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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Investitionen in die Zukunft Hamburgs – Sanierungsfonds Hamburg 2030

Mittwoch, 19.05.2021

Die Koalitionspartner von SPD und Grünen wollen auch in der 22. Wahlperiode den eingeschlagenen Weg des kontinuierlichen Abbaus des sich jahrzehntelang aufgebauten Sanierungsstaus konsequent fortsetzen. Wichtige Investitionen in die Zukunft der Stadt und der Erhalt des öffentlichen Vermögens bilden einen Schwerpunkt des Koalitionsvertrages. Es soll nach Auffassung der Koalitionspartner nie wieder dazu kommen, dass die Stadt von ihrer Substanz lebt.

Zu den Schwerpunkten der Politik des Hamburger Senates und der ihn tragenden Fraktionen gehört seit langem der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und Gebäude, um dem sich jahrzehntelang angehäuften Sanierungsstau und dem damit verbundenen Wertverlust öffentlichen Vermögens entschieden entgegenzuwirken. Bereits seit Beginn der 20. Wahlperiode wird mit Nachdruck der Abbau des Sanierungstaus und damit verbunden ein Wandel in der Bewirtschaftung öffentlichen Vermögens vollzogen. Durch die Installierung eines Mieter-Vermieter-Modells (MVM) konnte mit Unterstützung der Hamburger öffentlichen Unternehmen ein System geschaffen werden, mit dem der Sanierungsstau bei den städtischen Immobilien Schritt für Schritt abgebaut und durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen für die Zukunft verhindert wird. So konnte beispielsweise der Zustand Hamburger Schulen in den letzten Jahren deutlich verbessert werden. Zudem wurden für die öffentliche Infrastruktur wie etwa Straßen, Brücken, aber auch Spielplätze und Grünanlagen Erhaltungsmanagementsysteme geschaffen, mit deren Hilfe die konkreten Instandsetzungsbedarfe besser erfasst und gezielt angegangen werden können. Diese Maßnahmen gilt es auch in der 22. Wahlperiode fortzusetzen und auszubauen.

Seit Beginn der 20. Wahlperiode und damit den Großteil der letzten Dekade bildet der Sanierungsfonds Hamburg 2020 der Hamburgischen Bürgerschaft ein Kernstück bei der Unterstützung der Sanierungsstrategie des Senates. Der Fonds ermöglicht es der Bürgerschaft, direkt wichtige Baumaßnahmen und Sanierungsvorhaben mit großer lokaler oder gesamtstädtischer Bedeutung zu unterstützen oder über Einzelmaßnahmen hinausgehende Sanierungsprogramme zu initiieren. Die Ziele der mit dem Sanierungsfonds verbundenen Ersuchen der Bürgerschaft sind bzw. waren dabei vielfältig. Teilweise wurden Planungsmittel bereitgestellt, um eine solide Kostenermittlung zu ermöglichen, teilweise handelt es sich um feste Zuschüsse zu konkreten Sanierungsmaßnahmen, in einigen Fällen ging es um Zuschüsse zu Gesamtmaßnahmen unter Nennung von Gesamtkosten, in anderen Fällen wurden Zuschüsse zu Globalsanierungen beantragt. Ganz überwiegend trägt der Sanierungsfonds als Teil einer Ko-Finanzierung zusammen mit Mitteln von Fachbehörden, Bezirken oder Bundesmitteln und privaten Geldgebern zum Gelingen eines Projektes durch Schließung von Finanzierungslücken bei.

 

Allein in der 21. Wahlperiode konnten mit nahezu 100 bürgerschaftlichen Ersuchen in einem Umfang von über 70 Millionen Euro wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Die Bandbreite der über den Sanierungsfonds erfolgten Ersuchen ist dabei groß: Sie umfasst – nur exemplarisch – sowohl Sanierungsoffensiven und -programme bei der Freiwilligen Feuerwehr, den vereinseigenen Sportstätten und öffentlichen Spielplätzen genauso wie zahlreiche Unterstützungen für Theater, Museen und viele weitere kleinere Kultureinrichtungen. Auch viele soziale Einrichtungen und Begegnungs- und Bürgerbeteiligungsorte in den Quartieren der Bezirke wie etwa Bürgerhäuser und Jugendzentren konnten so unterstützt werden. Der Sanierungsfonds bildet damit auch ein wichtiges Instrument zur gezielten Unterstützung der Bezirke, die Infrastruktur zu verbessern und auszubauen.

 

Der Sanierungsfonds Hamburg 2020 ist ausgelaufen. Die Regierungsfraktionen halten es für wichtig, auch in der laufenden Dekade seitens der Bürgerschaft einen Beitrag zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur zu leisten. Um die Fortsetzung der Sanierungsanstrengungen unter Einbindung der Bürgerschaft auch in den nächsten Jahren zu ermöglichen, sollen mit dem Haushaltsplan 2021/2022 die finanziellen Grundlagen dafür geschaffen werden. Mit einem Ansatz von jährlich 10 Millionen Euro soll ein neu aufgelegter Sanierungsfonds bis zum Jahr 2030 Maßnahmen im Umfang von 100 Millionen Euro ermöglichen können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Das im Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen mit 10 Millionen Euro veranschlagte Investitionsprogramm „Zentraler Sanierungsfonds“ wird in „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ umbenannt.

2. Der Zentrale Sanierungsfonds Hamburg 2030 wird in 2022 ebenfalls mit 10 Millionen Euro ausgestattet. Dafür wird der Ansatz des Investitionsprogramms „Zentrale Verstärkung Investition“ um 10 Millionen Euro abgesenkt.

3. Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 283 „Zentrale Finanzen“ wird in Ziffer (8) um das Investitionsprogramm „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ ergänzt.

4. Der Senat wird ersucht, die hierfür erforderlichen Ermächtigungen für Abschreibungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen.

5. Der Senat wird ersucht, die Finanzierung des Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030 in der nächsten Planaufstellung auch ab 2023 bis 2030 sicherzustellen, so dass die Bürgerschaft über ein investives Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro verfügen kann.

sowie
  • der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Linus Jünemann
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion