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Hamburger Integrationsfonds (XXXVI) – Voraussetzung für erfolgreiche Integration schaffen: Psychosoziale Beratung von Geflüchteten stärken und ausbauen

Montag, 08.05.2017

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältige Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartiere und Stadtteilen für alle noch besser zu machen.

Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Ausgaben sollen für Maßnahmen und Zuweisungen, die integrationsfördernde Angebote für Geflüchtete beinhalten, getätigt werden. Mit Beschluss der Drucksache 21/5860 stehen nunmehr sieben Millionen Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Zugleich wurde im Einzelplan 9.2 im Aufgabenbereich 283 ein neues Zentrales Programm „Hamburger Integrationsfonds– investiv“ mit einem Mittelvolumen von drei Millionen Euro für investive Maßnahmen geschaffen. Damit gibt es ein zusätzliches Förderinstrument, das in der aktuellen Startphase zahlreicher Integrationsprojekte helfen soll, wichtige Projekte investiv oder konsumtiv zu unterstützen – immer mit dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung soll die Bürgerschaft solche Förderentscheidungen selbst treffen, um politische Akzente bei der Umsetzung der Integrationspolitik setzen zu können. Der Hamburger Integrationsfonds soll – im Vorlauf zur Aufstockung des durch die Bezirke zu vergebenden Quartiersfonds – tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften unterstützen, die Sozialräume bzw. landesweit wichtige bwz. pilotartige Integrationsprojekte stärken.

Eine entscheidende Voraussetzung für gelingende Integration ist die psychische Stabilisierung der geflüchteten Menschen. Psychosoziale Beratungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass ein Neubeginn nach den extrem belastenden Erfahrungen für die Betroffenen möglich wird. Psychosoziale Beratung verhilft den Menschen dazu, über ihre psychische Verfassung und ihre Erfahrungen zu sprechen und trägt dazu bei, die nächsten Schritte für eine Stabilisierung der Lebenssituation – sei es die eigene oder die der gesamten Familie – zu erkennen. Durch qualifizierte psychosoziale Beratung wird zudem das Risiko einer chronischen psychischen Erkrankung infolge von Traumatisierung minimiert, insbesondere wenn die Hilfe frühzeitig erfolgt.

Eine solche Beratung ist anspruchsvoll und notwendig, denn sie muss sehr gut vernetzt sowohl mit Regelangeboten als auch mit spezialisierten Angeboten bspw. des Opferschutzes und der Erziehungsberatung sowie mit dem künftigen „Koordinierenden Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer“ und den Angeboten zur Integration in Arbeit wie dem Projekt „work and integration for refugees“ (W.I.R) erfolgen. Ausgangspunkt ist dabei, dass vorhandene psychische Belastungen rechtzeitig erkannt werden und ggf. vor oder begleitend zu den eigentlichen Integrationsmaßnahmen in geeigneten Settings bearbeitet werden.

Unter diesen Voraussetzungen kann eine gute psychosoziale Beratung einen erheblichen und wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Integrationsmaßnahmen erfolgreich sein können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Jahr 2017 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) bis zu 200.000 Euro auf eine geeignete Produktgruppe des Einzelplans 4 zu übertragen und für den Ausbau der psychosozialen Beratung von Geflüchteten in den Jahren 2017 und 2018 zu verwenden. Der Vergabe der Mittel erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren.

2. der Bürgerschaft zum Ende des 1. Quartals 2018 zu berichten.