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Jährliches Berichtswesen für Schulbaumaßnahmen

Dienstag, 14.05.2013

zu 20/7818

 

Der Senat will bis 2019 rund zwei Milliarden Euro für Instandhaltung, Sanierung und die Erweiterung der allgemeinbildenden Schulen aufwenden. Damit sollen alle nötigen Zubauten sowie über ein Drittel der anstehenden Sanierungen bewältigt und der in den vorangegangen Wahlperioden stark unterfinanzierte Schulbau mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden. Im September 2012 ist dazu ein Entwurf für einen „Rahmenplan Schulbau“ vorgelegt worden, der Umfang, Kosten und Zeitraum aller Baumaßnahmen an den allgemeinen Schulen darstellt. Hier wurden erstmals sämtliche Hamburger Schulbaumaßnahmen geordnet und eine verlässliche Planungsgrundlage für die Hamburger Schulen geschaffen. Auf dieser Basis ist es erstmalig möglich, die Bürgerschaft regelmäßig über die Fortschritte im Schulbau zu informieren.

Eine solche Berichterstattung ergänzt den jährlichen Bericht über die Ergebnisse des städtischen Baumonitorings, der die Kostenentwicklung einzelveranschlagter und abgeschlossener Baumaßnahmen zwischen 6 und 10 Mio. Euro beinhaltet (vgl. Drs. 20/6208). Da der Schulbau einen erheblichen Anteil an den Hochbaumaßnahmen der Stadt hat und hohe Priorität besitzt, ist eine separate Berichterstattung über Schulbauinvestitionen sinnvoll, zumal hier neben großen Einzelmaßnahmen in einer Vielzahl von mittleren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen erhebliche Haushaltsmittel umgesetzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht, jährlich im Rahmen des Berichts über das 2. Quartal (Berichtswesen im Rahmen des SNH) über Veränderungen im Rahmenplan Schulbau zu berichten. Der Bericht beinhaltet folgende Aspekte:

1. seit dem letzten Bericht abgeschlossene Baumaßnahmen im Schulbau

Berichtet wird über Baumaßnahmen ab einem Kostenvolumen von 1 Mio. Euro. Aufgeführt werden ihre jeweils abgerechneten Kosten im Vergleich zur ursprünglichen und zur zuletzt berichteten Kostenschätzung und -berechnung sowie Ursachen von Kostensteigerungen oder -minderungen, ihre jeweiligen Fertigstellungstermine im Vergleich zum ursprünglich und zum zuletzt berichteten geplanten Fertigstellungstermin sowie Ursachen von Verschiebungen des Fertigstellungstermins.

2. noch nicht abgeschlossene Baumaßnahmen im Schulbau, bei denen nach dem Rahmenplan Schulbau mit der Planung bzw. dem Bau begonnen wurde.

Berichtet wird über Baumaßnahmen ab einem Kostenvolumen von 1 Mio. Euro. Aufgeführt werden jeweils die Kostenschätzung bzw. -berechnung im Vergleich zur ursprünglichen und zur zuletzt berichteten Kostenschätzung und -berechnung sowie Ursachen von Kostensteigerungen oder -minderungen, ihre derzeit geplanten Fertigstellungstermine im Vergleich zum ursprünglich und zum zuletzt berichteten geplanten Fertigstellungstermin sowie Ursachen von Verschiebungen des Fertigstellungstermins.

3. die im laufenden Geschäftsjahr aktuell geplanten Kosten für Sanierungen, Neubauten und Mobile Klassenräume im Vergleich zu den im von der Bürgerschaft beschlossenen Wirtschaftsplan dafür eingeplanten Kosten sowie Gründe für erhebliche Abweichungen.

4. einen aktualisierten Rahmenplan Schulbau, der die Veränderungen seit dem letzten Rahmenplan Schulbau aufzeigt.

5. die im abgeschlossenen Geschäftsjahr von Schulbau Hamburg (SBH) geplanten und tatsächlichen Kosten für Sanierungen, Neubauten und Mobile Klassenräume sowie Gründe für erhebliche Abweichungen,