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Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen

Mittwoch, 16.09.2009

Die Zahl der wegen Alkoholvergiftung stationär behandelter Kinder und Jugendlicher ist in den letzten Jahren in Hamburg dramatisch angewachsen. Allein von 2006 auf 2007 stieg sie um über 50 Prozent an. Für das Berichtsjahr 2008 liegen laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 19/3135, zum Zeitpunkt der Antragstellung abschließend noch keine Zahlen vor. Das Phänomen des sogenannten ‚Koma-Saufens’ greift dabei mehr und mehr um sich und stellt eine gefährliche Modeerscheinung dar, die bereits zu erheblichen Gesundheitsschädigungen von Jugendlichen bis hin zum Tod einzelner geführt hat.

Eine zahlenmäßige Zunahme der wegen Alkoholvergiftung stationär behandelter Kinder und Jugendlicher fand dabei sowohl in der Altersgruppe von 12 bis unter 15 Jahren, als auch in der Gruppe von 15 bis 18 Jahren statt. Unter den 146 Fällen von stationär behandelter Alkoholvergiftung aus 2007 befand sich sogar ein Kind, das nicht einmal 12 Jahre alt war. Auch die Entwicklung der Straftaten unter Alkoholeinfluss ist besorgnis-erregend. Für den Aspekt der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch als Teil der Gewalt-prävention hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion bereits Prüfvorschläge formuliert (vgl. Drs. 19/3281).Auf der anderen Seite ist die Zahl von registrierten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, wie aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 19/3136, hervorgeht, von 2005 bis 2006 um mehr als die Hälfte angestiegen: 145 mal gaben Händler und Wirte in 2007 verbotener Weise Alkohol an Kinder und Jugendliche ab. Dabei handelt es sich hierbei lediglich um die nachgewiesenen Fälle. Die Dunkelziffer wird um ein Vielfaches höher liegen. Aufgrund dessen sind neben Auf-klärungskampagnen repressive Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gefordert.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

„Der Senat wird aufgefordert,

1. bestehende Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Gaststättenverordnung erneut auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere ist zu überprüfen, ob die für die Einhaltung der Bestimmungen des JuSchG zuständigen Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirken ausreichend mit Personal für eine hinreichende Anzahl von Kontrollen ausgestattet sind. Des Weiteren ist zu überprüfen, ob die Dienstgruppen ‚Jugendschutz’ der Polizei entsprechend ausgestattet sind, eine hinreichende Anzahl von Kontrollen mit zu unterstützen. In diesem Rahmen ist auch zu prüfen, ob und wie mit entsprechend fortgebildeten jungen Verwaltungsanwärterinnen und -anwärtern ein qualifiziert begleitetes Testkaufprogramm rechtlich möglich und tatsächlich durchführbar ist. Ziel der Maßnahmen muss sein, das Entdeckungsrisiko bei Jugendschutzverstößen deutlich zu erhöhen.

 

2. zu überprüfen, inwieweit Sanktionen bis hin zum Entzug der Konzession von Gastwirten und Händlern möglich ist, die gegen das Jugendschutzgesetz und die Gaststättenverordnung verstoßen. Ggf. muss der Sanktionskatalog in den entsprechenden Gesetzen im Rahmen einer Bundesratsinitiative deutlich verschärft werden, um wiederholt auffälligen Wirten und Händlern konsequent begegnen zu können: Nur wer um seine Konzession bangen muss, wird sich überlegen, wem er welchen Alkohol verkauft.

3. um Minderjährige erst gar nicht in Versuchung zu bringen sich dafür einzusetzen, dass in Gastwirtschaften mehr als ein alkoholfreies Getränk (z.B. Wasser und Erfrischungsgetränke) billiger ist als alle Getränke mit Alkohol und zu prüfen, ob es sinnvoll ist, eine generelle Ausweispflicht für junge Alkoholkäufer und -konsumenten im Jugendschutzgesetz zu verankern und hierzu im Rahmen einer Bundesratsinitiative entsprechend aktiv zu werden.

4. wie in der Drs. 19/ 3281 bereits gefordert, die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit dem nächtlichen Verkaufsverbot für alkoholische Getränke im Einzelhandel und an Tankstellen im Hinblick auf eine mögliche Übertragung auf Hamburg auszuwerten.

5. die Bürgerschaft über die endgültigen Ergebnisse der Studie „Einflussfaktoren, Motivation und Anreize zum Rauschtrinken bei Jugendlichen“ zu informieren.

6. der Bürgerschaft bis 30. November 2009 Bericht zu erstatten.“