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Hilfe für transgeschlechtlich lebende Hamburgerinnen und Hamburger

Montag, 16.11.2015

Transgeschlechtlich lebende Hamburgerinnen und Hamburger sind mit einer weitaus

geringeren gesellschaftlichen Akzeptanz konfrontiert als lesbisch oder schwul lebende Menschen in unserer Hansestadt.

 

Daraus ergibt sich ein Handlungsauftrag für eine verantwortungsvolle Politik, die Vielfalt auch real ermöglichen will. Mit dem Begriff transgeschlechtlich lebend sind alle Menschen gemeint, die sich nicht oder nicht vollständig mit ihrem Geburtsgeschlecht identifizieren. Das sind sowohl transsexuelle Menschen, die geschlechtsanpassende Eingriffe vornehmen oder vornehmen lassen wollen und eine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz anstreben, als auch Personen, die keine körperlichen oder juristischen Veränderungen wollen, weil sie sich zwischen den Geschlechtern verorten oder das bipolare Geschlechtermodell für sich ablehnen.

 

Mit dieser Situation von Transgeschlechtlichkeit gehen massive soziale Belas-tungen einher. Die Betroffenen erfahren Vorurteile und Diskriminierungen im Privaten, im Gesundheitswesen und in der Öffentlichkeit. Probleme auf dem Arbeitsmarkt und im Kontakt mit Behörden kommen hinzu.

 

Im Institut für Sexualforschung und forensische Psychiatrie des Universitätskrankenhauses Eppendorf wird Betroffenen eine Versorgung mit Psychotherapie und Indikationsstellung für somatische Maßnahmen angeboten. Seit 2014 wird ein „Interdisplnäres Versorgungszentrum Hamburg“ aufgebaut, das ärztliche und therapeutische Maßnahmen bündelt.

 

Das Magnus-Hirschfeld-Zentrum (MHC) hat sich in den letzten Jahren als Treffpunkt der transgeschlechtlichen Hamburgerinnen und Hamburger entwickelt. Ein Runder Tisch wurde etabliert, der einen Fachaustausch der unterschiedlichen Akteure überhaupt erst möglich gemacht hat. Der Anteil der Transgeschlechtlichen, die ehrenamtliche Beratung im MHC in Anspruch nehmen, ist in den letzten Jahren von 3-5% auf inzwischen 12-15% gestiegen. Dieser Anstieg belegt den Bedarf nach psychosozialer Beratung.

 

2013 wurde die Beratung durch das Hamburger Spendenparlament finanziert. Die seit über einem Jahr bestehende Lücke im Beratungsangebot kann mit einer Koordinierungs-, Netzwerk- und Beratungsstelle wieder geschlossen werden, damit die Betroffenen seitens der Stadt unterstützt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, in welchem Rahmen eine Beratungs- und Netzwerkstelle im MHC zu unterstützen ist.

2. konzeptionell darauf zu achten, dass eine solche Beratungs- und Netzwerkstelle mit dem „Interdisziplinären Versorgungszentrum Hamburg“ im UKE optimal zusammenarbeitet.

3. der Bürgerschaft bis 31.3.2016 über das Ergebnis zu berichten.

 

sowie
  • Farid Müller
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion