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Hochschulübergreifenden Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen weiterführen

Donnerstag, 04.01.2007

Im Jahr 1982 vereinbarten die Universität Hamburg, die TU Hamburg-Harburg und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften einen gemeinsamen hochschul-übergreifenden Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (HWI) einzurichten. Er soll durch das parallele Studium der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften Studierende auf die Lösung technisch-betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen in der späteren Praxis vorbereiten. Mittlerweile hat sich der Studiengang HWI etabliert, ist bei den Studierenden beliebt und die Absolventinnen und Absolventen sind in der Wirtschaft begehrt. Sein wichtigstes Markenzeichen ist die Interdisziplinarität der Ausbildung und seit 2003 eine Corporate Identity als erster Studiengang dieser Art in Deutschland. Alle Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs erhalten zahlreiche Stellenangebote aus der Wirtschaft – d.h. die Nachfrage der Firmen ist groß.

Trotz dieser guten Karriereaussichten hat Senator Dräger 2006 beschlossen, den gemeinsamen Studiengang abzuschaffen. Sein wichtigstes Argument ist die mangelnde Kooperation der beteiligten Hochschulen. Dies wird aber dem hervorragenden Angebot des Studiengangs HWI nicht gerecht. Statt einer Abschaffung des gesamten Studiengangs wären andere Reformen sinnvoll. So wäre es auch möglich, künftig einen integrierten Bachelor unter Beteiligung aller drei Hochschulen und zwei unterschiedliche Masterprogramme einzurichten: ein Masterstudiengang an der TU mit Schwerpunkt Ingenieurwesen und ein Master an der Universität Hamburg in Kooperation mit der HAW mit dem Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften.

 

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Senat,

 

1. in Kooperation mit allen beteiligten Hochschulen sicherzustellen, dass der Hochschulübergreifende Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen als integrierter Studiengang weitergeführt wird;

 

2. mit den Hochschulen Lösungsansätze zu erarbeiten, wie die Studienerfolgsquote gesteigert werden kann;

 

3. zu prüfen, ob die Organisation des Studiengangs geändert werden kann;

 

4. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2007 zu berichten.