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Hochschulbau transparent gestalten

Freitag, 02.07.2010

Die bauliche Entwicklung der Hamburger Hochschulen ist bedeutend für die Wissenschaftsstadt Hamburg. Mit der Drucksache 19/5798 vom 30. März 2010 beantragt der Senat Mittel für eine Projektgruppe zur Vorbereitung eines Sondervermögens „Hochschulbau“, welches an das Sondervermögen „Schule – Bau und Betrieb“ angelehnt sein soll.

Nach der Auskunft des Senats in der Drs. 19/6549 hat der Senat schon im Januar 2010 die Behörde für Wissenschaft und Forschung und die Finanzbehörde beauftragt, die Gründung eines Sondervermögens für den Hochschulbau unter der Nutzung der Infrastruktur des Sondervermögens Schule – Bau und Betrieb vorzubereiten und dem Senat vor den Haushaltsberatungen 2011/2012 über die Ergebnisse zu berichten.

Die Arbeit ist unter Federführung der Finanzbehörde und unter Beteiligung der BWF und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen eines im Mai 2010 gestarteten Vorprojektes aufgenommen worden.

Der Senat hat dann in seiner Haushaltsklausur vom 14. bis 16. Juni 2010 beschlossen, dass eine Prüfung vorgenommen werden solle, ob es neben einem Sondervermögen weitere Optionen gäbe, mit denen der Investitions- und Sanierungsstau im Bereich der Hochschulen behoben werden könne.

Die Finanzierung der baulichen Entwicklung der Hamburger Hochschulen sollte aus dem regulären Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und nicht in Form eines Schattenhaushalts erfolgen. Eine solche Kraftanstrengung erfordert entsprechende Prioritätensetzungen für die Wissenschaft in Hamburg. Trotz der Unklarheit über die genaue Ausgestaltung des „Sondervermögens“ ist davon auszugehen, dass Zinsen und Abschreibungen durch Zuführungen aus dem Betriebshaushalt der Hochschulen beglichen werden müssten.

Letztendlich wäre ein solches „Sondervermögen“ nichts anderes als ein weiterer Schattenhaushalt der Stadt, der mit dem Ziel eingerichtet würde, die Verschuldung weiter zu verschleiern.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, die Projektgruppe zum „Sondervermögen Hochschulbau“ aufzulösen und die Investitionsplanung für den Hochschulbau im Kernhaushalt vorzunehmen.

 

Die Bürgerschaft beschließt:

1. Es wird kein Titel 3400.971.02 „Projektmittel für Personalkosten, Sachkosten und sonstige Kosten zur Vorbereitung eines Sondervermögens im Bereich der Hochschulen“ eingerichtet.

2. Die bereinigen Betriebsausgaben werden um 1.055.000 Euro reduziert.