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Inklusion von Menschen mit Behinderung in den organisierten Sport

Mittwoch, 22.09.2010

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der beliebtesten Freizeitbeschäftigung der Hamburger Bevölkerung, dem Sport, ist ein zentrales Merkmal einer gelungenen Inklusion von Menschen mit Behinderung in Hamburg. Die Ergebnisse der Großen Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 19/5997) sowie die Beratungen des Sportausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft zum Thema „Sport von Menschen mit Behinderung“ haben gezeigt, dass Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung, unterproportional im Sport repräsentiert sind und ihnen auch der Zugang durch nicht vorhandene finanzielle Ressourcen erschwert wird.

Im Sinne der Inklusion, dem Kerngedanken der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, ist der Integrationssport der Ansatz, den die Sportvereine vermehrt gehen sollten. Der Integrationssport hat einen besonderen Stellenwert, da hier Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Allerdings fühlt sich keiner der Verbände für Behindertensport zuständig für die Integrationssportgruppen. Das ist ein Problem für die Ausbildung von Übungsleitern, insbesondere weil es für diesen Bereich keine Lizenz gibt. Außerdem ist Integrationssport wegen spezieller Übungsgeräte und kleiner Gruppen-größen recht teuer und deswegen für viele Vereine finanziell uninteressant.

In Hamburg ist es allen Kindern und Jugendlichen durch das Programm „Kids in die Clubs“ möglich, in einem Sportverein Sport zu treiben. Diese Möglichkeit muss auch älteren und jüngeren Menschen mit Behinderung verschafft werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Hamburger Verbänden der Menschen mit Behinderung zu prüfen,

1. welche strukturellen Barrieren abgebaut werden müssen, um einen niedrigschwelligen Zugang zum organisierten Sport für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen und

2. welche finanziellen Ressourcen für eine Übernahme von Mitgliedschaftsbeiträgen von Menschen mit Behinderung im Sportverein bereit gestellt werden müssen und aus welchen Mitteln eine Übernahme der Mitgliedschaft grundsätzlich möglich wäre.

3. Der Bürgerschaft ist über die Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2010 Bericht zu erstatten.