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Klinisches Krebsregister für Hamburg

Donnerstag, 28.02.2013

Der Bundesrat hat am 1.März 2013 dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz (KFRG))“ zugestimmt.

Der Hamburger Senat hat in seinem Arbeitsprogramm bereits im Jahr 2011 die Schaffung eines flächendeckenden klinischen Krebsregisters angekündigt. Dazu soll das in Hamburg bestehende epidemiologische Krebsregister zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister weiterentwickelt werden, um den Nutzen der Daten für die Versorgung krebskranker Menschen in Hamburg zu erhöhen. Das epidemiologische Hamburgische Krebsregister dokumentiert bisher die Zahlen und Raten der Krebserkrankungen bevölkerungsbezogen als öffentlich zugängliche Daten unter www.krebsregister-hamburg.de.

Künftig werden durch die Zusammenführung der klinischen Verlaufsdaten aller behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser in einem klinischen Krebsregister Erkenntnisse über den Erfolg bestimmter Behandlungsstrategien sowie über die unterschiedlichen Ergebnisse an unterschiedlichen Behandlungsorten möglich sein. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat hierzu bereits umfassende Vorarbeiten geleistet und steht mit den Fachleuten der ärztlichen Seite sowie mit Krankenhäusern und den Krankenkassen in der Diskussion.

Mit dem Aufbau eines klinischen Krebsregisters für Hamburg kann die Versorgung krebskranker Menschen in Hamburg deutlich verbessert werden. Für die Realisierung des klinischen Krebsregisters sind im Haushalt 2013/2014 jeweils 500.000 Euro im Einzelplan 5 Kapitel 5300 Titel 547.01 bewilligt worden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die durch das „Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz KFRG“ geschaffen Möglichkeiten zügig umzusetzen und zu nutzen,

2. die Schaffung eines klinischen Krebsregisters für Hamburg weiter intensiv voranzutreiben und

3. der Bürgerschaft bis zum 30.11.2013 über den erreichten Stand zu berichten.