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Keine Benotung in Integrationsklassen Neufassung

Mittwoch, 21.11.2007

Schon in diesem Schuljahr sollen behinderte und nichtbehinderte Kinder in den sogenannten Integrationsklassen ab der 3. Klasse unterschiedliche Zeugnisse erhalten. Kinder ohne Behinderung bekommen Zeugnisse mit Schulnoten, behinderte Kinder einen Lernentwicklungsbericht. Die Änderung ergibt sich aus dem Schulgesetz, das Anfang 2006 mit der CDU-Mehrheit geändert wurde. 48 staatliche Schulen mit Integrationsklassen sind betroffen.

 

Der Widerstand der betroffenen Eltern ist groß. So wird zurzeit eine Volkspetition gegen die Benotung in Integrationsklassen organisiert und auf der Homepage www.integration-hamburg.de informieren und unterstützen sich Eltern gegenseitig.

Auch die Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD) hatte sich kritisch zu den Plänen des Hamburger Senats geäußert. Sie hält eine Ungleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Kindern ebenfalls für falsch. „Wenn man wirklich den Integrationsansatz ernst meint, dann muss man sich gemeinsam auf einen Standard einigen“, hatte die Behindertenbeauftragte gesagt.

 

Trotz dieser massiven Kritik hat die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft einen gemeinsamen Antrag der Opposition abgelehnt, der durch eine Änderung des Schulgesetzes die Abschaffung der Benotungspflicht in Integrationsklassen forderte.

Eine ungleiche Bewertungsmethode führt zur Ausgrenzung, der man gerade in den Integrationsklassen entgegenwirken will. Abgesehen davon, dass dieses Vorhaben dem Integrationsgedanken widerspricht, ist es auch völlig unverständlich, dass noch im laufenden Schuljahr ohne pädagogische Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler Noten gegeben werden soll. Für viele Kinder ist es ein Schock auf einmal Noten zu bekommen. Schüler und Eltern haben ein Recht auf Vertrauensschutz. Die Schulen brauchen eine Vorbereitungszeit, ihr pädagogisches Konzept zu ändern. Wenn schon die Bildungsbehörde nicht bereit ist, das Vorhaben ganz zu stoppen, muss sie zumindest in diesem Schuljahr die Notenvergabe aussetzen.

 

Unerklärlich ist auch, dass die Schulaufsicht offensichtlich unterschiedlich vorgeht. So haben einige Schulen, die Anweisung erhalten bereits Noten z.B. für Klassenarbeiten zu vergeben, während andere Schulen noch keinerlei Ansagen bekommen haben.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

1. Vor dem Hintergrund, dass in den integrativ arbeitenden Schulklassen die seit 2006 in § 44 des hamburgischen Schulgesetzes vorgesehene Vergabe von Noten statt Berichtzeugnissen bisher nicht umgesetzt wurde und eine sofortige Umsetzung zu starken Beeinträchtigungen des pädagogischen Betriebs führen würde, soll im laufenden Schuljahr 2007/2008 die Vergabe von unterschiedlichen Zeugnissen für Kinder mit und ohne Behinderung in den Integrationsklassen ausgesetzt bleiben.

 

2. Der Senat wird aufgefordert, das Gespräch mit den betroffenen Eltern der Integrationsklassen zu suchen sowie die Maßgabe der unterschiedlichen Handhabung der Zeugnisvergabe in den Integrationsklassen anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Aussagekraft von Noten und zur Integration von Kindern zu überprüfen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christa Goetsch
  • Martin Gregersen
  • Christiane Blömeke
  • Verena Lappe
  • Manuel Sarrazin
  • Katja Husen
  • Christian Maaß (GAL) und Fraktion