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Klares Signal gegen Spekulanten: Schutz von gewachsenen Nachbarschaften durch Ergänzungen Sozialer Erhaltensverordnungen

Mittwoch, 18.06.2014

Soziale Erhaltensverordnungen und Umwandlungsverordnungen sind wirksame städtebauliche Instrumente zum Schutz gewachsener Nachbarschaften vor Verdrängung infolge von Wohnungsabriss, Luxusmodernisierungen oder Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum. Die Wirksamkeit dieser Instrumente konnte insbesondere im Zeitraum von 1995 – 2003 nachgewiesen werden. In den Gebieten Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West, Barmbek-Süd/Uhlenhorst sowie Südliche Neustadt ging die Begründung von Sondereigentum drastisch zurück, der Verkauf umgewandelter Wohnungen kam nahezu zum Erliegen. Insbesondere der spekulative und extrem renditeorientierte Umschlag von Immobilien konnte drastisch eingeschränkt werden.

Nachdem CDU-geführte Senate einen solchen Schutz in allen Gebieten (mit Ausnahme der südlichen Neustadt) aufgehoben hatten, hat der SPD-Senat dieses Instrument wieder eingeführt. Davon profitieren seit 2012 insbesondere innerstädtische Quartiere mit hohem Aufwertungs- und Verdrängungsdruck. So ist die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den neuen Gebieten wie z.B. St. Georg, Osterkirchenviertel und Sternschanze bereits nachweislich erheblich zurückgegangen bzw. teilweise komplett zum Erliegen gekommen.

Die Sozialen Erhaltensverordnungen und Umwandlungsverordnungen schützen vor allem vor kurzfristiger Spekulation, sie können Umwandlungen aber nicht gänzlich verhindern. Das Baugesetzbuch schreibt vor, unter welchen Umständen eine Genehmigung zu erteilen ist (vgl. Baugesetzbuch § 172). Ein solcher genehmigungspflichtiger Fall könnte offenbar aktuell in St. Pauli eintreten. Dort möchte ein Investor seine Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln. Dieses widerspricht den politischen Bemühungen zum Schutz der alteingesessenen Nachbarschaft.

Nach den allgemein bekannten, den sozialen Erhaltungsverordnungen zugrundeliegenden bundesgesetzlichen Regelungen, dürfte der Eigentümer die Wohnungen für sieben Jahre lang nur der Mieterschaft anbieten und erst dann an Dritte verkaufen. Die Mieterinnen und Mieter hätten anschließend noch einen dreijährigen Kündigungsschutz und könnten so insgesamt noch mindestens 10 Jahre in ihren Wohnungen verbleiben.

Vor dem Hintergrund des jetzt auftretenden aktuellen Falls erscheint es notwendig, die Möglichkeiten eines verbesserten Schutz von Mieterinnen und Mietern in innenstadtnaher Quartieren vor Umwandlungen zu prüfen und gegebenenfalls Initiativen zur Änderung gesetzlicher Grundlagen zu ergreifen. Diese schließt ausdrücklich eine Initiative auf Bundesebene mit ein. Ziel muss es sein, dass sich Investoren in den wachsenden Metropolen stärker im Neubau und damit an der Schaffung von Neubauwohnungen engagieren statt bei der Bestandsverwertung und damit beim Kauf und Verkauf bestehenden Wohnraumes, der zur Verdrängung von Altmietern führen kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

1. sich auf Landes- und Bundesebene insbesondere für Gebiete der sozialen Erhaltungsverordnungen für eine Verbesserung des Schutzes von Mieterinnen und Mieten vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen einzusetzen.

2. der Bürgerschaft über erste Ergebnisse der Prüfungen bis Ende 2014 zu berichten.