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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Gesundheit und Pflege für alle zugänglich und auf hohem Niveau gewährleisten

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 4

 

 

 

Die Jahre 2020 bis 2022 waren durch die große gesundheitspolitische Herausforderung der Pandemiebewältigung und der Abwehr großer gesundheitlicher Risiken für die Hamburger Bevölkerung gekennzeichnet. Alle beteiligten Akteure des Gesundheitssystems sind an die Grenzen ihrer Belastung und darüber hinaus gegangen, um betroffene Patient:innen zu behandeln, besonders verletzliche und gefährdete Personen zu schützen und immer wieder neu angepasste Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu konzipieren und durchzusetzen.

Dennoch hat der von SPD und GRÜNEN getragene Hamburger Senat, unterstützt von den Regierungsfraktionen, in den ersten Jahren der 22. Wahlperiode deutliche Akzente aus seinem Regierungsprogramm umsetzen können und damit wichtige Vorhaben in der Gesundheitspolitik realisiert. Der Haushaltsplanentwurf 2023/2024 schafft nun die Voraussetzungen, dass auch die gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre gestemmt werden können und eine gute Zukunft gestaltet werden kann. Dazu zählen die Mega-Trends Digitalisierung und Fachkräftemangel, die Aufrechterhaltung einer exzellenten medizinischen Versorgungsstruktur mit modernen, leistungsfähigen Krankenhäusern und einer ebenso exzellenten ambulanten Versorgung und zunehmender intersektoraler Kooperation. Auch eine wirksame Gesundheitsprävention und -bildung, die alle Bevölkerungsgruppen erreicht und Benachteiligungen entgegenwirkt, gehört dazu. Wichtig ist auch eine pflegerische Versorgungsstruktur, die den unterschiedlichen Pflegebedarfen der Hamburger:innen und den pflegenden Angehörigen und Fachkräften gerecht wird. Einen gesunden Start ins Leben im Rahmen des Aktionsplans gesunde Geburt und Frühe Hilfen und ein würdevolles Ende des Lebens durch Hospiz- und Palliativpflege zu ermöglichen, das sind auch weiterhin grundlegende Ziele und Aufgaben Hamburger Politik.

Parlamentarischen Initiativen der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN im Rahmen der Corona-Pandemie bezogen sich bspw. auf die Situation der Bewohner:innen der stationären Pflegeeinrichtungen, da diese besonders gefährdet waren. Hier ging es sowohl um deren Schutz als auch um die Frage, wie unter sicheren Bedingungen Besuche möglich sein könnten (Drs. 22/344 und 22/2602). Auch die technische Ausstattung zur Ermöglichung von digitalen Kontakten in das soziale Umfeld wurde problematisiert (Drs. 22/4798). Damit Haushalte mit geringem Einkommen nicht von der Maskenpflicht überfordert werden, wurde ein Antrag zu kostenlosen Masken (Drs. 22/2993) in die Bürgerschaft eingebracht. Auch die Stärkung der lokalen Prävention vor Ort wurde in einem Antrag zum Thema gemacht und damit die Notwendigkeit, in den Sozialräumen vor Ort aktiv zu werden, unterstrichen (Drs. 22/3894). Hintergrund waren hier u. a. Berichte über lokal unterschiedlich verteilte Inzidenzwerte.

Ein Antrag zur Hamburger Impfkampagne (Drs. 22/4099) wurde eingebracht als sich abzeichnete, dass sich der Zeitpunkt nähert, ab dem es mehr Impfstoff als Impfwillige geben würde. Davor hatte der Impfstoffmangel vielen Impfwilligen eine monatelange harte Geduldsprobe abverlangt. Mit einem Antrag zur Versorgung von Long-Covid Patient:innen (Drs. 22/4791) wurde dieses wichtige Thema aufgegriffen, damit es in der damals einsetzenden allgemeinen Impf-Euphorie nicht unterging.

Aber auch andere Themen haben uns in den ersten 1,5 Jahren der Wahlperiode beschäftigt: Als eine notwendige und erfreuliche Folge der Pandemie wird es nun eine vom Bund finanziell unterstützte massive Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) geben, die mit einem Antrag (Drs. 22/1938) in der Bürgerschaft begleitet wurde. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auch auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gesetzt (Drs. 22/8003).

Des Weiteren wurde ein Antrag zur Weiterentwicklung des Hamburger Haubesuchs in die Bürgerschaft eingebracht und beschlossen (Drs. 22/5145).

 

Im Bereich Pflege wurde mit einem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft die Position der Pflegenden Angehörigen in der Landeskonferenz Versorgung gestärkt (Drs. 22/1448). Weitere Initiativen der Regierungsfraktionen griffen das Thema der Pflegequalifikation und zusätzliche Fachweiterbildung (Drs. 22/6117), der Gesundheits- und Pflegeassistenz-Qualifizierung (Drs. 22/5349) und die dringend gebotene Reduzierung des Dokumentationsaufwandes in der Pflege (Drs. 22/8361) auf, um die Arbeitsbelastung zu senken.

Das Thema Blutspende wurde mit einer Initiative zur Beendigung von nicht begründeten Ungleichbehandlungen von Homosexuellen thematisiert (Drs. 22/1791).

Die Krankenhäuser waren und sind streckenweise in der Pandemie sehr stark gefordert und mussten sogenannte „elektive“, also nicht sofort nötige, Eingriffe verschieben. Dennoch wurden mit zwei Initiativen auch hier Akzente gesetzt: Zum einen mit einer konsequenten Verpflichtung zur Barrierefreiheit (Drs. 22/2673) und zum anderen mit einem Antrag zu Beschwerdemanagement in den Krankenhäusern (22/5290). Beides dient der besseren Orientierung an den Bedarfen der Patient:innen. Die Investitionen in die Krankenhäuser werden, das zeigt auch der Haushaltsplanentwurf 2023/2024, auf hohem Niveau fortgesetzt.

Die Prävention von Suchterkrankungen und die Therapie und Hilfe für Suchtkranke ist ein bedeutendes Thema der Gesundheitspolitik. In diesem Bereich haben die Regierungsfraktionen zum Spielerschutz bei Glückspiel und Sportwetten die Einführung wirksamer Sperrdateien gefordert (Drs. 22/2158). Das Hilfesystem für Konsument:innen und suchtkranke Gebraucher illegaler Drogen wurde in der Pandemie durch eine Reihe von Anträgen unterstützt, die das Abrigado in Harburg (Drs. 22/4403), das Drob Inn in der Innenstadt (Drs. 22/3719) und das Stay Alive in Altona (Drs. 22/4443) betrafen und diese Einrichtungen finanziell unterstützen. Zusätzlich wurde in den Haushaltsberatungen 2021/2022 ein Projekt für junge Konsument:innen illegaler Drogen nach dem Muster „Hilfe statt Strafe“ und als Beitrag zur Entkriminalisierung der Konsument:innen finanziell gestärkt (Drs. 22/4404 und 22/8826).

Im Koalitionsvertrag haben sich die rot-grünen Regierungsfraktionen einen Aktionsplan Gesunde Geburt vorgenommen. Hier wurde mit einem Antrag ein zusätzliches neues Geburtshaus für Hamburg unterstützt (Drs. 22/4254). Für Neugeborene ist das Hörscreening (Drs. 22/4399) ein wichtiges Element zur Diagnose und Behandlung von Hörschäden. Hierzu wurden zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um die Nachverfolgung und Dokumentation zu verbessern. Auch die wichtigen Babylotsen konnten in den Haushaltsberatungen 2021/2022 gestärkt werden (Drs. 22/4441). Die Schwangerschaftskonfliktberatung und die damit verbundenen sozialen Beratungen wurden ebenfalls in einem Antrag zum Thema gemacht (Drs. 22/4449).

Die Prävention von HIV und AIDS ist in der Pandemie ebenfalls vor besondere Herausforderungen gestellt worden. Das haben die Regierungsfraktionen mit einem Antrag zu den Haushaltsberatungen 2021/2022 thematisiert und hier eine finanzielle Unterstützung ermöglicht (Drs. 22/4448).

Die Schaffung von guten Versorgungsstrukturen und die Verbesserung der Gesundheitschancen insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen wurden mit zwei Anträgen vorangetrieben, die zum einen die Schaffung lokaler Gesundheitszentren (22/5967) und zum anderen die Versorgung mit Haus- und Kinderärzten (Drs. 22/7666) betrafen.

Auch die gesetzliche Absicherung der Finanzierung von Sprachmittlung, die bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten eine wichtige Rolle spielt, wurde mit einem Antrag thematisiert. (22/7999)

Der Haushaltsplanentwurf 2023/2024 ist im Aufgabenbereich Gesundheit geprägt durch die finanzielle Absicherung großer Herausforderungen und wichtiger Zukunftsaufgaben wie die Krankenhausinvestitionen, der Ausbau des Maßregelvollzugs, die Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Förderung lokaler Gesundheitszentren sowie die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsberufe. Der Aufgabenbereich Gesundheit ist damit für die Jahre 2023 und 2024 gut aufgestellt.

Darüberhinausgehend sollen im Haushaltsplan 2023/2024 folgende Akzente gesetzt werden:

 

A. Drogen- und Suchthilfe in Hamburg

Sucht ist eine psychische Abhängigkeitserkrankung und häufig ein Symptom tieferliegender psychiatrischer Erkrankungen. Wenn diese unbehandelt bleiben, können sie zu schweren gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen führen. Von Sucht Betroffene und ihr soziales Umfeld stellt die Krankheit daher vor große Herausforderungen.

Abhängige, die ihre Suchterkrankung überwinden wollen sowie ihre Angehörigen und Bezugspersonen brauchen dabei Hilfe. Die Versorgung suchtkranker Menschen ist daher eine wichtige Aufgabe der Stadt, die vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums stets überprüft und an die Bedarfe angepasst werden muss.

Die erfolgreiche Arbeit der Suchtberatungsstellen, Drogenkonsumräume und der Präventionsangebote wird weiter unterstützt. Im Mittelpunkt sollen Maßnahmen stehen, die einen niedrigschwelligen Zugang zur Suchthilfe ermöglichen. Dazu gehört die Umgestaltung des Vorplatzes des Drob Inn gemäß der bisherigen Planung mit den bereits bewilligten Sanierungsmitteln, ferner soll das Angebot des mobilen Spritzentauschs auf St. Pauli so verbessert werden, dass mehr Personen erreicht werden. Das Stay Alive soll personell so ausgestattet werden, dass der Zugang kontrolliert und die Situation auf dem Hof überwacht werden kann. Die bedarfsgerechten Öffnungszeiten des Abrigado sind weiterhin zu ermöglichen. Für die genannten Maßnahmen sollen jährlich 250.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden.

 

B. Mietkostenzuschuss für die Praxis ohne Grenzen

Die Praxis ohne Grenzen Hamburg ist eine poliklinische Ambulanz und betreut Patient:innen ohne Krankenversicherung in zehn medizinischen Fachrichtungen einschließlich einer Zahnarztpraxis und einer Sozialberatung. Die Praxis ohne Grenzen gehört zu den Kooperationspartnern der Clearingstelle des Flüchtlingszentrums Hamburg. Wesentliche Patientengruppen sind deutsche Bundesbürger:innen ohne Krankenversicherung, papierlose Ausländer:innen und EU-Bürger:innen ohne sozialversicherungspflichtige Arbeit. Die Praxis ohne Grenzen ist ein spendenfinanziertes, maßgeblich von Ehrenamtlichen getragenes Projekt, das mittwochs nachmittags Sprechstunden für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz anbietet. Die Praxis war gezwungen, ihre kostengünstigen Räumlichkeiten bei pflegen & wohnen in Horn aufzugeben, da das Ge-bäude abgerissen wurde. Für die neuangemieteten Räume in der Fangdieckstr. 53 in Hamburg-Eidelstedt muss die Praxis eine deutlich höhere Miete aufbringen, die nicht in vollem Umfang über Stiftungen und Spenden finanziert werden kann. Im Vergleich zum vorherigen Standort fallen zusätzliche jährliche Mietkosten in Höhe von 55.000 Euro an.

 

Ab 2025 soll das Projekt nach den derzeitigen Planungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte im Haus im Blohms Park seinen Standort haben. Das Haus im Blohms Park ist im Integrierten Entwicklungskonzept Billstedt / Horn verankert und soll aus RISE mit 5 Millionen Euro gefördert werden. Die Praxis ohne Grenzen ist als Hauptmieterin für das Haus im Blohms Park vorgesehen, das nach einer Umbauphase ab 2025 in Betrieb gehen soll.

 

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Gesundheit und Zugang zum Gesundheitssystem. Auch aus dem verfassungsmäßigen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergibt sich ein Anspruch auf medizinische Grundversorgung für jeden Menschen. Die Praxis ist daher ein wichtiges Angebot für die medizinische Versorgung von nicht krankenversicherten Personen und erfreut sich einer hohen Akzeptanz bei den Patient:innen.

Um dieses wichtige Angebot weiter aufrechtzuerhalten sollen dem Projekt die notwendigen zusätzlichen Mietkosten zur Verfügung gestellt werden.

 

C. Einrichtung eines Pflegenotrufes

In Hamburg werden rund 62.000 Menschen zu Hause gepflegt. Überwiegend werden Pflegebedürftige von ihren Angehörigen betreut, rund 35.000 ausschließlich, d. h. ohne Leistungen ambulanter Pflegedienste. Bei einem erheblichen Anteil ist eine Demenz die Ursache der Pflegebedürftigkeit. Pflegende Angehörige beklagen immer wieder, in schwierigen Situationen ohne ausreichende Hilfestellungen dazustehen. Daher sieht auch die Nationale Demenzstrategie einen Notruf vor.

Die bestehenden Beratungsangebote in Hamburg, insbesondere die Pflegestützpunkte, finden eine rege Nachfrage und können in vielen Situationen unterstützen, sind aber nicht durchgehend unmittelbar erreichbar und können bisher keine sofortigen Entlastungsmaßnahmen einleiten. In Einzelfällen werden auch Polizei und Feuerwehr mit akuten Unterstützungsbedarfen von Pflegebedürftigen konfrontiert.

Daher ist ein erklärtes Ziel in Hamburg, für unvorhersehbaren Pflegebedarf einen Pflegenotruf mit einem Pflegenotdienst zu schaffen, der zu jedem Zeitpunkt in der Lage ist, notfallmäßig auftretenden ambulanten Pflegebedarf zu decken.

Der Pflegenotruf soll jederzeit Beratung in von Angehörigen als krisenhaft empfundenen Situationen anbieten. Wenn es notwendig ist, soll ein Hausbesuch durch Pflegekräfte oder die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung umgehend organisiert werden können. Darüber hinaus soll die Stelle zuverlässig grundlegende Informationen zur pflegerischen Versorgung und Beratung geben und für die Pflegestützpunkte werben. Ein weitergehender Beratungs- und Begleitungsbedarf, insbesondere auch als aufsuchendes Angebot, soll durch die Pflegestützpunkte erfolgen.

 

D. Migranten für Migranten (MiMi)

Mit 125.000 Euro jeweils in 2023 und 2024 soll die Zuwendung für MiMi zur Stärkung der Gesundheitsinformation und –aufklärung verstärkt werden.

 

E. Kinder- und Jugendgesundheit

Die Kinder- und Jugendgesundheit soll ein Schwerpunkt im Öffentlichen Gesundheitsdienst sein. Es werden zusätzlich 125.000 Euro p. a. zur Verfügung gestellt. Konkret sollen damit im Haushaltsplan 2023/2024 die Stillambulanz am Marienkrankenhaus im Rahmen der Stillkampagne und das Hebammenprojekt in Harburg gestärkt werden.

 

F. Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung stärken

Die Zuwendung der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. soll mit dem Ziel erhöht werden, die erfolgreichen Leistungen zur Gesundheitskommunikation fortzuführen und organisationale und individuelle Gesundheitskompetenzen unter Beteiligung der Zielgruppen zu stärken.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Drogen- und Suchthilfe in Hamburg

Der Senat wird ersucht,

1. innerhalb des Einzelplan 4, Aufgabenbereich 259 „Gesundheit“, Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen;

2. die Substitutionsambulanz des Drob Inn zu verstetigen;

3. zu prüfen, ob die Einführung eines Projektes zu "Safer Clubbing" Gesundheitsrisiken durch verunreinigte illegale Drogen und Überdosierungen reduziert, und der Bürgerschaft hierzu bis zum 31.12.2024 zu berichten.

 

B. Mietkostenzuschuss für die Praxis ohne Grenzen

Der Senat wird ersucht,

im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 259 „Gesundheit“, Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ den Mietkostenzuschuss in Höhe von jährlich 55.000 Euro für die Praxis ohne Grenzen von 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen.

 

C. Einrichtung eines Pflegenotrufes

Der Senat wird ersucht,

einen Pflegenotruf, der mit den bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten verknüpft wird, einzurichten und im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 259 „Gesundheit“, Produktgruppe 259.02 „Gesundheitliche Versorgung, Pflege und Senioren“ die hierfür erforderlichen Personalkapazitäten und Sachmittel im Umfang von insgesamt 679.000 Euro in 2023 und 689.000 Euro in 2024 zur Verfügung zu stellen und der Bürgerschaft bis zum 31.12.2023 über den erreichten Zwischenstand zu berichten.

 

D. Migranten für Migranten (MiMi)

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplan 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 125.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 125.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 259 „Gesundheit“ werden wie folgt ergänzt:

„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 125.000 Euro nur genutzt werden, um die Gesundheitsinformation und -aufklärung der Migranten zu verbessern.“

 

E. Kinder- und Jugendgesundheit

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplan 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 125.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 125.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 259 „Gesundheit“ werden wie folgt ergänzt:

„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 125.000 Euro nur genutzt werden, um stillende Mütter im Stadtteil Hohenfelde und Hebammen im Bezirk Harburg zu unterstützen.“

 

F. Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung stärken

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplan 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 125.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 125.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 259 „Gesundheit“ werden wie folgt ergänzt:

„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 125.000 Euro nur genutzt werden, um die erfolgreichen Leistungen zur Gesundheitskommunikation fortzuführen und auszubauen und organisationale und individuelle Gesundheitskompetenzen unter Beteiligung der Zielgruppen zu stärken.“

 

 

sowie
  • Linus Görg
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Christa Möller-Metzger
  • Zohra Mojadeddi
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion