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Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer bis zum 14. Lebensjahr

Freitag, 06.07.2007

Fahrradhelme können dazu beitragen, bei Unfällen schwere Kopfverletzungen abzuschwächen und somit die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und schwer verletzten Radfahrer abzusenken. Dies gilt für alle Altersklassen, wobei jedoch vor allem für Kinder und Jugendliche frühzeitig das Tragen eines Fahrradhelms zur Selbstverständlichkeit werden sollte. Insbesondere Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr verfügen aufgrund ihrer mangelnden Erfahrungen häufig noch nicht in Gänze über die Fähigkeit, Gefahrensituationen richtig einzuschätzen. Gerade für diese schwächsten Verkehrsteilnehmer sollte der Gesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz (StVG) so wie viele andere europäische Staaten eine Helmpflicht für Radfahrer verankern, damit zumindest bei Kindern und Jugendlichen das Tragen von Fahrradhelmen zu ihrem eigenen Schutz zur Pflicht wird.

In Europa gibt es bereits in Finnland, Spanien, Island, der Slowakei, Kroatien und Schweden eine gesetzlich normierte Helmpflicht für Radfahrer; nur in Spanien und Finnland gilt diese jedoch für alle Radfahrer gleichermaßen, während sie in den übrigen Ländern nur für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr normiert wurde.

 

In weiteren fünf europäischen Staaten, nämlich Estland, Irland, Serbien, der Schweiz und Großbritannien, sind entsprechende gesetzliche Regelungen zur Einführung einer Helmpflicht für Radfahrer in Vorbereitung. Dies zeigt deutlich, dass auch andere europäische Staaten in diesem Bereich langsam umdenken und den Sicherheitsaspekt im Bereich des Radverkehrs in den Vordergrund stellen.

 

Einige Verbände, so unter anderem der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.), sprechen sich gegen eine generelle Helmpflicht für Radfahrer aus, mit dem Argument, damit werde die Nutzung des Fahrrads zurückgehen, weil die Akzeptanz des Fahrradhelms bei vielen Radfahrerinnen und Radfahrern noch relativ gering sei. Erfahrungen aus Australien zu Beginn der neunziger Jahre scheinen diese These zu unterstützen.

 

Die aus Australien gewonnenen Erkenntnisse lassen sich jedoch auf das Jahr 2007 nicht mehr nahtlos übertragen. Zum einen hat sich im Bereich der Fabrikation derartiger Fahrradhelme zwischenzeitlich hinsichtlich Sicherheit, Komfort und vor allem Design viel getan, so dass Fahrradhelme nicht mehr nur als lästiges Übel sondern vermehrt als Teil der funktionalen Sportbekleidung verstanden werden. Hinzu kommt, dass sich auch unter Radfahrern inzwischen ein weitaus größeres Sicherheitsbewusstsein entwickelt hat, was zum Beispiel auch im Bereich des Profiradsports zum Ausdruck kommt. Dies gilt es durch eine Aufklärungs- und Werbekampagne zugunsten des Tragens von Helmen weiter zu stärken. Zudem macht es Sinn, Kinder und Jugendliche durch eine Helmpflicht besonders zu schützen und frühzeitig an das Tragen eines Fahrradhelms zu gewöhnen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, in der Straßenverkehrsordnung eine Helmpflicht für Radfahrer bis zum 14. Lebensjahr zu verankern sowie,

 

2. um auch bei erwachsenen Radfahrern eine höhere Akzeptanz für das Tragen von Fahrradhelmen zu erreichen, in einer umfangreichen Werbekampagne auf die Vorteile des Helm Tragens beim Rad fahren hinzuweisen.