielgruppe und ihren Diskriminierungserfahrungen gerecht wird. Der Verein Intervention verfolgt dabei einen Ansatz des „Empowerments“, der geflüchtete lesbische Frauen dabei unterstützt, selbstbestimmt zu leben und ihre Rechte wahrzunehmen. Mit einem offenen und niederschwelligen Beratungsangebot sollen sie in bestehende Netzwerke integriert und an die Beratungsangebote herangeführt werden. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. savîa) intensiviert und die eigene Beratungsarbeit verstärkt werden.

Das Magnus-Hirschfeld-Centrum (mhc) berät bereits seit längerem LSBTI*-Geflüchtete. Einen Teil der Beratungsarbeit des mhc nimmt inzwischen die Unterbringung von gefährdeten LSBTI* Geflüchteten in sicheren Wohnraum ein. Diese Arbeit hat sich in den letzten Monaten intensiviert. Zunächst wurden LSBTI*-Geflüchtete in privaten Wohnraum vermittelt. Seit Juli 2016 ist in Zusammenarbeit mit Fördern & Wohnen (F&W) die vorübergehende Not-Unterbringung in Wohngemeinschaften in Folgeunterkünften möglich geworden. Das Ziel ist allerdings, die LSBTI*-Geflüchteten komplett aus den Folgeunterkünften in sicheren Wohnraum zu vermitteln, um bspw. ein Zwangsouting zu verhindern. Die Vermittlung in Wohnraum außerhalb der Folgeunterkünfte übernimmt seit Ende 2016 das Projekt Abrigo der Lawaetz-Stiftung. Mittlerweile ist eine praktikable Lösung zwischen den Institutionen, die sich um eine sichere Unterkunft für LSBTI* Geflüchtete bemühen ( Abrigo, savîa, mhc und F&W) gefunden worden. Dringende „Fälle“, werden vom mhc innerhalb der öffentlichen Unterbringung bei F&W in Wohngemeinschaften vermittelt, wenn kein anderer Wohnraum vorhanden ist. Dies ist ein Zwischenschritt, um eine bedrohliche Situation zunächst abzuwenden. Die Vermittlung in Hamburger Wohnraum durch Abrigo erfolgt dann aus den ungeouteten Wohngemeinschaften bei F&W heraus. Wie sich gezeigt hat, bedarf es dazu einer guten Koordinierung zwischen der Beratung der Schutzbedürftigen und der Suche und Vermittlung von Wohnraum. Die Arbeit an diesen Schnittstellen soll aufgrund des gestiegenen Vermittlungs- und Koordinierungsaufwands gestärkt werden.

Für diese Weiterentwicklungen sollen den Vereinen Intervention e.V. und Magnus-Hirschfeld-Centrum zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 60.000 Euro für zwei Jahre aus dem Hamburger Integrationsfonds zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sind entsprechend der Bedarfe auf die Träger aufzuteilen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) insgesamt bis zu 60.000 Euro per Sollübertragung auf den Einzelplan 3.2 für die Förderung der Arbeit mit zugewanderten LSBTI* der Vereine Intervention e.V. und Magnus-Hirschfeld-Centrum (mhc) zur Verfügung zu stellen und gemäß der Bedarfslage zu verteilen

2. der Bürgerschaft im ersten Quartal 2018 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Martin Bill
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion