Zum Hauptinhalt springen

Keine Privatisierung des Hamburger DOMs

Dienstag, 23.04.2013

Der DOM ist ein Stück Hamburger Tradition. Seine historischen Ursprünge liegen im 11. Jahrhundert und schon seit 1893 findet er auf dem Heiligengeistfeld statt. Zum Winterdom kam 1947 der Sommerdom hinzu und ein Jahr später der Frühlingsdom. Heute ist der Hamburger DOM das größte Volksfest des Nordens und lockt dreimal im Jahr an insgesamt 90 Tagen nicht nur Hamburgerinnen und Hamburger an, sondern auch eine Vielzahl von Gästen in die Stadt. 2009 zählte der Hamburger DOM 10,8 Millionen Besucherinnen und Besucher und ist damit ein touristisches Highlight mit einer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für die Freie und Hansestadt Hamburg und für das vorwiegend klein- und mittelständisch strukturierte Schaustellergewerbe.

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich in seinem Jahresbericht 2013 zu dem durch die Wirtschaftsbehörde ermittelten Kostendeckungsgrad der DOM-Veranstaltungen geäußert, Vorschläge hinsichtlich der zukünftigen Berechnung der Gebühren für den Hamburger DOM formuliert und die Diskussion aufgeworfen, ob ein Volksfest nicht auch in privater Verantwortung durchgeführt werden könne.

Der Rechnungshof leistet für die nachhaltige Haushalts- und Wirtschaftsführung unserer Stadt unverzichtbare Dienste. Alle Hinweise werden sehr ernst genommen, viele Empfehlungen sind in konkretes Senats- und Verwaltungshandeln sowie in parlamentarische Überlegungen eingeflossen. Beim Hamburger DOM müssen aber neben den rein wirtschaftlichen Kriterien auch die eingangs geschilderten Kriterien in Hinblick auf das Freizeitangebot und den Tourismus Beachtung finden.

Eine Privatisierung würde die städtische Einflussnahme maßgeblich einschränken bzw. ganz beseitigen und birgt die Gefahr einer erheblichen Anhebung des Preisniveaus hinsichtlich der verschiedenen Angebote. Eine Erhöhung von Standgebühren, wie sie der Rechnungshof beschreibt, würde ungefähr zu einer Verdreifachung der heutigen Kosten für die DOM-Beschicker führen, die diese dann über die Preise auf die Besucherinnen und Besucher abwälzen würde – das würde den Volksfestcharakter gefährden.

Gleichwohl können maßvolle Gebührenanpassungen für die Zukunft im Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wenn sie angemessen sind und z.B. zwischen Angeboten für Familien und anderen Angeboten hinreichend differenzieren. Aber bei der Gebührenfestsetzung muss mit Augenmaß vorgegangen werden, damit der Hamburger DOM seinen Volksfestcharakter, seine Familienfreundlichkeit und damit auch seine touristische Anziehungskraft nicht verliert.

 

 

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. den Hamburger DOM weiterhin in städtischer Regie durchzuführen und damit den traditionellen Volksfestcharakter auch künftig für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen attraktiv und zeitgemäß zu gestalten sowie dauerhaft zu erhalten.

2. bei der Gebührenfestsetzung insgesamt weiter mit Augenmaß vorzugehen, um den DOM als Volksfest zu bewahren.