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Hamburgs Tor zur Welt – Verwendung der englischen Sprache im Hamburger Hafen

Mittwoch, 04.11.2015

Die Nutzung der englischen Sprache ist unter anderem im internationalen Luftverkehr selbstverständlich. Auch in der internationalen Seeschifffahrt ist Englisch unbestritten die lingua franca. Auf der Mehrzahl der ein- und ausgehenden Schiffe zu den deutschen Seehäfen – mit ihren international gemischten Besatzungen – gilt Englisch als Bordsprache. Die überwiegende Zahl der Kapitäne und Offiziere auf den Seeschiffen ist nicht in der Lage, auf Deutsch zu kommunizieren.

Die Reviersprache im Hamburger Hafen hingegen ist Deutsch. Es besteht eine Meldepflicht in deutscher Sprache. Neben den internationalen Seeschiffen wird das Revier auch stark von Binnenschiffen, Yachten und Kleinfahrzeugen genutzt, deren Schiffsführer nicht verpflichtet sind, die englische Sprache hinreichend zu beherrschen.

Um die Sicherheit im Schiffsverkehr zu gewährleisten, ist es notwendig, dass wichtige Informationen von allen verstanden werden. Lagemeldungen, Informationen zu Wetter und Verkehr und Warnungen werden also in deutscher und englischer Sprache verbreitet. Auch die direkte Ansprache erfolgt je nach Bedarf in deutscher oder englischer Sprache. Den Lotsen kommt eine zentrale Rolle bei der reibungslosen Kommunikation zwischen nicht deutschsprachigen Schiffsführungen und den deutschen Ämtern zu. Sie übermitteln alle wichtigen Informationen, Anweisungen und Entscheidungen in beide Richtungen. Es bleiben aber Hemmnisse in der Kommunikation. Der Kapitän, der auch wenn ein Lotse an Bord ist, weiterhin die volle Verantwortung für sein Schiff trägt, ist nur eingeschränkt in der Lage, dem Sprachverkehr der Revierzentralen zu folgen.

Andere Länder gehen daher einen Schritt weiter und haben Englisch zur ersten Sprache in ihren Seerevieren erklärt, z.B. Finnland. Dieses bedeutet keinesfalls eine Lockerung der Lotsenannahmepflicht, vielmehr soll dadurch die Sicherheit von Schiff und Umwelt erhöht werden, da die Schiffsführung in die Lage versetzt wird, dem gesamten Funkverkehr selbst zu folgen.

Viele Schiffsführungen sind zudem nicht in der Lage, die notwendigen schriftlichen Formalitäten in deutscher Sprache zu erledigen. Dies führt zum Teil zu einem zeitlichen und bürokratischen Mehraufwand. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Längst stehen die Häfen innerhalb der EU nicht nur in den Bereichen Qualität, Zuverlässigkeit und Kosten miteinander im Wettbewerb. Vielmehr finden immer mehr Fragen zum bürokratischen Aufwand, der Dauer von Verwaltungsabläufen sowie die Möglichkeit zur Verwendung der in der Schifffahrt englischen Sprache Eingang in die Entscheidung darüber, welcher Hafen angelaufen wird. Die Möglichkeit, dabei die englische Sprache zu verwenden, kann ebenfalls zur weiteren Beschleunigung beitragen.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der Hamburg Port Authority und weiteren beteiligten Behörden zu prüfen, ob und in welchen Schritten die Umkehrung der Sprachreihenfolge auf der Elbe und im Hafengebiet erfolgen kann,

2. mit dem Verband Deutscher Reeder, dem Zentralverband Deutscher Schiffsmakler, dem Zentralverband Deutscher Seehafenbetriebe und der Bundeslotsenkammer einen Dialog darüber zu führen, welche Schritte erforderlich sind, um Englisch als Amtssprache in deutschen Seehafenrevieren einzuführen,

3. mit der Hamburg Port Authority die Abfassung schifffahrtspolizeilicher Genehmigungen zum Befahren des Hafens auf Englisch zu vereinbaren und Gespräche mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu führen mit der Zielsetzung, auch die schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen außerhalb des Hafengebiets auf Englisch auszustellen,

4. sich auf Bundesebene für eine Prüfung der Änderung der Seeschifffahrtsverordnung (SeeSchStrO) in § 3 Abs. 1 im Hinblick auf die Sprachenreihenfolge einzusetzen,

5. mit den Zollbehörden, der Wasserschutzpolizei und dem Veterinäramt die verstärkte Nutzung der englischen Sprache bei der Abwicklung der notwendigen administrativen Vorgänge zu erörtern,

6. der Bürgerschaft bis Ende des 2. Quartals 2016 über die obengenannten Punkte zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion