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Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 3.3

Dienstag, 22.11.2011

 

Änderungsantrag

zu Drs. 20/2143

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Ziffer A. 2. wird wie folgt geändert:

„2. der Bürgerschaft rechtzeitig einen Gesetzesentwurf für eine „Kulturtaxe“ vorzulegen, so dass diese mit Wirkung ab 1. Januar 2013 erhoben werden kann,“