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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Für eine schlagkräftige Justiz, einen wirksamen Verbraucher- und Arbeitsschutz sowie einen ernsthaften Tierschutz

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 2

 

 

Der Rechtsstaat geht nicht in den Lockdown. Diese vermeintliche Selbstverständlichkeit war in den vergangenen zwei Jahren, die stark durch die Covid-19-Pandemie geprägt waren, eine wichtige Leitlinie und ein gehaltenes Versprechen an die Hamburger*innen. Menschen sollen in Hamburg zu ihrem Recht kommen, junge Jurist*innen sollen ihre Ausbildung fortsetzen und der Justizvollzug die Ansprüche, die das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz stellt, erfüllen können – auch während der Pandemie. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat sich zudem intensiv in die Eindämmung der Pandemie eingebracht. Jede Eindämmungsverordnung der Stadt wurde hier rechtlich geprüft und verkündet, Masken, Tests und dergleichen mehr für die Stadt zentral beschafft. Außerdem wurden die Gerichte und Justizvollzugsanstalten (JVA) zusätzlich zu Masken, Trennwänden und Desinfektionsmitteln mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet.

A. Für eine schlagkräftige Justiz

Förderung von Frauen und jungen Jurist*innen für einen zukunftsfähigen Rechtsstandort

Neben den Maßnahmen bei den Gerichten, in den JVAen und bei der Staatsanwaltschaft hat Rot-Grün sich in den letzten zweieinhalb Jahren dafür eingesetzt, dass die Folgen der Pandemie auch in der juristischen Ausbildung spürbar abgemildert werden. Mit Nichtanrechnung der sogenannten Corona-Semester auf die Freischussfrist für Jura-Studierende und der Möglichkeit einer Verlängerung der Station für Referendar*innen mit Sorgeverpflichtungen konnten wir dem juristischen Nachwuchs mehr Zeit verschaffen, um etwa die Folgen digitaler Vorlesungen und ausfallender Kinderbetreuung zu kompensieren.

Auch jenseits der Pandemie ist die Förderung des juristischen Nachwuchses ein wichtiges Anliegen. Das gilt für künftige Führungskräfte wie auch junge Jurist*innen am Anfang ihrer Karriere. Eine moderne Justiz muss Vorbilder für kommende Generationen schaffen und die Gleichstellung der Geschlechter im Blick behalten. Mit dem Einsatz für die Förderung von Frauen in den Prüfungskommissionen zum ersten juristischen Staatsexamen und in den Führungspositionen der Justiz haben wir insbesondere Frauen als Vorbilder für den Justiznachwuchs gefördert und damit einen Beitrag zu einem an Gleichstellung orientierten Rechtsstandort geleistet.

Gut ausgestattete Justiz und Digitalisierung

Die Digitalisierung der hamburgischen Justiz wurde während der Pandemie durch die Einführung der Videokonferenztechnik in 130 Gerichtssälen vorangebracht. Hierfür hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz rund 2 Millionen Euro eingesetzt.

Der elektronische Rechtsverkehr steht für die verfahrensbezogene Kommunikation zwischen der Justiz und den Beteiligten offen. Rund 6.000 elektronische Nachrichten gehen pro Arbeitstag in der Hamburgischen Justiz ein. Zu den Kommunikationswegen gehören das besondere elektronische Anwaltspostfach, das besondere elektronische Notarpostfach, das besondere elektronische Behördenpostfach und das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach. Seit dem 1. Januar 2022 besteht für die Anwaltschaft und Behörden in den wesentlichen Verfahren eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs. In 2023 wird das besondere elektronische Steuerberaterpostfach eingeführt und die Angebote für Bürger*innen sowie Unternehmen werden weiter ausgebaut.

Auch die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) läuft in der Justiz auf Hochtouren. Beim Landgericht Hamburg wurde die Regeleinführung der eAkte in erstinstanzlichen Zivilsachen im Oktober 2022 abgeschlossen. Beim Hanseatischen Oberlandesgericht wird die eAkte seit April 2021 pilotiert und seit Mai 2021 ist die eAkte auch in einigen Bereichen der Amtsgerichte bereits Teil des Arbeitsalltags. Auch die Fachgerichte und die Staatsanwaltschaften sind bereits in die Pilotierungsphase eingestiegen. Am Arbeitsgericht Hamburg wurde die Einführung der eAkte Anfang Oktober bereits abgeschlossen. Die Regeleinführung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird 2023 unvermindert fortgesetzt.

Damit Menschen zu ihrem Recht kommen, braucht es eine gut ausgestattete Justiz in den Bundesländern. Durch die Gesetzgebung des Bundes sind die Aufgaben und Herausforderungen für die Justiz in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Den Rechtsstaat zu stärken muss ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern sein. Mit Druck aus Hamburg ist es gelungen, die Forderung aller Länder nach einer Verstetigung und Fortentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat und stärkerer Beteiligung des Bundes bei den Kosten für die Digitalisierung der Justiz im Koalitionsvertrag des Bundes zu verankern. Nun ist der Bund am Zug, der bislang weder die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat noch eine strukturelle Förderung der Digitalisierungsbemühungen der Länder durch einen Digitalpakt für die Justiz auf den Weg gebracht hat. Die Justizsenatorin nimmt hier als Rechtsausschussvorsitzende des Bundesrates und A-Koordinatorin der Länder bei der Abstimmung unter den Ländern und der Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Bund eine zentrale Rolle ein.

Senat verschärft den Kampf gegen Drogenhandel, Waffenschieberei und Straftaten im Netz

Mit dem kommenden Haushalt soll die Justiz zur Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität im sogenannten Encrochat-Komplex sowie des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie um 31 Stellen gestärkt werden, die Polizei um weitere sechs Stellen. Eine dieser Stellen bei der Staatsanwaltschaft ist speziell für eine*n Spezialist*in für künstliche Intelligenz (KI) ausgelegt. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird fast ausschließlich digital geführt. Die Verfolgung von Kinderpornografie im Internet erfordert daher einen interdisziplinären Ansatz zwischen Recht und IT. Mittels KI kann etwa der Anteil manueller Auswertearbeit für die Erkennung, Kategorisierung und Filterung von Kinder- und Jugendpornografie deutlich reduziert werden. Zeit- und Personaleinsatz sowie psychische Belastung für die Auswertung werden reduziert. Eine Entwicklung, die auch im Kontext mit den Folgen der Pandemie nachdrückliches Handeln erfordert, sind die weiter zunehmenden Gewalttaten im häuslichen Umfeld. Besonders Frauen und Mädchen sind davon betroffen. Um diese Taten effektiv verfolgen zu können, konzentriert die Staatsanwaltschaft die Verfahren nun in einer neuen Sonderabteilung. Dadurch werden die Ressourcen und Erfahrungen gebündelt. Zudem wurde das Personal verstärkt.

Auf den Bereich digitaler Gewalt haben wir einen besonderen Schwerpunkt gelegt. Hier ist Hamburg in den vergangenen Jahren große Schritte vorangegangen. Im April dieses Jahres ging der neue Online-Dienst “OHNe Hass” gegen Hate Speech an den Start. Über diesen Dienst können Medienpartner*innen und Beratungsstellen direkt bei der Abteilung 71 der Staatsanwaltschaft digital Strafanzeige mit einer Upload-Möglichkeit von Bild- und Videodateien erstatten. Ob eine Verbesserung der bestehenden Strukturen notwendig ist, ist Gegenstand laufender Prüfungen.

 

Kindgerechte Justiz

Wir wollen die Rechte von Kindern als eigenständige Persönlichkeiten in unserer Gesellschaft weiter stärken. Dabei geht es um Respekt, den Schutz vor Gewalt, die Stärkung der Rechte in gerichtlichen Verfahren und den Ausbau der Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder. Hier setzen wird uns auch dafür ein, dass Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden, weil nur so die konsequente Berücksichtigung der Rechte von Kindern in allen Lebensbereichen hinreichend gesichert ist.

In Hamburg wurde das Childhood-Haus als Kompetenzzentrum für Kinderschutz eröffnet. Kinder, die Gewalt erfahren haben, werden hier in kindgerechter Umgebung untersucht und begleitet. So ist es möglich, dass Kindern auf Wunsch eine Aussage vor Gericht erspart bleibt. Durch das Childhood-Haus Hamburg soll auch eine noch stärkere und schnellere Vernetzung und Abstimmung aller an den verschiedenen Verfahren beteiligten Stellen erreicht werden.

Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ (Drs. 21/16000) arbeiten wir an einem weiteren Ausbau des Fortbildungsangebots für Familienrichter*innen. Das Fortbildungsangebot umfasst neben den auf rechtliche Fragen fokussierten Fortbildungen auch verhaltensorientierte und interdisziplinär ausgerichtete Formate.

Rot-Grün modernisiert Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Justizvollzug

Eine moderne Justiz braucht moderne Gebäude. Daher modernisieren wir schrittweise die Hamburger Justizimmobilien. Aktuell sind die bauvorbereitenden Maßnahmen zu dem Vorhaben „Jugendanstalt Hamburg“ in Billwerder im Wesentlichen abgeschlossen, die Arbeiten gehen derzeit nach Plan voran; die künftig anfallenden Mietkosten des im Mieter-Vermieter-Modell zu erstellenden neuen Gebäudekomplexes sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Einzelplans 2 abgebildet. Damit sichert der Senat auch dieses wichtige Zukunftsprojekt finanziell ab. Außerdem wird das Strafjustizgebäude bis zum Jahr 2027 saniert und die Sicherheitstechnik sowie die technische Grundausstattung mit Heizung, Elektrik und IT-Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht. Die bisher an verschiedenen Standorten untergebrachte Staatsanwaltschaft wird in ein gemietetes Bürogebäude im Michaelisquartier umziehen. Eine gute Lage nah am Sievekingplatz und eine moderne Arbeitsumgebung gehen mit mehr Sicherheit für die Bediensteten einher. Daneben hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zur Intensivierung von Sicherheitsmaßnahmen bei den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften ein Konzept entwickelt, das den unterschiedlichen Bedarfen und Sicherheitslagen der auf das gesamte Stadtgebiet verteilten Justizstandorten Rechnung trägt.

Eine moderne Justiz braucht auch geeigneten Nachwuchs und eine moderne Ausbildung. Die in zwei Abschnitte (Hochschulstudium und Rechtsreferendariat) gegliederte juristische Ausbildung gilt als anspruchsvoll und die beiden (Staats-)Examina, mit denen der jeweilige Ausbildungsabschnitt abgeschlossen wird, sind vor allem wegen der hohen Bedeutung der Examensnoten für die spätere Berufswahl mit erheblichem Lernaufwand verbunden. In dem engen Zeitkorsett des Referendariats in Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen gestaltet sich eine strukturierte Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeiten oftmals als schwierig. Von dem Geschäft mit der Prüfungsangst profitieren derzeit vor allem juristische Repetitorien, die kommerzielle Examensvorbereitungskurse anbieten. Die Kosten für diese Repetitorien sind aus den Bezügen der Rechtsreferendar*innen kaum zu bestreiten.

Mit dem Ziel vor Augen eine Alternative hierfür zu schaffen, das Niveau der juristischen Ausbildung zu stärken und mehr Chancengleichheit für alle Rechtsreferendar*innen zu schaffen, hat Rot-Grün in Zusammenarbeit mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Konzept für einen Examens-Crashkurs für alle Hamburger Rechtsreferendar*innen entwickelt (s. Anhang). Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bürgerschaft hierfür die finanziellen Grundlagen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stellen. Das Konzept des Crash-Kurses orientiert sich vor allem am angehängten Konzept und am schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Den Referendar*innen soll als Ergänzung zu den bestehenden Klausurenkursen zeitnah vor dem Examenstermin in Form von Wochenendkursen die Möglichkeit geboten werden, alle klausurrelevanten Fragen unter der Ägide erfahrener Kursleiter*innen komprimiert wiederholen und vertiefen zu können.

Bessere Bedingungen für Resozialisierung

Durch die Einführung der Haftraumtelefonie verbessert sich die Situation der Gefangenen enorm, die nun deutlich mehr Zeit und Ruhe haben, ihre sozialen Kontakte zu Familie und Freund*innen zu pflegen. In Folge der Neuausschreibung konnten zudem die Telefonkosten für die Gefangenen deutlich reduziert werden. Außerdem wird der Aufbau der Infrastruktur für Videobesuche vorangetrieben.

Wie der Rest der Gesellschaft waren auch die Gefangenen durch die Pandemie mit einigen zusätzlichen Belastungen konfrontiert. Die Ausstattung von 250 Haftplätzen der zentralen Aufnahmequarantänestation, der Isolierstation in der Untersuchungshaftanstalt und des Untersuchungshaftbereichs der JVA Hahnöfersand mit für die Gefangenen kostenlosen TV-Geräten konnte diese Belastung mildern. Viele Gefangene haben insbesondere zu Beginn ihrer Haft kein Geld, um sich ein Gerät zu leihen, was grundsätzlich für 10 Euro im Monat möglich ist. Zudem wurden in der Untersuchungshaftanstalt alle Hafträume mit einem Radio ausgestattet.

 

B. Investitionen in einen starken Verbraucherschutz

Durch den Neuzuschnitt der Behörde wurden die Kompetenzen in den Bereichen Justiz, Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Tierschutz erfolgreich gebündelt.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stärkt die Position der Verbraucher*innen durch den Einsatz für die Beendigung der strukturellen Ungleichbehandlung von Verbraucher*innen und die Weiterentwicklung der engen Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg. Das große Engagement der Behörde auch für den Arbeitsschutz wurde vor allem während der Corona-Pandemie deutlich, als es unter anderem darum ging, den Schutz von Arbeitnehmer*innen durch und im Homeoffice zu gewährleisten.

Intensivierung des Kampfes gegen Lebensmittelverschwendung

Lebensmittel sind wertvoll. Die Regierungsfraktionen setzen sich für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowohl durch Projekte in Hamburg als auch durch bundespolitische Initiativen ein. Beispielsweise konnte die BJV erreichen, dass Kreuzfahrtschiffe nicht mehr benötigte Lebensmittel an die Hamburger Tafel spenden dürfen. Die Initiative „aufgefangen“ bildet ein Hamburger Netzwerk für den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, in dem die Behörde sich gemeinsam mit Hamburger Betrieben und Institutionen engagiert. Es werden gemeinsam Lösungen entwickelt, um Lebensmittelverluste zu reduzieren und Lebensmittel nachhaltig zu nutzen. Auch die Vermittlung von Lebensmittelspenden soll gefördert werden.

 

Neben der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung geht es auch darum, die Sicherheit und Transparenz von Lebensmitteln weiter zu erhöhen und gleichzeitig gerade in Zeiten steigender Preise den Preisanstieg bei Lebensmitteln zu begrenzen. Die Verbraucherschutzsenatorin hat sich im Rahmen von Fachministerkonferenzen etwa für eine realistische Portionsgrößenangabe bei der Nährwertdeklaration eingesetzt. Auch bei Krisen – wie beispielsweise durch die Belastung mit Ethylenoxid – konnten durch entschiedene Maßnahmen auf ministerieller Ebene, im Bereich der Einfuhr und durch Koordination des Vollzugs, das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit sichergestellt werden. Hinzukommen erhebliche Herausforderungen durch die Disruptionen der Lieferketten infolge der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Konfliktes. Diese betreffen sowohl die Verbraucher*innen, die Unternehmen, als auch den Vollzug. Die BJV steht vor neuen Herausforderungen und in der Pflicht, auch unter solchen Bedingungen zeitnah und adäquat Lösungen zu finden.

 

Effizienzsteigerung bei der Abfertigung von Waren im Hamburger Hafen

Gemeinsam mit dem Bund wird Hamburg ein zentrales Behördenkontrollzentrum im Hamburger Hafen errichten. Dieser sogenannte „Border One Stop Shop“ (BOSS) schafft die Voraussetzungen, um Kontrollen noch effizienter zu organisieren. Damit leistet die BJV einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Hafens der Zukunft.

 

Stärkung des Verbraucherschutzes in den Quartieren und Ausbau des digitalen Angebots der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Die Corona-Pandemie hat sich auf den Beratungsbedarf der Verbraucher*innen ausgewirkt: Die Nachfrage nach digitalen Beratungsangeboten ist während der Pandemie erheblich angestiegen. In dieser Phase hat die BJV die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) mit einer Projektförderung aus Corona-Mitteln in Höhe von 264.000 Euro unterstützt. Seitdem baut die Verbraucherzentrale ihre digitalen Angebote weiter aus. Dazu gehörten die Einführung von Online-Terminvergaben und Videoberatungen ebenso wie die Digitalisierung interner Prozesse sowie der Ausbau von onlinebasierten Vorträgen und Sprechstunden. Die Verbraucherzentrale benötigt nun weiterhin finanzielle Mittel, um digitale Angebote der Information und Beratung, wie z. B. Web-Seminare und Online-Beratungen, zu verstetigen und zeitgemäß weiterzuentwickeln. Diese soll die Bürgerschaft nun in Höhe von insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung stellen.

 

Auch im Bereich des quartiersbezogenen Verbraucherschutzes hat sich in der Pandemie gezeigt, dass insbesondere in strukturell benachteiligten Quartieren eine niedrigschwellige Unterstützung für Verbraucher*innen von grundlegender Bedeutung ist. Die aufsuchende Verbraucher*innenarbeit richtet sich an Verbraucher*innen, insbesondere in strukturell schwachen Stadtteilen, denen es schwerer fällt, sich in komplexen Märkten zu orientieren. Oft kennen sie ihre Rechte nicht oder der Weg in die Zentrale ist mit Hürden versehen.

Der durch die vzhh angebotene quartiersbezogene Verbraucherschutz ist ein Erfolgsmodell, da er Bürger*innen ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot zu diversen Themen, wie zum Beispiel zu aufgedrängten Handyverträgen, erster Hilfe bei Kündigungen durch Energieanbieter etc., anbietet. Eine Verstetigung in den Stadtteilen Billstedt, Horn, Lurup, Neuwiedenthal sowie Osdorfer Born und gegebenenfalls Erweiterung auf weitere Stadtteile ist erforderlich, weshalb die Bürgerschaft hierfür insgesamt 285.000 Euro zur Verfügung stellen soll.

Seit August 2018 berät die vzhh außerdem in der Harburger Innenstadt und Eißendorf-Ost Verbraucher*innen im Rahmen des Bundesprojekts „Verbraucher stärken im Quartier“.

Ziel war und ist es, im Quartier regelmäßige und präventive Informations- und Unterstützungsangebote anzubieten, um die Kompetenz der Menschen vor Ort gegenüber den Herausforderungen, insbesondere des digitalen Verbraucher*innenalltags, zu stärken. Verbraucher*innen sollen seriöse Informationen für Ihre Entscheidungen und Unterstützung gegen unlauteren Wettbewerb erhalten. Durch die Corona-Pandemie hat der Aufklärungs- und Hilfebedarf dieser verletzlichen Verbraucher*innen deutlich zugenommen.

Basis der Arbeit war und ist die Identifikation potenzieller Kooperationspartner im Quartier und im Anschluss eine intensive und nachhaltige Vernetzung. Dabei werden an prominenten Quartiersstandorten wöchentliche Sprechstunden angeboten. Im Stadtteilbüro im Gloriatunnel, in der Elternschule im Feuervogel oder in der Bücherhalle Harburg gibt es Hilfe für Verbraucher*innen mit akuten Problemen und Fragen. Seit dem Lockdown bietet die Verbraucherzentrale auch telefonische Unterstützung an. Bei vielen Anliegen kann schnell, unbürokratisch und vor allem kostenlos geholfen werden. Rechtliche Fragen werden von juristischen Fachkräften des zentralen Standorts geklärt. Zusätzlich findet eine regelmäßige Energiesprechstunde mit Fachpersonal statt.

Die Sprechstunden wurden durch Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Bildungsveranstaltungen bekanntgegeben, sodass die Zahl der Besucher*innen von 200 im Jahr 2019 auf 850 in 2020 anstieg. Seither wächst die Anzahl stetig. Vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte und Senior*innen profitieren von dem Angebot vor Ort. Dabei sind 80 Prozent der Ratsuchenden zum ersten Mal in Kontakt zur Verbraucherzentrale getreten.

Die Verbraucherzentrale gestaltet die Bildungsangebote niedrigschwellig, lebensnah und zielgruppengerecht, damit die Teilnehmenden unter dem Grundsatz „Vorsorge statt Nachsorge“ Wissen zur Stärkung ihrer Verbraucher*innenkompetenzen erlangen. Die Beratung weist eine große Bandbreite an Themen auf, von Kündigungen und Widerrufen von Kaufverträgen, über Versicherungen, Inkassoforderungen, bis hin zu Themen wie Strom und Energie.

Die Bilanz der Verbraucherzentrale Harburg ist beeindruckend: Mit 10 Info- und Aktionsständen wurden 694 Verbraucher*innen erreicht, an 62 präventiven Bildungsformaten nahmen 1.266 Personen teil sowie 1.067 Verbraucher*innenkontakte über die Sprechstunden. Seit der Pandemie 2020 hat sich die Zahl der Kontakte in den Sprechstunden im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht.

Dieses Projekt wurde zunächst nur bis August 2022 finanziert. Damit diese wichtige Arbeit in Harburg jedoch nicht plötzlich beendet wird, hat die Bezirksversammlung Hamburg-Harburg eine Übergangsfinanzierung in Höhe von 190.000 Euro aus Sondermitteln für insgesamt zwei Jahre genehmigt. Doch grundsätzlich ist die Förderung der Verbraucherzentrale Aufgabe des Landes und nicht der Bezirksversammlung. Daher muss auch für die künftigen Jahre eine Finanzierung der Quartiersarbeit der Verbraucherzentrale in Hamburg-Harburg gesichert werden.

Es handelt sich um ein bereits aufgebautes, im lokalen Hilfesystem etabliertes Projekt mit niedrigen Raumkosten, eingearbeitetem Personal und vollständiger materieller und technischer Ausstattung. Der Stadtteil Harburg weist weiter einen hohen Bedarf an Präventionsarbeit auf, um vor unseriösen und überteuerten Angeboten zu warnen und Verschuldung zu vermeiden, und ist durch die Pandemie besonders finanziell betroffen.

Wie am Beispiel Harburgs deutlich wird, ist zur Verbesserung der niedrigschwelligen Angebote auch in den übrigen Quartieren und einer eventuellen Erweiterung auf weitere Stadtteile eine Erhöhung des Ansatzes erforderlich.

 

Umfassende Gewährleistung des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz hat die BJV gerade während der Corona-Pandemie Außerordentliches geleistet. Auch in Zeiten des Homeoffice wurde der Arbeitsschutz sichergestellt und eine Vereinbarung zu mehr Homeoffice mit der Wirtschaft und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen. Der Arbeitsschutz hat Unternehmen beraten und digital Angebote zur Verfügung gestellt, damit die Hamburger*innen auch in der Pandemie sichere Arbeitsbedingungen vorfinden konnten.

 

Eine weitere wichtige Herausforderung in diesem Bereich ist die Erreichung der im Arbeitsschutzgesetz vorgegeben Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent ab dem Jahr 2026. Durch die Umsetzung weiterer Digitalisierungsschritte werden Verwaltungsprozesse zusätzlich optimiert, wodurch die Anzahl der Betriebsbesichtigungen erhöht werden können. Darüber hinaus bedarf es bis zum Jahr 2026 auch einer personellen Verstärkung des Amtes für Arbeitsschutz, um die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestbesichtigungsquote erfüllen zu können. Mehrere Bundesländer wie z. B. Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen erhalten deutliche Personalzuwächse.

 

C. Verstärkung des Engagements beim Tierschutz

Seit 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Die Freie und Hansestadt Hamburg verstärkt ihre Anstrengungen, um diesem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. So wird der Hamburger Tierschutzverein bei der Erweiterung und den Modernisierungsvorhaben im Tierheim an der Süderstraße unterstützt, um die durch das Tierheim übernommenen hoheitlichen Aufgaben langfristig sicherzustellen. Zu den wachsenden Belastungen im Tierschutz gehören die Folgen des illegalen Welpenhandels, die Versorgung von Streunerkatzen und die stark steigenden Haustierzahlen. Mit einer Aufklärungskampagne hat die BJV eindringlich über die Risiken informiert, die beim Kauf von jungen Tieren über anonyme Inserate im Internet drohen. Die Einführung einer Katzenschutzverordnung zum Schutz von wildlebenden Hauskatzen wurde von der BJV geprüft und soll in einem nächsten Schritt für Hamburg erarbeitet werden. Ebenso findet das Stadttaubenmanagement für eine tierschutzkonforme Populationsreduktion mit betreuten Taubenschlägen mehr politische Beachtung. Erste Projekte werden in den Bezirken umgesetzt.

Auch im Veterinärwesen ist ein erheblicher Aufgabenzuwachs zu verzeichnen: Neue rechtliche Regelungen im Bereich des Tierarzneimittelrechts und beim Versuchstierschutz müssen zusätzlich umgesetzt werden. Nach den tierschutzwidrigen Vorfällen in dem Tierversuchslabor der Firma LPT wurden in dieser Legislaturperiode die Kontrollen verstärkt. Schließlich hat die Firma die Versuche eingestellt und die Tierhaltungserlaubnis zurückgegeben. Die rot-grüne Koalition setzt sich darüber hinaus mit der BJV für die Vermeidung von Tierversuchen ein. Gemeinsam mit der Behörde für Wissenschaft hat die BJV zum dritten Mal den mit 50.000 Euro dotierten Hamburger Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen vergeben. Auch Ausbrüche von Tierseuchen führen häufig kurzfristig zu einem stark erhöhten Arbeitsaufkommen in den Behörden.

In Hamburg gibt es nach Angaben des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. (HTV) etwa 10.000 freilebende Katzen. Der Gesundheitszustand von Streunerkatzen ist der Hamburger Tierärztekammer zufolge von Schmerzen und Leid gekennzeichnet. Die Kammer verweist darauf, dass aus tierärztlicher Sicht und im Sinne des nachhaltigen Tierschutzes eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freilauf dringend erforderlich ist. Der Bundesgesetzgeber hat den Bundesländern nach § 13b Tierschutzgesetz die Kompetenz übertragen, Katzenschutzverordnungen unter bestimmten Bedingungen zu erlassen, um diese erheblichen Schmerzen und Leiden der bundesweit geschätzt zwei bis drei Millionen betroffenen Tiere abzuwenden. Dem Deutschen Tierschutzbund zufolge haben rund 1.000 Städte und Gemeinden, darunter Großstädte wie Köln und Berlin, inzwischen eine solche Verordnung erlassen. Der Hamburger Senat hat infolge eines bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 22/5352) die Einführung einer Katzenschutzverordnung geprüft. Die Bürgerschaft soll nun im nächsten Schritt Projektmittel von 180.000 Euro für eine ergänzende externe Beratung bei der fachlich-rechtlichen Ausgestaltung und Einführung der Verordnung zur Verfügung stellen.

Viele Städte setzen auf eine tierschutzgerechte Lösung, um die Stadttauben aus dem öffentlichen Raum zu locken, und halten Taubenschläge vor. Tauben, die in einem betreuten Taubenschlag brüten, wo sie mit Nahrung versorgt werden, verlassen diesen kaum. Verschmutzung durch Taubenkot außerhalb des Schlags und Kosten für Vergrämungs- sowie Reinigungsmaßnahmen gehen dadurch zurück. Betreute Taubenschläge ermöglichen es, die Stadttaubenpopulation zu reduzieren, indem dort die Eier aus den Nestern durch Attrappen ersetzt werden. In einigen Hamburger Bezirken wird bereits an Lösungen gearbeitet, um die hohen Populationszahlen von Stadttauben zu verringern – teilweise zusammen mit Akteuren aus Verkehrswesen, Tierschutzvereinen und Privatwirtschaft, die von Taubenschlägen profitieren würden, wie der Deutschen Bahn und Betreibern von Einkaufszentren. Gleichzeitig treten einerseits immer wieder Hürden auf, die strukturell und Hamburg-weit angelegte Lösungen bisher verhindern, und andererseits scheitern konkrete Projektideen an Gegebenheiten vor Ort. Es ist deshalb erforderlich, den Taubenschutz voranzutreiben. Zu dessen Unterstützung soll die Hamburgische Bürgerschaft in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 insgesamt bis zu 70.000 Euro zur Verfügung stellen.

 

Dies vorrausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Für eine schlagkräftige Justiz

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 235.01 „Hanseatisches Oberlandesgericht“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ des Einzelplans 2 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 150.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 150.000 Euro abgesenkt.

Der Senat wird ersucht,

2. die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung des im Anhang dargestellten Konzepts für einen Examens-Crash-Kurs zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung zu schaffen;

3. den Examens-Crash-Kurs zu evaluieren und der Bürgerschaft bis zum 31.01.2024 zu berichten.

 

B. Investitionen in einen starken Verbraucherschutz

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 2, wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 200.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 200.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 297 „Verbraucherschutz” werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz”, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 200.000 Euro nur genutzt werden, um die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg zu verstetigen und weiterzuentwickeln (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

3. Der Ansatz der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 2, wird für das Haushaltsjahr 2023 um 85.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 um 200.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 im Haushaltsjahr 2023 um 85.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 um 200.000 Euro abgesenkt.

4. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 297 „Verbraucherschutz” werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz”, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf im Haushaltsjahr 2023 in der Höhe von 85.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 in der Höhe von 200.000 Euro nur genutzt werden, um den Quartiersbezogenen Verbraucherschutz grundsätzlich zu verstetigen und ggf. in weiteren Stadtteilen anzubieten sowie die Weiterfinanzierung des durch den Bezirk Harburg im Rahmen einer Übergangsfinanzierung unterstützten und erfolgreichen Quartiersprojektes in Harburg zu gewährleisten (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

 

C. Verstärkung des Engagements beim Tierschutz

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Zur Einführung einer Katzenschutzverordnung wird der Ansatz des Einzelplans 2 in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“ im Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 um jeweils 90.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 90.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 297.01 „Verbraucherschutz“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in der Höhe von jeweils 90.000 Euro nur genutzt werden, um die Einführung einer Katzenschutzverordnung zu ermöglichen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

3. Der Ansatz der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit des Einzelplans 2 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 35.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, Produkt Sonstige Zentrale Ansätze des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 35.000 Euro abgesenkt.

4. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 297 „Verbraucherschutz“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 35.000 Euro nur genutzt werden, um den Taubenschutz in Hamburg voranzubringen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

 

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sowie
  • Lena Zagst
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Sina Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Dennis Paustian-Döscher (GRÜNE) und Fraktion