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Kapitalmaßnamen bei der Hapag-Lloyd Holding AG – Engmaschige Berichterstattung und zeitlich befristetes Engagement

Dienstag, 27.03.2012

zu Drs. 20/3540

Der Erwerb weiterer Anteile an Hapag-Lloyd ist in der derzeitigen Situation eine richtige und notwendige, aber keineswegs risikofreie Entscheidung für die Freie und Hansestadt Hamburg. Ein Nichthandeln zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre gleichwohl nicht mit weniger Risiken für die Wahrung der städtischen Interessen verbunden. Mit der erzielten Verständigung

zwischen der „Albert Ballin“ GmbH & Co. KG (ABKG) und der TUI AG führt der heutige Senat das Engagement des Vorgängersenats konsequent fort. Damit wird nicht nur Hamburg als Unternehmenssitz gestärkt, sondern auch der Hamburger Hafen als Anlauf-und Umschlagpunkt für die Reederei und ihre Partner.

Hapag-Lloyd als viertgrößte Reederei der Welt, mit seinen weltweit 7.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem beträchtlichen Anteil am Containerumschlag im Hamburger Hafen, ist aus standortpolitischer und regionalwirtschaftlicher Sicht von größter Bedeutung für die Stadt. Daher liegt es im Interesse Hamburgs alle erforderlichen Maßnahmen zu

ergreifen, um mögliche Gefahren für die Stadt, für den Hafen und die Beschäftigten abzuwenden.

Um zukünftig eine enge parlamentarische Begleitung an den Kapitalmaßnahmen und den einzelnen Umsetzungsschritten sicherzustellen, bedarf es weiterer Informationsanstrengungen seitens des Senats – auch um über eventuell kritische Entwicklungen zeitnah direkt zu berichten. Ebenso wichtig ist es, das umfangreiche Engagement der Freien und

Hansestadt Hamburg im ABKG-Konsortium in diesem Umfang nur so lange aufrecht zu erhalten, wie es nötig ist, um die Interessen der Stadt sachgerecht abzusichern. Die Senatsmitteilung stellt hierzu Schritte in Aussicht, die der weiteren Konkretisierung bedürfen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. im zuständigen Ausschuss jeweils umfassend und anlassbezogen, mindestens jedoch halbjährlich, über die einzelnen Umsetzungsschritte der in der Drs. 20/3306 erwähnten Kapitalmaßnahmen Bericht zu erstatten,

2. unter Wahrung der städtischen Interessen zu jeder Zeit sämtliche Optionen zu prüfen und ggf. auszuschöpfen, um so schnell wie möglich und wirtschaftlich vertretbar das städtische Engagement wieder angemessen zu reduzieren,

3. die Bürgschaftsprovision in Höhe von 4,2 Mio. Euro p.a. als Einnahme im Haushalt transparent darzustellen.