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Hamburgs Staatsanwaltschaft weiter stärken

Mittwoch, 14.12.2016

In Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens 21/1425 wurde die Justiz mit insgesamt acht Stellen für Richterinnen und Richter verstärkt, davon fünf für den sogenannten Verstärkungspool. Von den fünf Stellen für Richterinnen und Richter aus dem Verstärkungspool werden derzeit zwei bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt und diese außerdem um eine Servicekraft verstärkt. Der konkrete Personaleinsatz der Servicekräfte und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfolgt im Wege der Personaldisposition durch die Dienststellen in Absprache mit der Justizbehörde. Auf Antrag des Senats, Drs. 21/1979, hat die Bürgerschaft außerdem den Haushaltsbeschluss 2015/2016 geändert. Dadurch ist es möglich geworden, für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, die langfristig erkrankt sind, Ersatz einzustellen. Darüber hinaus sind die Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus um jeweils zwei Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Servicekräfte verstärkt worden. Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 soll die Hamburger Staatsanwaltschaft noch einmal um fünf zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie fünf weitere Servicekräfte aufgestockt werden.

Zu den wichtigen Aufgaben der Staatsanwaltschaft zählt unter anderem auch die strafrechtliche Vermögensabschöpfung, also die Beseitigung einer rechtswidrigen Bereicherung. Diese zählt im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu den wichtigsten Instrumenten der Kriminalitätsbekämpfung. Straftäterinnen und Straftätern sollen auf diesem Wege sämtliche Erträge aus ihren rechtswidrigen Taten entzogen werden. Die Abschöpfung von Erträgen einer Straftat nimmt den Täterinnen und Tätern nicht nur den Anreiz, sondern auch die finanzielle Basis für die Begehung weiterer Straftaten.

Die Möglichkeiten einer Vermögensabschöpfung können jedoch, trotz der bereits erfolgten Aufstockungen im Bereich der Staatsanwaltschaft, vielfach nicht ausgeschöpft werden. Die Gründe sind vor allem in der vordringlichen Verfolgung der umfänglichen Kernstraftatbestände zu sehen, die für das zeit- und arbeitsintensive Erkennen und Umsetzen bestehender Abschöpfungsmöglichkeiten zu wenig Raum lässt. Hierbei stellt die Sicherung von Vermögen im Ermittlungsverfahren ein besonderes Problem dar. Infolgedessen bleiben rechtswidrig erlangte Vermögenszuwächse, die nicht bereits durch Bußgelder abgeschöpft wurden, zu oft unangetastet. Ein inzwischen vorliegender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der strafrechtlichen Vermögens-abschöpfung soll diese Abschöpfung erleichtern und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch in dieser Legislaturperiode als Gesetz verabschiedet werden. Dieses Gesetz gibt der Strafjustiz eine solide und deutlich verbesserte Handhabe, um unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte abzuschöpfen. Die erweiterte Möglichkeit, aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft abzuschöpfen, stärkt das Handlungsarsenal der Justiz zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Um die sich daraus ergebenden Möglichkeiten effektiv nutzen zu können – zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen des Senats zur Verbesserung der Situation bei der Staatsanwaltschaft –, ist eine weitere personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft erforderlich, um dem Gerechtigkeitsgedanken Rechnung zu tragen. Hierzu soll zunächst eine Anschubfinanzierung ausgebracht werden; spätestens ab 2018 erfolgt die Finanzierung über die erwirtschafteten Mehreinnahmen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Einzelplan 2 – Justizbehörde –, Aufgabenbereich 234 „Staatsanwaltschaft“ werden zur Verbesserung der Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung zum Stellenplan 2017 folgende Planstellen neu geschaffen:

1,0 Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt R 2 kw zum 31.12.2018

4,0 Staatsanwältin/Staatsanwalt R 1 kw zum 31.12.2018

nachrichtlich:

5 Stellen Tarifbeschäftigte E 6 kw zum 31.12.2018

 

2. Der Senat wird ersucht, dem Einzelplan 2 Aufgabenbereich 234 „Staatsanwaltschaft“ in der Produktgruppe 234.01 „Staatsanwaltschaft“ für das Haushaltsjahr 2017 unterjährig durch Sollübertragung einen Betrag in Höhe von bis zu 736.000 Euro im Kontenbereich „Personalkosten“ und bis zu 90.000 Euro im Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus dem Einzelplan 9.2, „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Allgemeine Zentrale Reserve“ zur Verfügung zu stellen, sowie

 

 

3. über die Entwicklung bis zum 30.09.2018 zu berichten

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Farid Müller
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion