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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Strategische Polizeiforschung fortführen – FOSPOL Stelle über 2021 hinaus finanzieren

Donnerstag, 20.05.2021

Eine moderne Großstadtpolizei zeichnet sich nicht nur durch eine moderne technische Ausstattung aus, sondern auch durch Forschung zu aktuellen gesellschaftlichen Diskursen und Problemlagen. Die Koalitionspartner von rot-grün begrüßen den Ausbau und die weitere Stärkung des wissenschaftlichen Profils der Polizeiakademie. Divergierende gesellschaftliche Interessens- und Konfliktlagen stellen unsere Beamt*innen in ihrem Alltag immer wieder vor neue Herausforderungen. Wie wichtig es ist, auf diese angemessen reagieren zu können, zeigen zum Beispiel die Debatten über Verschwörungserzählungen oder die Black-Lives-Matter-Bewegung. Ziel der Koalitionspartnerinnen ist es daher, Forschung in diesen und in weiteren polizeiwissenschaftlichen Feldern zu stärken, um unsere Beamt*innen bestmöglich auf gesellschaftliche Konfliktlagen und den Umgang mit ihnen vorzubereiten. Der Erhalt bereits bestehender Strukturen in der Akademie sowie der Auf- und Ausbau neuer Forschungsfelder orientiert an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen im Fokus der Bemühungen.

Bereits Ende 2015 haben die Koalitionspartnerinnen eine Neuausrichtung und Zukunftsorientierung der Akademie der Polizei Hamburg vereinbart. Konkret wurde im Jahr 2018 die Einrichtung einer Forschungsstelle zur Strategischen Polizeiforschung (FOSPOL) beschlossen. Neben zwei Leitungspositionen (Wissenschaftliche Leitung sowie Leitung Strategie und Beratung) arbeiten zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der FOSPOL, die von einer Verwaltungskraft unterstützt werden. Die Sach- und Personalkosten betragen für das Jahr 2021 insgesamt 488.000 Euro, für das Jahr 2022 484.000 Euro.

Die Forschungsstelle wurde innerhalb des Hochschulzweiges der Hamburgischen Polizeiakademie geschaffen und stärkt diesen insbesondere in den Bereichen der gesellschaftlichen Konflikt- und Gewaltentstehung. Die Forschungsstelle bearbeitet Fragen im Kontext neuer polizeilicher und wissenschaftlicher Entwicklungen und ist interdisziplinär ausgerichtet. Hierdurch sollen neue polizeiliche Handlungsstrategien für Führungskräfte und Entscheidungsträger*innen entwickelt und gesellschaftliche Entwicklungen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Die Forschungsfragen orientieren sich dabei nicht am Curriculum der Hochschule, sondern setzen eigene Schwerpunkte und stellen dadurch sicher, dass die polizeiwissenschaftliche Forschung aktuellen gesellschaftlichen Diskursen und Bewegungen gegenüber durchlässig bleibt. Auch polizeiinterne virulente Entwicklungen können im Fokus stehen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Aus- und Fortbildung der Beamt*innen sowie den polizeilichen Alltag ein, was FOSPOL zu einem wichtigen Baustein für eine leistungsstarke und zukunftsfähige Polizei macht.

Erst Ende des Jahres 2020 nahm die Mehrheit der Mitarbeiter*innen der FOSPOL ihre Arbeit auf. Aufgrund dieser kurzen Laufzeit sind nur wenige Erkenntnisse zu erwarten, denn aussagekräftige, belastbare Forschung benötigt Zeit – ebenso die Übertragung der Erkenntnisse in die polizeilichen Arbeitsstrukturen. Die Koalitionspartnerinnen setzen sich daher dafür ein, die Finanzierung für die gesamte Haushaltsperiode 2021/2022 sowie darüber hinaus sicherzustellen, um unsere Beamt*innen wissenschaftlich fundiert auf den Umgang mit schwierigen gesellschaftlichen Lagen vorzubereiten, ohne dass dies zu Lasten anderer Forschungsbereiche geht. Zur Fortführung sind im Jahr 2023 voraussichtlich 490.000 Euro, im Jahr 2024 495.000 Euro erforderlich.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die Behörde für Inneres und Sport wird aufgefordert, die Forschungsstelle für Strategische Polizeiforschung (FOSPOL) über den durch den Bürgerschaftsbeschluss Drs. 21/14470 finanziell abgesicherten Zeitraum hinaus über die gesamte Haushaltsperiode 2021/2022 weiterzuführen und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel aus dem Einzelplan 8.1 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. die nicht ausgeschöpften Ermächtigungen, für FOSPOL Kosten zu verursachen, in die Haushaltsperiode 2021/2022 zu übertragen,

2. die notwendigen Mittel für eine Fortführung der FOSPOL mindestens im Umfang der oben genannten Beträge im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 innerhalb des Einzelplans 8.1 strukturell zu berücksichtigen, sowie

3. der Bürgerschaft zu den Haushaltsberatungen 2023/2024 über die Entwicklung der FOSPOL zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Sina Imhof
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Till Steffen
  • Lena Zagst
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion