Zum Hauptinhalt springen

Hamburger Integrationsfonds (XXXIII) – Information von Geflüchteten im Netz und vor Ort verbessern: Projekt „We.Inform“ unterstützen

Donnerstag, 16.02.2017

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältige Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartieren und Stadtteilen für alle noch besser zu machen.

Die Bürgerschaft hat mit Drs. 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten, und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Ausgaben sollen für Maßnahmen und Zuweisungen, die integrationsfördernde Angebote für Geflüchtete beinhalten, getätigt werden. Mit Beschluss der Drs. 21/5860 stehen nunmehr 7 Millionen Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Zugleich wurde im Einzelplan 9.2 im Aufgabenbereich 283 ein neues Zentrales Programm „Hamburger Integrationsfonds – investiv“ mit einem Mittelvolumen von 3 Millionen Euro für investive Maßnahmen geschaffen. Damit gibt es ein zusätzliches Förderinstrument, das in der aktuellen Startphase zahlreicher Integrationsprojekte helfen soll, wichtige Projekte investiv oder konsumtiv zu unterstützen – immer mit dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung soll die Bürgerschaft solche Förderentscheidungen selbst treffen, um politische Akzente bei der Umsetzung der Integrationspolitik setzen zu können. Der Hamburger Integrationsfonds soll – im Vorlauf zur Aufstockung des durch die Bezirke zu vergebenden Quartiersfonds – tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften unterstützen, die Sozialräume beziehungsweise landesweit wichtige und pilotartige Integrationsprojekte stärken.

Das Projekt „We.Inform“, das gemeinsam von Studierenden der Bucerius Law School und Hamburger Geflüchteten aus Syrien und Afghanistan ins Leben gerufen wurde, bringt mittels eines Online-Portals unter www.we-inform.de und Vor-Ort-Einsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften Flüchtlinge und die in Hamburg vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsangebote zusammen. Dabei kommen geschulte „Informationguides for Refugees and Immigrants“ (IGRIs) zum Einsatz, die im persönlichen Gespräch individuell auf Fragen und Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte eingehen können und hierfür über Informationsmaterialien (Flyer) in sechs verschiedenen Sprachen und Datenbanken verfügen. Neben dem Online-Portal sind über 100 freiwillig engagierte IGRIs in insgesamt ca. 20 Einsätzen pro Monat tätig.

Für die nachhaltige Sicherung der projekteigenen Infrastruktur, die Koordinierung der insgesamt etwa 150 freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Qualitätssicherung der Einsätze sowie für die Übersetzung und den Druck von Informationsmaterialien benötigt das Projekt 115.400 Euro für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren. Davon entfallen ca. 50.000 auf die Übersetzung und den Druck und insgesamt ca. 65.400 Euro auf die Finanzierung von Honorar- bzw. Personalkosten für den Einsatz erfahrener Einsatzbegleiterinnen und -begleiter sowie eine hauptamtliche Koordinierungsstelle.

Das Projekt, das von der Bucerius Law School gGmbH verwaltet wird, konnte bisher schon in erheblichem Umfang Spenden zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer einwerben, die die Arbeit ermöglichten. Um für den Zeitraum von eineinhalb Jahren diese Arbeit zu verfestigen und zu unterstützen, soll das Projekt eine Förderung aus dem Hamburger Integrationsfonds erhalten. Damit können weiterhin Flüchtlinge umfassend sowohl über besondere Hilfsangebote für Geflüchtete als auch über Regelangebote in allen gesellschaftlichen Bereichen informiert und damit unterstützt werden. Diese Verbindungsfunktion zwischen Geflüchteten einerseits und Angeboten andererseits dient der Überwindung von Zugangsbarrieren und damit einer gelingenden Integration.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. im Jahr 2017 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) bis zu 115.400 Euro auf die Produktgruppe 25503 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“ des Einzelplans 4 zu übertragen und für die Förderung des Projekts „We.Inform“ an der Bucerius Law School für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren zu verwenden, und

2. der Bürgerschaft zum Ende des 1. Quartals 2018 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion