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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Mit einer soliden Haushaltspolitik die Zukunfts-stadt Hamburg sozial und klimagerecht gestalten

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 9.1 und 9.2

 

 

Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird beschlossen in einer Phase großer politischer Herausforderungen und globaler Unsicherheiten. Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre negativen Spuren auch im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. Ihre weiteren Auswirkungen können nicht in Gänze vorhergesehen werden. Ebenfalls noch nicht abschließend zu beantworten ist die Frage, wie stark die Konjunktur unter dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine leiden wird, wie sich die Inflationsraten einschließlich der Kosten für Energie- und Personalausgaben entwickeln werden und wie groß die Effekte für den Hamburger Haushalt sein werden. Auch die privaten Haushalte leiden unter diesen explodierenden Energie-, Strom- und Gaspreisen. Ungeachtet dessen werden wir den Kampf gegen die Klimakrise weiter fortsetzen und den notwendigen sozialen-ökologischen Transformationsprozess fortführen.

Vor dem Hintergrund dieser herausfordernden Lage ist es mit dem Haushaltsplanentwurf 2023/2024 des Senats nicht nur gelungen, Einschnitte und Kürzungen zu vermeiden, sondern es werden erfolgreich die Weichen gestellt, um die anfallenden Aufgaben zu bewältigen und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Hamburg zu ermöglichen.

Mit dem geplanten Gesamtaufwand von insgesamt 37 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 erfolgt eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Doppelhaushalt. Auch die Investitionen wachsen weiter: Rund 2,2 Milliarden Euro werden in 2023 und rund 2,4 Milliarden Euro in 2024 investiert.

Grundlage für diese steigenden Ausgaben und Investitionen ist die kluge Haushaltspolitik der letzten Jahre, die nicht gegen die Krise angespart, sondern eine vorausschauende Haushaltspolitik betrieben hat, um schnellstmöglich aus der Krise herauszufinden. Hinzu kommen positive Sondereffekte: Dazu zählen die hohen Dividendenzahlungen aus der Beteiligung von Hapag-Lloyd – womit sich diese Entscheidung aus der Vergangenheit auch finanziell als richtig herausgestellt hat. Ebenso hilfreich für die mittelfristige Haushaltsplanung ist die geringe Inanspruchnahme von Corona-Notkrediten, wodurch die Stadt ab 2025 weniger Kredite tilgen muss und schon heute weniger Zinsen zahlt als angenommen. Zudem ergeben sich positive Effekte durch einen anwachsenden Steuertrend.

Diese solide Haushaltspolitik ermöglicht nun sowohl potentielle Hilfsprogramme für weiterhin von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Betroffene als auch weiterhin wichtige Investitionen, damit Hamburg eine soziale, nachhaltige und innovative Stadt bleibt. Die Stadt wird deshalb auf der einen Seite, zusätzlich zum Bund, die Folgen der Energiepreiskrise zielgerichtet und haushaltsschonend sowie mit klarem Fokus auf die soziale Lage der Betroffenen angehen. Auch die Konzernbetriebe werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihren Spielraum nutzen, um die Belastungen der Haushalte möglichst klein zu halten.

Und auf der anderen Seite werden zentrale Impulse mit den über 4 Milliarden Euro Investitionen im Bereich der Bildung, des Klimaschutzes und der Mobilitätswende gesetzt. Für die Schulbildung werden zukünftig jährlich über 3 Milliarden Euro ausgegeben, 1,2 Milliarden Euro stehen pro Jahr für die beitragsfreie Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Für den Klimaschutz und eine klimagerechte Mobilität sind gut 2 Milliarden Euro vorgesehen.

Des Weiteren ist die Finanzierung des Personals in den Bezirken, bei der Polizei und bei der Feuerwehr gesichert, sodass eine bürgernahe Verwaltung und die innere Sicherheit weiterhin gewährleistet sind. Gerade für die Bezirke ist mit zusätzlichen Mitteln von über 100 Millionen Euro in 2023/2024 ein großer Schritt nach vorn gelungen, der – in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken (Drs. 22/8556) – eine strukturelle Lösung herbeigeführt hat. Zusätzlich erhalten die Bezirke über die Quartiersfonds 15 Millionen Euro, um mit eigenen Projekten die Bezirke voranzubringen. Ausfinanziert wird zudem auch die Verbesserung der in den letzten Jahren vorangetriebenen personellen Ausstattung von Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Ebenfalls erwähnenswert sind die Ausfinanzierung der Zukunftsverträge mit den Hochschulen bis 2027 sowie die Priorität bei der Finanzierung der wichtigsten Digitalisierungsvorhaben. Die IT-Investitionen werden dafür in 2023/2024 jeweils um 30 Millionen Euro aufgestockt. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes. Ebenso ist die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hamburg für uns ein hohes Gut. Deshalb arbeiten wir weiter an einer strukturellen Lösung für die Bedarfe des Datenschutzbeauftragten, um diese Unabhängigkeit langfristig zu gewährleisten. Ein zentrales Anliegen von Rot-Grün ist weiterhin, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schaffen. Daher sind z. B. für die Wohnraumförderung fast 300 Millionen Euro in 2023/2024 vorgesehen, die die Investitions- und Förderbank für diesen Zweck auszahlen kann.

Um die Hamburger Kultur weiterhin zu fördern wächst der Etat der Behörde für Kultur und Medien sowohl in 2023 und 2024 um 25 Millionen Euro auf dann insgesamt 404 Millionen Euro in 2024 an. Neben der Kulturförderung wird auch der Sport durch die Active City Strategie oder auch die Modernisierung des Olympiastützpunktes weiterhin vorangebracht. Aus zentralen Mitteln sind zudem beispielsweise 146 Millionen Euro für die amtsangemessene Alimentation, 135 Millionen Euro für Mehrbedarfe in Folge des Ukrainekriegs oder 900 Millionen Euro für das Sondervermögen Schnellbahnausbau vorgesehen.

Besonders hervorzuheben ist aus haushalterischer Sicht, dass ab 2024 der doppische Budgetausgleich erreicht wird, sodass ein wirtschaftlich ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Mit dem Ende des Vermögensverzehrs ab 2024 setzt Rot-Grün die sehr ambitionierte Haushaltspolitik fort, mit der Hamburg bundesweit eine absolute Spitzenposition einnimmt.

Um diese haushalterische Vorreiterrolle auch zukünftig einzunehmen, bleibt vor dem Hintergrund der oben beschriebenen unsicheren politischen und ökonomischen Lage die vorausschauende und solide Haushaltspolitik mit entsprechender Ausgabendisziplin weiterhin nötig. Daher ist es zu begrüßen, dass der Senat eine quantitative Personal- und Raumkostenbremse beschlossen sowie zukünftig höhere Zinssätze eingeplant hat. Wichtig ist angesichts der unsicheren Zeiten ebenfalls, dass der Haushaltsplan eine Risikovorsorge vorsieht – etwa beim Anstieg der gesetzlichen Leistungen oder bei der Flüchtlingsfinanzierung.

Insgesamt ist es mit dem Haushaltsplan 2023/2024 gelungen, zukünftige Risiken abzusichern, die Grundfunktionen der Stadt zu gewährleisten sowie zukunftsweisende Investitionen in Klima- und Mobilitätswende auszuweiten. Damit ist der Haushaltsplan das Ergebnis kluger und weitsichtiger Politik von Senat und rot-grünen Regierungsfraktionen, durch die die Zukunftsstadt Hamburg weiter gestaltet werden kann.

Darüber hinaus gilt es einige Aspekte weiter auszubauen:

A. Steuerverwaltung

Solide Haushaltspolitik ist nur auf Grundlage einer gut funktionierenden Steuerverwaltung und entsprechend gesicherter Steuereinnahmen von allen Steuerpflichtigen möglich. Deshalb ist es wichtig, an die erfolgreichen Kampagnen der letzten Jahre anknüpfend die Steuerverwaltung weiter zu stärken, indem die Arbeit und die Ausbildung attraktiv gestaltet werden. Hauptpunkte sind dabei: Aufstiegsmöglichkeiten für alle Laufbahngruppen verbessern und damit Personalgewinnungsproblemen und Abwanderungstendenzen entgegenwirken; Seiteneinstieg und Bewerbung für Menschen mit wirtschaftswissenschaftlichen und technischen Masterabschlüssen sowie vergleichbarem Ausbildungshintergrund eröffnen; Schaffung weiterer Ausbildungsklassen wo möglich; und nicht zuletzt durch bauliche Modernisierungen die norddeutsche Steuerakademie, deren Schulungsgebäude Anfang des letzten Jahrhunderts errichtet wurde, auf den aktuellen Stand zu bringen und damit eine moderne Bildungseinrichtung zu schaffen.

 

B. Klimaschutzallianz

Das Identifizieren und Heben von Synergieeffekten ist ständige Aufgabe der Unternehmen und der Beteiligungsverwaltungen der Behörden. Überdies haben die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Finanzbehörde (FB) im November 2021 das umfangreiche Großprojekt „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ gestartet.

Hauptziel des Projektes ist es, eine Kooperations- und Verbundstruktur der Energie- und Umweltunternehmen zu entwickeln, die auf einer gemeinsamen Vision und auf abgestimmten und koordinierten Unternehmensstrategien basiert. Dies geschieht unter Wahrung der Arbeitnehmer:inneninteressen. Zugleich sollen die zukunftsgerichtete Modernisierung von Energieerzeugung und -verteilung auch unter ökologischen Gesichtspunkten vorangetrieben und vorhandene Synergiepotenziale innerhalb des Portfolios der städtischen Energie- und Umweltunternehmen gehoben werden, um den Hamburger:innen künftig Versorgungs- und Netzdienstleistungen „aus einem Guss“ („One face to the customer“) anbieten zu können.

Das Projekt setzt die Forderungen des Koalitionsvertrages der 22. Legislaturperiode um und fügt sich sowohl in die Stadtwirtschaftsstrategie als auch in die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Freien und Hansestadt Hamburg ein.

 

C. Kostenstabiles Bauen

Mit dem Haushaltsplan beschließt die Bürgerschaft wichtige Zentrale Reservepositionen. Insbesondere zur Kofinanzierung von Bundesmitteln sind hohe Ermächtigungsbeträge im Aufgabenbereich Zentrale Finanzen eingestellt. Trotz kostenstabilen Bauens traten in der Vergangenheit bei großen Bauprojekten deutliche Kostensteigerungen auf. Es ist Aufgabe des Haushaltsausschusses, diese Projekte besonders genau zu begleiten und frühzeitig Kurskorrekturen vornehmen zu können. Durch frühzeitige Berichte über Sollübertragungen kann die Bürgerschaft besser nachvollziehen, wo zusätzliche Ressourcen benötigt werden und ggf. nachsteuern.

 

D. Zinspolitik

Dank der guten und vorsichtigen Zinspolitik der letzten Jahre bleibt die Zinslast für den Hamburger Haushalt auch bei steigenden Zinsraten niedrig. Es war richtig, langfristige Titel auszugeben mit Laufzeiten von über 10 Jahren. Insbesondere der fast komplette Verzicht auf variabel verzinste Kreditverträge (unter Berücksichtigung von Zinsswapgeschäften nur 1,9 Prozent aller Kredite) entlastet den kommenden Haushalt. Gleichzeitig sinkt die relative Schuldenquote der Stadt im Verhältnis zur Wirtschaftskraft dank der Inflation voraussichtlich deutlich. Auch die Übernahme der Altschulden der HSH Finanzfonds AöR in den Kernhaushalt reduzieren die Zinslasten, mit der Gründung der Finanzserviceagentur eröffnen sich weitere Einsparpotenziale im Konzern. Öffentlich wird der Schuldenstand der Freien und Hansestadt Hamburg meist inklusive der Schulden der Extrahaushalte (Konzern) angegeben (siehe z. B. zentraler Eintrag bei Wikipedia oder Statista). Die Schulden- und Zinspolitik sollte den eingeschlagenen Kurs langfristiger Kreditverträge und der Nutzung der höheren Bonität des Kernhaushaltes in den nächsten Jahren fortsetzen.

 

E. Präventionsleistungen der Beihilfe

Als attraktiver und fürsorgender Arbeitgeber sollte die Stadt Hamburg bei der Erbringung wichtiger Leistungen im Bereich der Beihilfe nicht hinter die Standards gesetzlicher

Krankenversicherungen (GKV) zurückfallen. Derzeit ist im hamburgischen Beihilferecht (§ 80 Abs. 1 HmbBG) vorgesehen, Leistungen im Bereich der sekundären und tertiären Prävention, also bspw. der Früherkennung von Krankheiten und der Milderung von Krankheitsfolgen, zu übernehmen. Kosten für die primäre Prävention, mit der die Entstehung von Krankheiten verhindert werden soll, werden hingegen – mit Ausnahme von Schutzimpfungen – von der Beihilfe nicht übernommen. Gesetzliche Krankenkassen hingegen fördern eine verhaltensbezogene Prävention, indem sie anteilig Kosten übernehmen oder auch eigene Online-Kurse kostenfrei anbieten.

Eine weitere Präventionsmaßnahme, die die Hamburgische Beihilfe im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen – und auch der Beihilfe des Bundes und einiger Bundesländer – nicht übernimmt, ist die Präexpositionsprophylaxe (PrEP), die Menschen mit einem größeren HIV-Infektionsrisiko dabei unterstützen kann, dieses Risiko zu verringern. Studien konnten nachweisen, dass die Zahl der HIV-Neuinfektionen um bis zu 40 Prozent gesunken ist in den Staaten, in denen die PrEP seit einigen Jahren zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen der stetigen Anpassung des Beihilferechts an Entwicklungen im Gesundheitswesen und zur Angleichung an das Leistungsniveau der GKV auch in Hamburg eine Grundlage für die Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen der verhaltensbezogenen Prävention und der Präexpositionsprophylaxe geschaffen werden.

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Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Steuerverwaltung

Der Senat wird ersucht zu prüfen,

1. inwieweit die Aufstiegsmöglichkeiten in den höheren Dienst der Steuerverwaltung für Bewerber:innen ohne zweites juristisches Staatsexamen verbessert werden können (z. B. Angehörige des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung oder Absolvierende eines Master-Studiengangs);

2. wie der Seiteneinstieg in die Steuerverwaltung von Angehörigen von steuerberatenden Berufen oder Absolvent:innen wirtschaftswissenschaftlicher und technischer Studiengänge vereinfacht und intensiviert werden kann;

3. ob durch zusätzliche Stellen der Wertigkeit A 11 und der damit einhergehenden Beförderungsperspektive für jüngere Beschäftigte den aktuellen Abwanderungen aus der Steuerverwaltung entgegengewirkt werden kann;

4. ob die Anhebung der Stellenwertigkeit der Geschäftsstellenleitungen der Finanzämter nach A 13 die dafür bestehenden Personalgewinnungsprobleme beheben kann;

5. ob eine zusätzliche Ausbildungsklasse für den mittleren Steuerdienst im Rahmen der erfolgreichen Ausbildungsoffensive eingerichtet werden kann;

6. wie die bauliche Attraktivität der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht sowie deren digitale Ausstattung verbessert werden kann.

 

B. Klimaschutzallianz

Der Senat wird ersucht

zu prüfen, ob und wie Synergieeffekte im Konzern gehoben werden können, um die Klimaziele des Senats so schnell und kosteneffizient wie möglich zu erreichen. Dafür sollen zwischen HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Finanzbehörde und Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die bestehenden Formate des Austausches und der Kooperation der Unternehmen weiter gestärkt werden. So können Schritt für Schritt die Aktivitäten der öffentlichen Unternehmen zu einer Klimaschutzallianz zusammenwachsen.

 

C. Kostenstabiles Bauen

Der Senat wird ersucht,

ab dem Jahr 2023 mit der Haushaltsrechnung über die aus dem Ansatz „Zentrale Verstärkung Investition“ geleisteten Sollüberträge zu berichten.

 

D. Zinspolitik

Der Senat wird ersucht,

die vorsichtige Zinspolitik der letzten Jahre in Zeiten höherer Zinsen und Inflation fortzuführen; bei Finanzierungsvorhaben, sofern möglich, die hohe Bonität des Kernhaushalts bzw. die der zeitnah zu gründenden Finanzserviceagentur zu nutzen und dann perspektivisch nur in fachlich erforderlichen Fällen, wie bspw. Green Bonds für die Hochbahn oder der Fremdfinanzierung der SAGA für neue Wohnungen, eine Fremdfinanzierung direkt durch die Unternehmen einzugehen, um die für den Konzern wirtschaftlichste Finanzierung sicherzustellen.

 

E. Präventionsleistungen der Beihilfe

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 80 Absätze 1 und 12 Hamburgisches Beamtengesetz mit der Zielsetzung vorzulegen, dass künftig Aufwendungen für Präventionsleistungen und für Maßnahmen der Präexpositionsprophylaxe nach Maßgabe der Regelungen des Fünften Buches Sozialversicherung als beihilfefähig anerkannt werden können;

2. daran anschließend eine Anpassung der Hamburgischen Beihilfeverordnung vorzunehmen, mit der die Leistungen der verhaltensbezogenen Prävention und der Präexpositionsprophylaxe als beihilfefähige Aufwendungen aufgenommen und der Umfang der Beihilfe bestimmt werden;

3. die voraussichtlichen Mehrbedarfe im Rahmen der Ermächtigungen des Einzelplans 9.2 Produktgruppe 283.07 zu berücksichtigen;

4. der Bürgerschaft über die Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung bis zum 30. Juni 2023 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion