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Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) stärken

Donnerstag, 05.01.2023

In den Jugendfreiwilligendiensten engagieren sich junge Menschen und machen dabei auch erste Berufserfahrungen. Freiwilligendienste bieten jungen Menschen einen sicheren Rahmen, eigenständig zu werden und Verantwortung für andere zu übernehmen. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ob Feuerwehr, Sportverein, Umwelt- und Naturschutz, viele dieser Bereiche funktionieren nur, weil sich Menschen ehrenamtlich einsetzen. Einsatzbereiche von Freiwilligendiensten sind nicht nur Mithilfe in der Kranken- und Altenpflege, Jugend- und Behindertenhilfe, sondern auch im Naturschutz oder in der Umweltbildung. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten im Katastrophenschutz, im Sport, in der Kultur und der Integration. Generell kann man fast überall tätig werden, wo es gemeinwohlorientierte Einsatzmöglichkeiten gibt.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr, das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ein umweltbezogenes Bildungsjahr für junge Menschen. Gemäß § 3 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) wird die Tätigkeit des FSJ „in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports.“ Im FÖJ sollen der nachhaltige Umgang mit der Natur gestärkt und die Umweltkompetenz gefördert werden.

Ein FSJ oder FÖJ dauert in der Regel 12 Monate, höchstens 18 Monate in Vollzeit. In Ausnahmefällen können FSJ und FÖJ auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Es wird ein sogenanntes Taschengeld von maximal 423 Euro gezahlt. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit der Einsatzstelle (35 bis 40 Stunden). Das Freiwillige Soziale Jahr ist grundsätzlich eine Vollzeit-Tätigkeit. Pädagogisch begleitet werden die Teilnehmer des FSJ und FÖJ gemäß §§ 3,4 JFDG von einer zentralen Stelle eines nach § 10 JFDG zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes. Das FSJ bzw. das FÖJ ist so gestaltet, dass die Teilnehmer:innen verantwortungsvolles, soziales und ökologisches Handeln im Sinne des Gemeinwohls einüben können, Einblicke in gesellschaftliche, soziale, ökologische und interkulturelle Zusammenhänge erhalten und eine Förderung ihres Engagements im sozialen bzw. ökologischen Bereich erfahren.

Laut Bundesfamilienministerium absolvierten 2021 knapp 90.000 Menschen einen freiwilligen Dienst. Die Zahl der jungen Menschen, die ein FSJ oder ein FÖJ absolvieren wollen, ist nach dem Abflauen der Pandemie rückläufig. In der mit notwendigen Gesundheitsschutzauflagen gedrosselten Corona-Zeit hat auch das ehrenamtliche Engagement stark gelitten. Viele Jugendliche wollen zudem die durch Coronazeit versäumte Freizeit nachholen. Zusätzlich gibt es wieder viele Möglichkeiten für einen gut bezahlten Nebenjob im Dienstleistungsbereich, etwa in der Gastronomie, was ebenfalls viele Jugendliche nutzen. Diesem Trend gilt es nun wie folgt entgegen zu wirken.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Vorteile, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) für junge Menschen bietet, deutlicher herauszustellen, um einem rückläufigen Trend bei den Bewerber:innenzahlen entgegenzuwirken. Dies sollte mit einer Öffentlichkeitskampagne durch staatliche Stellen erfolgen;

2. gemeinsam mit staatlichen Stellen und der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hamburg eine Öffentlichkeitskampagne „Freiwilligendienste in Hamburg stärken“ zu konzipieren;

3. sich auf Bundesebene für eine Anpassung bzw. Erhöhung des sogenannten Taschengelds einzusetzen;

4. sich auf Bundesebene für eine Verbesserung der Teilzeitmöglichkeiten einzusetzen;

5. zu prüfen, inwiefern Geflüchtete bei der Übernahme eines Freiwilligendienstes gesondert unterstützt werden können, z. B. anknüpfend an das 2016-2018 durchgeführten BMFSFJ-Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“, welches Intensivsprachkurse und Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse ermöglichte;

6. darauf hinzuwirken, dass die im Rahmen der Engagementcard generierten Bonusangebote auch von Inhaber:innen von Freiwilligendienstausweisen genutzt werden können;

7. der Bürgerschaft bis zum 01.04.2024 zu berichten.

 

sowie
  • Yusuf Uzundag
  • Miriam Block
  • Maryam Blumenthal
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Sina Imhof
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion