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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Bildung und Betreuung für alle Kinder von Anfang an – für Chancengleichheit, Integration und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 4 + 1.1

 

 

 

 

In der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik bleiben der weitere Ausbau und die Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita Schwerpunkte der Politik der rot-grünen Koalition. Das zeigt auch der Haushalt 2023/2024, der mit rund 1,2 Milliarden Euro erneut Rekordinvestitionen in die Frühe Bildung und Betreuung vorsieht. Die Teilhabe an früher Bildung und Betreuung sorgt für gerechte Bildungs- und Lebenschancen – unabhängig vom sozio-ökonomischen Status der Eltern.

Weitere Schwerpunkte unserer Koalitionsarbeit sind der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung sowie die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die vor Ort in den Stadtteilen präsent ist und damit erste Anlaufstelle, Ratgeber und Unterstützung für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien.

Dieser Haushaltsantrag wird außerdem im europäischen Jahr der Jugend beschlossen. Die Verständigung und der Zusammenhalt in Europa erscheint vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine so wichtig wie lange nicht. Aus diesem Grund wollen wir jungen Menschen ermöglichen, Europa besser kennenzulernen und vergeben im Losverfahren zwei Mal 250 Interrail-Tickets.

Eine gute, verlässliche und weitestgehend beitragsfreie Kindertagesbetreuung trägt nicht nur wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern durch den Zugang zu frühkindlicher Bildung vor allem zur Bildungsgerechtigkeit in Hamburg bei. Die Hamburger Doppelstrategie aus Qualitätsverbesserungen einerseits und einer gebührenfreien Grundbetreuung inklusive Mittagessen andererseits hat sich bewährt – 96,7 Prozent der Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchten im Jahr 2020 in Hamburg eine Kita, eine Vorschulklasse, oder wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut. Bei den Unter-Dreijährigen waren es 47,6 Prozent. Im Krippenbereich ist die Zahl der betreuten Kinder von 2010 bis 2020 um fast 14.000 gestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Im Elementarbereich hat sich die Zahl der betreuten Kinder um gut 15.500 erhöht. Der Zuwachs beträgt hier 31 Prozent. Auch in Stadtteilen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund hat sich die Betreuungsquote von Kindern im Krippenalter in den letzten Jahren kontinuierlich positiv entwickelt. Während die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren im Jahr 2015 noch 36,9 Prozent betrug, lag sie im Jahr 2020 bei 41,2 Prozent. Noch nie haben in Hamburg so viele Kinder so früh und so lange von frühkindlicher Bildung profitiert wie heute. Das führt zu besseren Sprachkenntnissen und Startchancen bei der Einschulung. Und: Sozial benachteiligte Stadtteile haben bei den Betreuungsquoten aufgeholt. Steigende Kinderzahlen und Betreuungsquoten lassen die Ausgaben im Kitabereich weiter steigen. Von 2010 bis 2021 wurden die Mittel für die Kinderbetreuung in Hamburg verdreifacht.

Zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation wird die mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kinder“ geschlossene Vereinbarung konsequent umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 betreut im Krippenbereich eine Fachkraft vier Kinder. Im Elementarbereich wird der Fachkraftschlüssel schrittweise zum 1. Januar 2024 auf 1:10 erhöht. Zur Sicherstellung des daraus erwachsenden Fachkräftebedarfs wurden die Ausbildungskapazitäten deutlich erhöht und berufsbegleitende Formate weiter ausgebaut. Neben dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten an Fach- bzw. Berufsfachschulen wurden mit der sogenannten Positivliste sowie den „Eckpunkten für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“, die 2018 von der Kita-Vertragskommission beschlossen wurden, Möglichkeiten für einen Quereinstieg in das Arbeitsfeld Kita geschaffen. Mit dem dualen Studium am Rauhen Haus gibt es außerdem ein neues Angebot, das hilft, Fachkräftenachwuchs für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), aber auch für freie Träger, die sich an dem Kooperationsmodell beteiligen, zu sichern.

Den Ausbau der Plätze in Kitas und Kindertagespflege unterstützen wir mit der Einrichtung von Kitas auf Schulgeländen. Im Rahmen des Schulbauprogramms werden überall dort, wo die Flächensituation es möglich macht, auf den neuen Schulgeländen Kitas errichtet. 530 Plätze sind auf diesem Weg in den letzten zwei Jahren bereits entstanden. In allen Neubaugebieten sowie bei Wohnungsbauvorhaben in der inneren Stadt wird die Kitaversorgung von Anfang an mitgeplant. Im Rahmen von Neubauvorhaben soll zudem immer geprüft werden, ob weitere Räumlichkeiten für Kindertagespflege- und Großtagespflegestellen geschaffen werden können.

Sprache ist ein zentraler Faktor für Integration und zur Herstellung von Chancengleichheit. Je früher Kinder in die Kita gehen und je mehr Tage sie das Angebot der Bildung und Betreuung nutzen, desto weniger Sprachförderbedarf haben sie beispielsweise bei der Einschulung. Im Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen 2020/2021 betrug der Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf unter denjenigen, die seit weniger als einem Jahr eine Kita besuchen, 37,5 Prozent. Bei Kindern, die seit mehr als drei Jahren eine Kita besuchen, betrug er lediglich sieben Prozent.

Zu besseren Startchancen durch mehr Sprachförderung trägt auch das Kita-Plus-Programm bei, das wir weiter verstärken. Kitas, die hohe Anteile an Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache und Kindern aus sozial benachteiligten Familien aufweisen, erhalten mit Kita-Plus mehr Personal. In der aktuellen Laufzeit 2021-2022 nehmen rund 300 der über 1.170 Hamburger Kitas an Kita-Plus teil und erhalten eine um mindestens 24 Prozent erhöhte Personalausstattung. Damit können die Fachkräfte individuelle Angebote schaffen und Kinder und ihre Familien passgenau unterstützen.

Um allen Kindern einen guten Start zu ermöglichen, müssen wir im Bereich Inklusion noch besser werden. Wir wollen die Beratung von Eltern von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohten Kindern weiter verbessern und dafür sorgen, dass auch für Familien mit besonderen Bedürfnissen die Wege möglichst kurz sind und auch beim Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich kein Kitawechsel nötig wird.

Die erfolgreichen Programme wie zum Beispiel Eltern-Kind-Zentren werden fortgesetzt. Damit fördern wir frühe Bildung und stärken Integration: Erzieher:innen vor Ort kennen die soziale Umgebung und können zugleich die kulturelle Herkunft der Familien berücksichtigen. Kinder werden somit frühzeitig an die institutionelle Kindertagesbetreuung in Hamburg herangeführt. Die Zentren schaffen Kontakt zu den Familien und haben für die Kinder eine Türöffner-Funktion in unser System der frühen Bildung.

Weitere Angebote für Kinder und Jugendliche, die Unterstützung brauchen, die über die Betreuung in Kitas und Schulen hinausgeht, finden sich in Einrichtungen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in den sozialräumlichen Angeboten, der Jugendsozialarbeit, der Familienhilfe und den Hilfen zur Erziehung. Dies sind wichtige Anlaufstellen für junge Menschen und ihre Familien, die eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ein gelingendes Aufwachsen unterstützen. Insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie haben die Einrichtungen mit viel Kreativität, Flexibilität und unter besonderen Herausforderungen Angebote angepasst, um Kindern, Jugendlichen und ihren Familien so wichtige Freizeit-, Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten zu können. Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedarfen brauchen ein gutes und auf sie und ihre familiäre Situation abgestimmtes Setting. Hamburg arbeitet hier eng mit den vielen Vereinen, Verbänden und Trägern zusammen, die mit fachlicher Kompetenz und viel Engagement die Betreuungs- und Hilfelandschaft in Hamburg ausmachen und im Austausch mit den städtischen Ämtern und der Fachbehörde weiterentwickeln.

Für eine kleine Gruppe von Kindern, die zwischen Einrichtungen der Psychiatrie und der Jugendhilfe hin- und hergeschoben werden, in anderen Bundesländern untergebracht werden oder für die keine geeignete Einrichtung gefunden werden kann, bedarf es speziell auf ihre Bedarfe abgestimmter Settings. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und auch in Hamburg ausreichende, individuell ausgerichtete, im Einzelfall auch hoch strukturiert ausgestaltete intensivpädagogische Angebote schaffen. Daher bringt Hamburg eine gemeinsame Einrichtung von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie auf den Weg, die in Trägerschaft des Landesbetriebs Erziehung und Beratung und in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in Groß Borstel entsteht.

A. Frühe Hilfen

Der präventive Ansatz der Frühen Hilfen ist ein wesentliches Instrument im Kinderschutz. Dafür werden die Programme Babylotsen in den Geburtskliniken sowie regionale Familienteams und Elternlotsenprojekte in den Stadtteilen flächendeckend gesichert. Im Rahmen der Frühen Hilfen werden Eltern von der Geburt des Kindes an unterstützt. Bereits in den Geburtskliniken gehen die Babylotsen auf Eltern zu, beraten und machen Hilfsangebote. Das Ziel ist, junge Familien bei der Bewältigung des Alltags mit Neugeborenen und Kleinkindern, der sehr herausfordernd sein kann, zu unterstützen und vor Überforderung zu schützen. Die Familienteams arbeiten vor Ort in den Stadtteilen. Sie kennen die sozialen Netzwerke und können bei Bedarf weitere Hilfsangebote vermitteln. Mehr als 1.400 Familien pro Jahr erhalten von den Fachkräften der Familienteams eine intensive Einzelfallhilfe mit Hausbesuchen und werden so durch Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkranken-Pfleger:innen sowie sozialpädagogische Fachkräfte in der Schwangerschaft und insbesondere in den ersten ein bis drei Lebensjahren des Kindes längerfristig begleitet. Diese wichtigen Angebote stärken das Kindeswohl und helfen dabei, allen Kindern gute Startchancen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund stetig steigender Geburtenzahlen in Hamburg, einem Anstieg psychischer Belastungen und Erkrankungen von Eltern sowie wachsenden psychosozialen Bedarfen von Schwangeren und Familien, ausgelöst durch die Corona Pandemie, sollen die Frühen Hilfen mit diesem Antrag zusätzlich gestärkt werden.

B. Childhood-Haus Hamburg

Wir unterstützen die Arbeit des Childhood-Haus Hamburg: Das in Hamburg bestehende Kinderkompetenzzentrum des UKE wurde zu einer Kinderschutzambulanz ausgebaut und firmiert fortan unter dem Namen „Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE“, kurz Childhood-Haus Hamburg. Am 6. Dezember 2021 hat das Childhood-Haus Hamburg am Standort Hoheluftchaussee 18 eröffnet. Es handelt sich um eine kinderfreundlich ausgestattete, multidisziplinär betriebene, ambulante Anlaufstelle für Kinder, die Opfer oder Zeugen von jeglicher Form von Gewalt, Sexualdelikten oder körperlicher bzw. körperlich-seelischer Vernachlässigung geworden sind oder geworden sein könnten. Das Childhood-Haus Hamburg bietet ideale räumliche Möglichkeiten für eine gut abgestimmte, koordinierte und kinderfreundliche Versorgung von Betroffenen. Kinder und Jugendliche mit Trauma-Erfahrungen können hier in einer altersgerechten Umgebung und möglichst angstfreien Atmosphäre untersucht und durch die Polizei oder Richter:innen befragt werden. Es können Aussagen für strafrechtliche Ermittlungsverfahren auf Video aufgezeichnet werden, um sich wiederholende, belastende Befragungen vor Gericht zu vermeiden. Unter dem Dach des Childhood-Hauses Hamburg arbeiten Vertreter:innen von Medizin, Psychologie, Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht multi- und interdisziplinär zusammen. Es dient dem weiteren Ausbau und der Vertiefung der Kooperation aller Vertreter:innen des Kinder- und Jugendschutzes in der FHH sowie einer nachhaltigen Vernetzung der Beteiligten. Im gesamten Prozess, den ein Kind im Childhood-Haus durchläuft, hat das kinderpsychologisch qualifizierte Personal eine herausgehobene Rolle. Es werden psychologische Ersteinschätzungen bei der Aufnahme benötigt ebenso wie Beratungsgespräche oder Kriseninterventionen. Hinsichtlich der im Childhood-Haus vorgehaltenen kinderpsychologisch qualifizierten Personalkapazitäten ist ein Ausbau erforderlich, um eine durchgehende und kontinuierliche Begleitung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen zu können. Mit diesem Antrag unterstützen wir das Ziel, therapeutische Leistungen während des gesamten Prozesses im Childhood-Haus anzubieten.

C. Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit konnten wir in den letzten Jahren wieder finanziell stärken. Auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023/2024 wird es, neben der Berücksichtigung von Kostensteigerungen von jährlich 1,5 Prozent, eine strukturelle Erhöhung der Rahmenzuweisungen für die bezirkliche Arbeit von 2 Millionen Euro geben (Produktgruppe 254.09). Diese Mittel werden zum Ausgleich bestehender Defizite genutzt. Aus der strukturellen Erhöhung der Rahmenzuweisungen werden u. a. die Betriebskosten für die Angebote und Einrichtungen für junge Menschen und ihre Familien finanziert, denn Miet- und Energiekosten steigen aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen weiter an. Neben der Ausstattung mit qualifiziertem Personal, welche für die das Arbeitsfeld kennzeichnende persönliche Beziehungsarbeit von zentraler Bedeutung ist, sollen auch Sachkosten, z. B. zur IT-Ausstattung für digitale Angebote, finanziert werden.

Die Fraktionen von SPD und Grünen möchten mit diesem Antrag die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit noch weiter stärken. Vor dem Hintergrund der Anforderungen, die eine wachsende Stadt und sich verändernde Lebensbedingungen in einer dynamischen Gesellschaft mit sich bringen und nicht zuletzt vor den steigenden fachlichen Anforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie, halten wir eine weitere Erhöhung der bezirklichen Rahmenzuweisungen für geboten, damit die Angebote vor Ort weiterhin bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig umgesetzt werden können, die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien direkt zugutekommen. Darum steigern wir die bezirklichen Rahmenzuweisungen um eine weitere Million Euro pro Jahr. Mit dieser weiteren Erhöhung wollen wir Angebote für junge Menschen und ihre Familien vor Ort bedarfsgerecht weiter stärken. Die Angebote der offenen Arbeit sind ein positiver Schlüssel, um in einen guten und intensiven Kontakt mit den jungen Menschen und ihren Familien zu kommen, um vor allem präventive Jugendhilfe zu gewährleisten.

Die Verteilung der Jugendhilfemittel aus den Rahmenzuweisungen auf die Bezirke in Hamburg erfolgt auf Grundlage eines historisch gewachsenen Schlüssels. Die zusätzlichen Mittel bieten nun die Chance für einen Einstieg in eine Neuschlüsselung der bezirklichen Rahmenzuweisungen und damit zur Erfüllung der Empfehlungen 1b und 4 der Enquete-Kommission Kinderschutz und Kinderrechte. Gemäß der Zielsetzung der Enquete-Empfehlungen sollen Hamburg-spezifische Kriterien für eine Neuschlüsselung der Jugendhilfemittel eruiert werden, die die Herausforderungen heterogener sozialer Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auf unterschiedlichen Ebenen berücksichtigen. Angesichts der gewachsenen Strukturen der insbesondere immobilen Angebote der Jugendhilfe ist eine kurzfristige Neuverteilung der gesamtheitlichen Jugendhilfemittel nicht umsetzbar. Dahingegen eröffnet sich die Möglichkeit, die zusätzlichen Mittel nach neuen Kriterien im Einverständnis zwischen allen Beteiligten auf die Bezirke zu verteilen. Die Enquete-Kommission empfiehlt explizit als Maßzahl aus der Jugendhilfeplanung den Jugendeinwohnerwert bei der Verteilung der Jugendhilfemittel zu berücksichtigen, der die sozialen Verhältnisse und Herausforderungen abbilden soll. Um stärker insbesondere sozial belastete Lebensverhältnisse einzubeziehen, bietet sich zusätzlich eine anteilige Berücksichtigung der Daten des RISE-Sozialmonitorings an. Im Sozialmonitoring werden jährlich auf sozialräumlicher Ebene Entwicklungen von Aufmerksamkeitsindikatoren einbezogen, u. a. zum Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung unter 18 Jahren, Anteil der Kinder von Alleinerziehenden an allen unter 18-jährigen sowie Anteil der Kinder in Mindestsicherung, um potenziell unterstützungsbedürftige Quartiere zu identifizieren.

Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe schaffen abseits von Institutionen und Elternhaus Räume für Selbsterfahrung und Selbstorganisation von Interessen. Damit leisten sie einen besonders wichtigen Beitrag für ein gutes und gleichberechtigtes Aufwachsen. Darum setzen wir die stetige Steigerung der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken auch im Haushalt 2023/2024 weiter fort. Die Rahmenzuweisungen für die bezirkliche Jugendarbeit werden strukturell um insgesamt 3 Millionen Euro erhöht, was einer Steigerung von gut zehn Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht.

D. Sanierung der Gebäude der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Der Erhalt der Gebäude der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist insbesondere für die immobilen Angebote wichtig. Diverse Einrichtungen, darunter Häuser der Jugend, Jugendcafés, Spielhäuser, Jugendclubs und Bauspielplätze haben Sanierungs- und Instandsetzungsbedarfe bei den Bezirken gemeldet. Die energetische Sanierung spielt dabei eine besondere Rolle. Einerseits werden durch Maßnahmen wie Dämmung, Isolierung und Fassadenschutz der Gebäude oder Reparatur bzw. Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen die Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt, andererseits besteht aktuell angesichts der steigenden Energiepreise ein großer Bedarf, durch energetische Sanierung stark steigende Betriebskosten zu vermeiden.

Im aktuellen Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 sind im Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ insgesamt 2,5 Millionen. Euro pro Jahr für investive Rahmenzuweisungen an die Bezirksämter veranschlagt. Diese Mittel werden im Haushaltsplan bei der Rahmenzuweisung „Investitionen Kinder- und Jugendarbeit“ abgebildet. Die von den Bezirksämtern im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldeten investiven Bedarfe für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit übersteigen jedoch die zur Verfügung stehenden Mittel. In einer gemeinsamen Priorisierung der Meldungen zwischen der Sozialbehörde und den Bezirksämtern konnten neben Fortsetzungsmaßnahmen, welche zum Teil umfangreiche Bau- und Sanierungsprojekte betreffen, daher nicht alle gemeldeten Instandhaltungs- und Sanierungsbedarfe aus den verfügbaren Mitteln gedeckt werden.

Mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel von jeweils 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 soll dieser Antrag daher einen Beitrag zur weiteren Sanierung der Immobilien der offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten und damit die Arbeit der Einrichtungen und Angebote auch in Zukunft absichern.

E. Sanierung Jugendzentrum Neuallermöhe (JUZENA)

Eines der sanierungsbedürftigen Jugendzentren ist das JUZENA in Neuallermöhe, zu dem eine angrenzende Sportanlage und das sogenannte Bootshaus gehören. Das Jugendzentrum wurde Ende der 1990er Jahre erbaut, die Trägerschaft wird vom TSG Bergedorf von 1860 e.V. wahrgenommen. Das Jugendzentrum liegt zentral in unmittelbarer Nähe zum Skatepark und ist ein wichtiger Treffpunkt insbesondere für Jugendliche im Alter von zehn bis 14 Jahren. Die Angebote wie Tischtennis oder tanzen, aber auch Computer-Kurse werden von vielen Jugendlichen genutzt und stehen allen offen.

Das Gebäude des JUZENA hat jedoch erheblichen Sanierungsbedarf. Seit einigen Jahren werden in unregelmäßigen Abständen Wassereinbrüche an mehreren Stellen vom Dach her gemeldet, die dringenden Sanierungsbedarf erzeugen. Aktuell ist zu prüfen, ob eine Sanierung und Instandsetzung des Gebäudes möglich sind oder ob ein Neubau vorgenommen werden muss. Der Erhalt des JUZENA ist für den Stadtteil von großem Wert. Daher werden wir uns vom Senat über den weiteren Verlauf des Projektes berichten lassen und das Fortbestehen des JUZENA unterstützen.

Die Sanierung der Jugendeinrichtungen in den Bezirken insgesamt sowie die Unterstützung einzelner Sanierungsvorhaben werden die Regierungsfraktionen weiterhin unterstützen und vorantreiben.

F. Europa mit dem Zug entdecken – zwei Mal 250 Interrail-Tickets für junge Menschen

In der Europäischen Union leben rund 47 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 24 Jahren. In dieser Lebensphase geht es für junge Menschen darum, selbstständig zu werden, sich zu qualifizieren und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Die Corona-Pandemie hat vieles verhindert und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt – auch weil junge Menschen aus Rücksicht auf andere auf vieles verzichtet haben.

Im Jahr 2022 rückt die EU daher die junge Generation mit dem Europäischen Jahr der Jugend besonders in den Fokus der Aufmerksamkeit. Ziele dabei sind es:

• positive Perspektiven und neue Chancen für junge Menschen nach der Corona-Pandemie zu eröffnen und den Zugang dazu zu erleichtern;

• junge Menschen, insbesondere jene mit geringeren Chancen, bei ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen;

• das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen zu fördern;

• die Meinungen und Ideen junger Menschen stärker in politische Entscheidungen mit einzubeziehen;

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Rahmen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine ist die europäische Idee der gemeinsamen Werte und des gemeinsamen Handelns wieder stärker in den Fokus unseres politischen Denkens gerückt. Dabei ist es besonders wichtig, dass die europäische Idee möglichst vielen Menschen nahegebracht werden kann. Um ein positives Bild von Europa zu erhalten, sollte die Vielfalt und Schönheit Europas durch eigene Anschauung und möglichst früh erfahren werden. Denn in der Jugend eines Menschen wird sein Weltbild maßgeblich geprägt.

Kinder und Jugendliche haben aufgrund ihrer sehr unterschiedlichen Verhältnisse Ihres Aufwachsens sehr ungleiche Chancen, ein eigenes Bild von Europa und seinen Mitgliedsstaaten zu entwickeln. Dabei spielt das Thema Reisen eine herausragende Rolle. Bereits seit 50 Jahren gibt es das sogenannte Interrail-Ticket, mit dem bis heute bereits zehn Millionen, insbesondere junge, Menschen für wenig Geld mit der Bahn durch Europa gereist sind. Die EU Kommission unterstützt die Reisefreudigkeit der jungen Europäer:innen seit 2018 mit dem Programm „DiscoverEU“, mit dessen Hilfe jedes Jahr 60.000 Interrail-Tickets verlost werden, in diesem Jahr sogar 70.000. In verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU und auch in verschiedenen Bundesländern und Städten Deutschlands wurden in diesem Jahr außerdem besondere Aktionen gestartet, um das Interrail-Ticket bekannt zu machen bzw. die Nutzung finanziell zu fördern.

Inspiriert vom Europäischen Jahr der Jugend wollen wir auch in Hamburg dafür sorgen, dass noch mehr junge Menschen von der Möglichkeit des Interrail-Tickets Gebrauch machen und Europa kostengünstig und klimafreundlich mit dem Zug entdecken. Dabei ist uns besonders wichtig, dass nicht nur jene das Ticket nutzen, welche zum Reisen von Haus aus einen engen Bezug und die finanziellen Bedingungen mitbringen, sondern auch diejenigen, die vielleicht sogar noch gar nicht aus ihrer Heimatstadt herausgekommen sind. Das Hamburger Interrail-Ticket soll in allen Institutionen der Stadt beworben werden, die Kontakt zu jungen Menschen haben – Schulen, Berufsschulen, Jugendberufsagentur, Fachhochschulen, Universitäten – und darüber hinaus bei den Partnern der Stadt in Kammern, Trägern, Freiwilligendienststellen, etc. Alle jungen Hamburger:innen zwischen 18 und 27 Jahren können sich bewerben. Die Tickets werden unter allen im entsprechenden Teilnahmezeitraum registrierten Bewerber:innen verlost. Mit dem Ticket können die Gewinner:innen einen Monat lang durch Europa reisen, an sieben Reisetagen. Die Verlosung erfolgt jeweils im Rahmen der Europawochen 2023 und 2024 und die Gewinner:innen werden außerdem zu einer Senatsveranstaltung eingeladen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

A. Frühe Hilfen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Das Produkt „Netzwerk Frühe Hilfen“ wird im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 254.03 „Familienförderung“ des Einzelplans 4 in den Jahren 2023 und 2024 mit 125.000 Euro jährlich verstärkt und dafür wird im Gegenzug die Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 um jeweils 125.000 Euro in 2023 und 2024 abgesenkt.

 

B. Childhood-Haus Hamburg

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Das Produkt „Hilfen ambulant / teilstationär“ wird im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 254.04 „Erziehungshilfen“ des Einzelplans 4 in den Jahren 2023 und 2024 mit 125.000 Euro jährlich verstärkt und dafür wird im Gegenzug die Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 um jeweils 125.000 Euro in 2023 und 2024 abgesenkt.

Der Senat wird ersucht,

2. der Bürgerschaft über die Verwendung der Mittel bis zum 30. September 2024 zu berichten.

 

C. Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz des Einzelplans 4, in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkl. Zuweisung Jugend und Familie“ im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ wird in der bezirklichen Rahmenzuweisung „Kinder- und Jugendarbeit“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 750.000 Euro erhöht und in der bezirklichen Rahmenzuweisung „Förderung der Erziehung in der Familie“ jeweils um 250.000 Euro. Zur Deckung wird der Ansatz im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 252.02 „Zentraler Ansatz“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 1 Million Euro reduziert.

2. Die zusätzlichen Mittel werden nach einem Schlüssel an die Bezirke verteilt, der als Maßzahl den Jugendeinwohnerwert (JEW) sowie Daten des RISE-Sozialmonitorings berücksichtigt, um so den sozialen Verhältnissen stärkeres Gewicht beizumessen.

 

D. Sanierung der Gebäude der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Der Senat wird ersucht,

1. den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Unterstützung der energetischen Sanierung bedarfsgerecht konsumtive oder investive Mittel bis zu einer Höhe von jeweils 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 bereitzustellen,

2. für den konsumtiven Anteil den bezirklichen Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkl. Zuweisung Jugend und Familie“ des Einzelplans 4 Mittel aus der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 zur Verfügung zu stellen,

3. für den investiven Anteil dem Investitionsprogramm „Rahmenzuweisung Investitionen Kinder- und Jugendarbeit“ im Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ des Einzelplans 4 Mittel des Investitionsprogrammes „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 zur Verfügung zu stellen,

4. die zusätzlichen Mittel der Rahmenzuweisung im Einverständnis zwischen allen Beteiligten in einer gemeinsamen Priorisierung von besonders dringlichen energetischen Sanierungsbedarfen an die Bezirke zu verteilen,

5. die Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ für die anfallenden Abschreibungen zu reservieren und bedarfsgerecht – in Abhängigkeit vom Aktivierungszeitpunkt der genannten investiven Maßnahmen – an die Produktgruppen zu übertragen, in denen die Ermächtigungen benötigt werden.

6. der Bürgerschaft bis zum 30. September 2024 zu berichten.

 

E. Sanierung Jugendzentrum Neuallermöhe (JUZENA)

Der Senat wird ersucht,

1. auf Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Optionen Sanierung bzw. Neubau des JUZENAs zu prüfen und

2. der Bürgerschaft zeitgerecht über die Ergebnisse zu berichten.

 

F. Europa mit dem Zug entdecken – zwei Mal 250 Interrail-Tickets für junge Menschen

Der Senat wird ersucht,

1. anlässlich des Europäischen Jahres der Jugend und des 50-jährigen Jubiläums des Interrail-Tickets zum Zwecke der Förderung der Europäischen Verständigung für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen jungen Menschen zwischen 18 und 27 Jahren in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 250 Interrailtickets im Wert von je 251 Euro in Hamburg zu vergeben.

2. um das Ziel einer gerechten Verteilung der Tickets auf das ganze Stadtgebiet und an alle jungen Menschen, unabhängig von Bildungs- und Einkommensstatus, zu erreichen, die Vergabe gemäß der Anzahl der Einwohner:innen zwischen 18 und 27 Jahren in den 22 Planungsregionen aus dem Hamburger Schulentwicklungsplan vorzunehmen.

3. die Tickets über die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke bereits rechtzeitig vor dem Start der Vergabe und zielgruppengerecht, beispielsweise auch digital, und in Sozialen Medien zu bewerben und dabei besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass auch junge Menschen erreicht werden, die sich in Ausbildung oder bereits im Berufsleben befinden.

4. die Ticketvergabe über die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit den hierfür notwendigen zu beteiligenden Stellen möglichst unbürokratisch im Losverfahren zu organisieren.

5. die Gewinner:innen zu einer Senatsveranstaltung ins Hamburger Rathaus einzuladen.

6. für die Kosten der Interrail-Tickets von 62.750 Euro sowie weitere Kosten für die Bewerbung der Ticket-Verlosung und die Ausrichtung der Senatsveranstaltung dem Produkt „Int. Zusammenar., EU Ang., Protokoll“ der Produktgruppe 203.01 „Senatsangelegenheiten“ des Einzelplans 1.1 „Senat und Personalamt“ in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 70.000 Euro bereitzustellen und zur Deckung Mittel aus der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 zu verwenden.

 

sowie
  • Britta Herrmann
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Filiz Demirel
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion