Zum Hauptinhalt springen

Hochwasserschutz in Hamburg

Mittwoch, 08.02.2012

Am 16./17. Februar 1962, vor 50 Jahren, wurde Hamburg von einer schweren Sturmflut heimgesucht. Nach dem Bersten der Deiche fanden mehr als 300 Menschen den Tod. Viele Menschen verloren Hab und Gut und oft auch ihre Existenzgrundlage. Besonders schwer wurden die Menschen in den Gebieten südlich der Elbe, aber auch in Altona getroffen. Das Wasser stieg bis zum Rathausmarkt an. 14 Jahre später, im Jahre 1976, wurde der Hafen nochmals schwer von einer Sturmflut getroffen.

Seit diesen Ereignissen sind Sturmflutforschung und die Anpassung des Hoch-wasserschutzes und der Deiche an die Sturmflutentwicklung ein besonderes Anliegen Hamburger Politik. Rund ein Drittel des Stadtgebietes wäre durch Sturmfluten gefährdet, gäbe es keinen Hochwasserschutz. Eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der Hochwasserschutzanlagen ist eine ständige Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge. Die norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg ertüchtigen ihre Deiche und andere Hochwasserschutzan-lagen laufend im Rahmen langfristig angelegter Programme. Nach den Ausführungen der aktuellen Klimafortschreibung (Drs. 20/2676) entwickeln die drei Bundesländer zurzeit einen gemeinsamen Rahmen zur Berücksichtigung des Klimawandels in Bezug auf den Bemessungswasserstand.

Hamburg muss bis 2015 die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) umsetzen, die mit dem Wasserhaushaltsgesetz 2010 in nationales Recht umgesetzt wurde. Nach dieser Richtlinie müssen alle Mitgliedsstaaten das Hochwasserrisiko an ihren Gewässern bis Ende 2011 vorläufig beurteilt haben. Anschließend müssen bis 2013 für die Hochwassergefährdeten Bereiche Gefahren- und Risikokarten angefertigt und in einem letzten Schritt bis 2015 Risikomanagement-pläne erarbeitet werden, die mit Beteiligung der Bevölkerung zu entwickeln sind. Der Richtlinie entsprechend sollen ausdrücklich zukünftige Entwicklungen, auch infolge des Klimawandels, einbezogen werden.

Der Klimawandel stellt Hamburgs Deichsicherheit auf die Probe: Die Festigkeit der Deiche muss künftig größeren Belastungen aufgrund von steigendem Meeresspiegel, zunehmenden Sturmflutaktivitäten, größeren Niederschlagsmengen und höheren Wasserständen der Elbe standhalten. Um die Deichsicherheit zu gewährleisten und die Gefahr von Sturmfluten abzuwehren, müssen zahlreiche öffentliche Hauptdeich-linien, Schleusen, Sperrwerke, Schöpfwerke, Deichsiele und Sperrtore laufend an die zunehmenden Belastungen und veränderten städtischen Randbedingungen angepasst, modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) untersucht im Auftrag der BSU, welche Beanspruchungen die Hochwasserschutzbauwerke vor dem Hintergrund von Klimawandel und Meeresspiegelanstieg ausgesetzt sein werden. Die Frage des Deichschutzes wurde im vergangenen Jahr auch auf der ersten

„Regionalkonferenz Klimaanpassung Küstenregionen“ betrachtet, welche die fünf norddeutschen Bundesländer und weitere Kooperationspartner wie das Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführt haben. Den jetzigen Ausbau der öffentlichen Hauptdeichlinie hatte der Senat bereits am 17. März 1995 beschlossen. Das Bauprogramm läuft im Jahr 2013 ab (siehe Drs. 19/1362). Küstenschutz ist eine nationale Aufgabe und wird entsprechend aus Bundes- und EU-Mitteln gefördert.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. darzustellen, welche Mittel Hamburg seit dem Jahr 2007 aus der Bundeszuwendung für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erhalten hat, welche Maßnahmen für den Deichschutz hierdurch realisiert werden konnten und welche Maßnahmen damit jeweils umgesetzt wurden.

2. aufzuzeigen, welche Hochwasserschutzmaßnahmen die zuständigen Behörden sowie die Hamburg Port Authority (HPA)für die kommenden Jahre planen.

3. darzulegen, welche Finanzierungsmöglichkeiten hierzu in den kommenden Jahren neben den Mitteln aus der mittelfristigen Finanzplanung durch Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie durch Europäische Fördermittel zur Verfügung stehen bzw. welche Eigenmittel aufgebracht werden müssen-

4. darzulegen, welche Mittel nach Auslaufen des aktuellen Ausbaus der Deiche jährlich für ihre Unterhaltung aufgebracht werden müssen und welche Mittel Hamburg als Eigenanteil für die Weiterentwicklung der Hochwasserschutzanlagen und Deiche einsetzen müsste.

5. zu erläutern, wie und mit welchen Maßnahmen die Europäische Hochwasser-risikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) umgesetzt und wie dabei die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung konkret gewährleistet werden soll.

6. die Zusammenarbeit der norddeutschen Küstenländer beim Hochwasserschutz darzulegen und dabei zu belegen, ob und wenn ja, wie diese sich auf Hamburgs Pläne zur Deichsicherheit auswirken.

7. der Bürgerschaft bis zum 01.10.2012 zu berichten.