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Historische Aufarbeitung der Berufsverbote in Hamburg auf Grund des sogenannten Radikalenerlasses von 1972

Donnerstag, 19.07.2018

Am 28. Januar 1972 wurde der sogenannte Radikalenerlass beschlossen. Der Beschluss richtete sich gegen Links- und Rechtsextremismus. Tatsächlich traf er ganz überwiegend politisch Aktive des linken Spektrums: Aufgrund des sehr breit gefassten Ansatzes des Radikalenerlasses gerieten Menschen in den Fokus, allein aufgrund ihrer Teilnahme an Demonstrationen, der Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen oder der Kandidatur bei Wahlen, ohne dass etwa auf das konkrete Verhalten im Dienst abgestellt wurde.

Tatsächlich führte der Radikalenerlass bundesweit zu faktischen Berufsverboten. Insbesondere mithilfe der „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz wurden bundesweit schätzungsweise 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber von den Einstellungsbehörden auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ überprüft.

Die Behörden erhielten ihre Erkenntnisse insbesondere vom Verfassungsschutz, welcher in dieser Zeit insgesamt etwa 35.000 Dossiers fertigte.

In der Folge des Radikalenerlasses kam es in der damaligen Bundesrepublik zu circa 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

In Hamburg wurde die Richtlinie zur Umsetzung des Radikalenerlasses am 13.2.1979 aufgehoben. De facto bedeutete dies die Abkehr von der bisherigen Überprüfungspraxis in Form von Regelanfragen. Insbesondere der damalige Hamburger Erste Bürgermeister Hans-Ulrich Klose hatte sich bundesweit für eine Lockerung der Praxis eingesetzt. Bei allen Bewerberinnen und Bewerbern sollte verfassungstreues Verhalten angenommen werden, nur bei konkreten Verdachtsfällen sollten Maßnahmen ergriffen werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 26. September 1995 im Fall einer Lehrerin, dass deren Entlassung aus dem Staatsdienst aufgrund des Erlasses mit Art. 10 und 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Recht auf Meinungs- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) unvereinbar ist und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zu einer Entschädigungszahlung.

Auch in Hamburg waren zahlreiche Personen vom Radikalenerlass betroffen. Derzeit ist weder das Schicksal dieser Personen, noch der politische Kontext der Berufsverbote – vor dem Hintergrund auch der Systemkonkurrenz der beiden

deutschen Staaten – in historisch wünschenswerter Weise aufgearbeitet. Hamburg als Bundesland, in dem erstmals auch schon vor 1972 Berufsverbote erteilt wurden um Menschen mit vermeintlich extremistischen Einstellungen vom Staatsdienst fernzuhalten, steht hier in der Verantwortung, dieses Kapitel bundesdeutscher Geschichte auch für diese Stadt aufzuarbeiten.

Vor diesem Hintergrund stellt die Hamburgische Bürgerschaft fest,

- dass der sogenannte Radikalenerlass in Hamburg mit Beschluss vom 13.2.1979 aufgehoben wurde und seitdem nicht mehr existiert,

- dass viele der von hamburgischen Maßnahmen betroffenen Personen durch Gesinnungs-Anhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit Leid erleben mussten, - dass die Umsetzung des Radikalenerlasses ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Hamburgs darstellt, das ausdrücklich bedauert wird,

- und spricht den aus heutiger Sicht zu Unrecht Betroffenen ihren Respekt und Anerkennung aus.

Der Senat wird ersucht,

in geeigneter Weise die in Hamburg auf der Grundlage des Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972 erteilten Berufsverbote und deren Folgen für die betroffenen Hamburgerinnen und Hamburger in einem historisch angemessenem Kontext wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen und z. B. im Rahmen einer Ausstellung über die Ergebnisse und historischen Hintergründe zu informieren.

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion