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Junge innovative Unternehmen nachhaltig fördern – Gründung eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“

Freitag, 22.01.2016

Innovationen sichern Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung. Gerade in Zeiten sich stark wandelnder Märkte braucht Deutschland und braucht Hamburg innovative Unternehmen, um sich auch zukünftig am Markt zu behaupten. Der Senat hat sich seit 2011 zum Ziel gesetzt, Hamburg durch zielgerichtete Zusammenarbeit von Unternehmen, Verbänden, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Politik und Verwaltung bis 2020 zu einer der führenden Innovationsregionen Europas zu entwickeln. Seitdem wurden vielfältige Initiativen und Programme auf den Weg gebracht, um die Gründung und den Aufbau innovativer Unternehmen zu befördern. Im August 2013 wurde die Investitions- und Förderbank (IFB) errichtet. Die unter ihrem Dach fungierende Innovationsagentur bietet ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen, um Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu unterstützen. Beispielhaft wären zu nennen:

- InnoRampUp: Überdurchschnittlich innovative, kleine Unternehmen, die noch nicht lange am Markt sind, werden mit bis zu 150.000 Euro bezuschusst;

- Innovationsstarter Fonds: stellt Beteiligungskapital für innovative Geschäftsideen kleiner junger Unternehmen, maximal 1 Mio. Euro, zur Verfügung;

- Programm für Innovation (PROFI): bezuschusst FuE-Projekte bestehender Unternehmen, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben;

Weitere Meilensteine sind die Errichtung von drei Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft und die Entwicklung von anwendungsorientierten Forschungszentren, sowie NextMediaAccelerator. Die Clusterpolitik wurde weiter entwickelt und nachhaltig in Bildung, Wissenschaft und Forschung investiert.

Für eine erfolgreiche Gründung ist eine ausreichende Finanzierung der jungen Unternehmen entlang ihres Wachstumspfads von zentraler Bedeutung. Im Bereich der Frühphasenfinanzierung stehen passgenaue Instrumente der IFB und Bürgschaftsgemeinschaft zur Verfügung, die zum Teil Vorbildcharakter auf nationaler Ebene haben. Im internationalen Vergleich hat Hamburg – wie Deutschland insgesamt – allerdings Nachholbedarf bei der Wachstumsförderung von bereits existierenden jungen Unternehmen. Haben Produkte, Verfahren und Dienstleistungen eine gewisse Marktreife erreicht, geht es im nächsten Schritt um die Marktdurchdringung, u.a. durch die Weiterentwicklung, bzw. den Aufbau von Produktion, Vertrieb und Marketing. In dieser Phase entscheidet sich, ob das Unternehmen langfristig erfolgreich am Markt behaupten kann.

- Bestehende Förderprogramme können die finanziellen Bedarfe für diese entscheidende Unternehmensphase bislang nicht abdecken. Der freie Kapitalmarkt engagiert sich aus Effizienzgründen erst ab einem Investitionsvolumen von über 5 Mio. Euro. Es besteht eine Förderlücke, die es zu schließen gilt. Mit dem „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“, an dem sich private Kapitalgeber beteiligen und der von der Stadt Hamburg unterstützt wird, soll die Angebotslücke bei den Finanzierungsinstrumenten geschlossen,

- damit einhergehende Nachteile im Standortwettbewerb abgebaut, sowie

- die gut funktionierenden Förderprogramme der IFB systematisch ergänzt werden.

 

Für den „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ sollten folgende Eckpunkte gelten:

- Das Fondsvolumen beträgt bis zu 100 Mio. Euro in Form von Eigenkapital, Bürgschaften oder Darlehensmitteln für innovative Unternehmen, die mit neuen Produkten, Verfahren bzw. Dienstleistungen im Anschluss an die Start-up Phase in die Wachstumsphase eintreten.

- Private Investoren können sich mit bis zu 90 Mio. Euro (Mindestbeteiligung 2 Mio. Euro, maximale Beteiligung 10 Mio. Euro) an dem Fonds beteiligen. Die Beteiligung der Stadt darf dabei 10 Prozent und maximal 10 Mio. Euro des Fondsvolumens nicht überschreiten.

- Der Eigenanteil der Stadt wird vorrangig über die IFB sowie ggf. in Verbindung mit Bürgschaften der Kreditkommission bzw. der Bürgschaftsgemeinschaft dargestellt. Die Einbindung von Bundes- und EU Mitteln ist zu prüfen

- Der Fonds soll als revolvierender Fonds ausgestaltet sein, sodass Rückflüsse in das Fondsvermögen entstehen und zur Wiederverwendung genutzt werden können. Zum Laufzeitende des Fonds kann hiervon abgewichen werden.

- Der Fonds soll mit anderen Förderprogrammen und -instrumenten kombinierbar sein.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

der Senat wird ersucht:

1. Den Aufbau eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ unter dem Dach der IFB und unter Einbindung externen Know-Hows – wie zuvor dargestellt – zu prüfen und erste konzeptionelle Überlegungen anzustellen,

2. Frühzeitig potentielle Kapitalgeber einzubinden, um Rahmenbedingungen abzustimmen und die Konzeption zu evaluieren,

3. Zu prüfen, wie der Fonds optimal durch den Hamburger Senat und insbesondere durch die IFB unterstützt werden kann,

4. Der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfung im 2. Quartal 2016 Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion