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Kommunales Wahlrecht auf Nicht-Unionsbürger ausdehnen und aktiv um EinBÜRGERungen werben!

Dienstag, 09.12.2008

Um die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt zu fördern, sind vielfältige Anstrengungen in allen Politikbereichen erforderlich. Hamburg ist als traditionell weltoffene Stadt in einer besonderen Verpflichtung.

Ein kommunales Wahlrecht für lange hier lebende Nichtdeutsche kann ein wichtiger Baustein sein, um die Teilhabe an der konkreten Gestaltung der Lebensumstände vor Ort zu stärken und damit auch zur positiven Identifikation mit dem örtlichen Umfeld beizutragen. Hamburg hatte bereits 1989 mit dem Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer zu den Bezirksversammlungen (Hmb.GVBl. Seite 29) einen Vorstoß unternommen, um die aktive Teilhabe Nichtdeutscher vor Ort umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz verworfen und darauf verwiesen, dass hierzu zunächst das Grundgesetz geändert werden müsse – was zwischenzeitlich aufgrund europarechtlicher Vorgaben zugunsten Angehöriger der EU-Mitgliedstaaten erfolgt ist.

In den vergangenen Jahren wurden auf Bundesebene mehrere Initiativen gestartet, um einen verfassungsrechtlich sauberen Rahmen für ein darüber hinaus gehendes kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. So hat der Bundesrat bereits 1997 (Drs. 515/97) eine entsprechende Grundgesetz-Änderung auf den Weg gebracht, die der Bundestag wegen des Ablaufs der 13. Legislaturperiode nicht mehr beraten hat. Das Land Rheinland-Pfalz hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut eingebracht (Drs. 623/07). Im Bundestag liegen aktuell Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/6628) sowie der Fraktion DIE LINKE (Drs. 16/5904) zur Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts vor. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist immerhin ein Prüfauftrag zu dieser Thematik enthalten.

Bei aller Bedeutung eines Wahlrechts für Nicht-Unionsbürger auf kommunaler Ebene kann seine Einräumung aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Realisierung der größtmöglichen Integration hier lebender Zuwanderer und ihrer Familien sein. Langfristig muss Ziel sein, eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen der Bevölkerung der Bundesrepublik und dem ´Staatsvolk` zu erreichen, wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Artikel 20 des Grundgesetzes vorausgesetzt wird. Denn nur über die gemeinsame Staatsangehörigkeit kann erreicht werden, dass möglichst alle in Deutschland lebenden Menschen über die gleichen bürgerlichen Rechte und Verpflichtungen verfügen.

Die Zahl der Einbürgerungen in Hamburg ist zuletzt stark rückläufig. Bis Mitte September 2008 haben weniger als 2.000 Hamburgerinnen und Hamburger die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (Drs. 19/1111), in den Vorjahren hatte es regelmäßig über 4.000 Einbürgerungen gegeben (namentlich 4.033 im Jahr 2007, 4.620 in 2006, 4.335 in 2005 und 4.847 in 2004). Bereits im vergangenen Jahr war ihre Zahl in Hamburg gegenüber dem Jahr 2004 mit rund 17 Prozent stärker zurückgegangen als im Bund mit 11 Prozent. Dennoch hatte der CDU-Senat keinen Anlass gesehen, über die Beratung von Einbürgerungsinteressenten hinaus für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu werben. Mit der regelmäßigen Durchführung von Einbürgerungsfeiern sei, so die Senatsvertreter bei der Beratung des so genannten Zuwanderungskonzepts, bereits ein ausreichender Anreiz geschaffen worden (vgl. Drs. 18/6494, 18/5530).

Trotz einer einstimmigen Aufforderung der Bürgerschaft, ´nach dem Vorbild Berlins eine Einbürgerungskampagne zu starten, bei der Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund gezielt über eine Einbürgerung informiert und zu dieser ermutigt werden` (Drs. 18/7787), sind auf Senatsseite bis heute keine Anstrengungen erkennbar, sich mehr als bisher um eine Steigerung der Einbürgerungen zu bemühen, im Gegenteil: Für die kommenden Jahre rechnet der Senat sogar mit einem weiteren Rückgang der Einbürgerungsanträge auf jährlich 3.900. In den Jahren 2004 bis 2006 waren jeweils durchschnittlich knapp 5.500 Anträge gestellt worden, im vergangenen Jahr nur noch 4.168 – obwohl die Zahl der Interessenten, die sich in Vorgesprächen beim Einwohner-Zentralamt über das Einbürgerungsverfahren beraten lassen, in den vergangenen Jahren konstant ist.

Unsere Gesellschaft muss das Signal aussenden, dass neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen sind. Wer dauerhaft in unserem Land lebt und faktisch Inländer ist, soll nicht rechtlich Ausländer sein. Deshalb muss der Staat aktiv für Einbürgerungen werben.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

„Der Senat wird aufgefordert,

1. sich auf Bundesebene für die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für ein kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzusetzen, das die Wahl zu Kommunalvertretungen auf bezirklicher Ebene und die Beteiligung an lokalen Abstimmungen mit einschließt,

2. mit einer Kampagne für Einbürgerungen zu werben

3. und der Bürgerschaft spätestens im Mai 2009 über seine Bemühungen zu unterrichten.“