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Konkrete nachhaltige Stadtentwicklung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Hamburg statt Gefährdung der guten Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und Reduzierung der Bürgerbeteiligung in den Bezirken

Mittwoch, 14.06.2017

zu Drs. 21/9116

 

Der Flächennutzungsplan Hamburgs ist entsprechend des Baugesetzbuches die Planungsgrundlage für die gesamte Flächenentwicklung der Stadt und berücksichtigt insbesondere Ausweisungen für Wohnen, Gewerbe und Hafen, Grün, Wald, Landwirtschaft, Gemeinbedarf, Wasser und Verkehr. Kontinuierlich durchgeführte Änderungen des Flächennutzungsplanes einer Gemeinde gewährleisten die Aktualität des Planwerkes gegenüber verschiedenen Entwicklungsprozessen, die mit der Dynamik insbesondere einer Großstadt wie Hamburg verbunden sind.

Sowohl die bezirkliche Bebauungsplanung als auch die Landschaftsplanung (Landschafts-programm) laufen mit der Weiterentwicklung des Flächennutzungsplanes synchron. Als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms wurde 1997 das Arten- und Biotopschutzprogramm von der Bürgerschaft beschlossen, um der Verwaltung verbindliche Handlungsrichtlinien zur Umsetzung eines wirkungsvollen Naturschutzes zur Verfügung zu stellen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden.

Auch wird der Flächennutzungsplan von verschiedenen sektoralen Konzepten flankiert, die zu Änderungen des Flächennutzungsplanes führen können. So wird beispielsweise die Überarbeitung des Zentrenkonzeptes mit seinen zurzeit 28 hierarchisch gegliederten „Zentralen Standorten“ Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan hervorrufen.

In der Planungspraxis hat sich dieses System sich ergänzender (Fach-)Planungen verschiedener Ebenen bewährt. Die Flächennutzungsplanung bildet als Grundbaustein dabei in ihrer derzeitigen Form ein solides und konsistentes Fundament.

Der gültige Flächennutzungsplan geht nicht von einer Abnahme der Bevölkerung aus. Vielmehr heißt es im Erläuterungsbericht: „Die Deckung des zur Zeit bestehenden Nachholbedarfs sowie des längerfristig abschätzbaren Wohnbedarfs erfordert die Sicherung neuer und die konsequente Ausschöpfung der noch vorhandenen Potentiale der Stadt für den Wohnungsbau.“ Und weiter in den Leitlinien: „Potentiale für zusätzlichen Wohnungsbau sollen zur Flächenschonung und zur optimalen Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur vorrangig im Rahmen der inneren Entwicklung erschlossen werden. … Die Realisierung des Wohnungsneubauvolumens erfordert darüber hinaus, neue Wohngebiete planerisch aufzubereiten und zu erschließen.“ Die Strategie der Innenverdichtung „Mehr Stadt in der Stadt“, ergänzt durch das Konzept „Mehr Stadt an neuen Orten“, ist hier bereits eindeutig angelegt und gilt weiterhin.

Die Wohnungsbauflächenpotentiale im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit Flächen über 3 ha umfassen 350 ha, das entspricht knapp 500 bundesligatauglichen Fußballfeldern. Beispiele sind die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnbauflächen Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf oder Fischbeker Reethen im Bezirk Harburg. Hinzu kommen zahlreiche kleinere Potentialflächen für den Wohnungsbau innerhalb der im Flächennutzungsplan als „Wohnbauflächen“ dargestellten Flächen. Somit bietet der Hamburger Flächennutzungsplan ausreichend Potentiale für eine Flächenvorsorge, die der Bevölkerungsentwicklung angemessen ist.

Wenn über die Festsetzungen des Flächennutzungsplans hinaus weitergehende bauliche Entwicklungen angestrebt werden, erfolgen im förmlichen Verfahren die entsprechenden Anpassungen. Dabei zeigt sich die Beständigkeit der Planung in dem relativ geringen Flächenanteil der Änderungen an der Gesamtfläche Hamburgs. In der aktuellen Wahlperiode waren bisher nur 0,13 Prozent der Fläche Hamburgs von einer Änderung des Flächennutzungsplans betroffen (seit 1997 insgesamt ca. 3,7 Prozent). Im Übrigen sind im Baugesetzbuch weder eine zeitliche Geltungsdauer für Flächennutzungspläne noch eine Pflicht zur Überprüfung von Flächennutzungsplänen nach einem bestimmten Zeitraum geregelt. Eine für kurze Zeit bestehende Revisionsklausel wurde 2007 vielmehr explizit ersatzlos aufgehoben.

Eine grundlegende Überarbeitung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.

Die Metropolregion Hamburg ist eine bedeutende und attraktive Region in Deutschland. Die Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregion Hamburgs mit ihren vielen unterschiedlichen Städten, Landkreisen und Gemeinden gilt als vorbildlich. Dabei ist allen Beteiligten klar, dass die Metropolregion Hamburg von der freiwilligen respektvollen Zusammenarbeit der Städte, Landkreise und Gemeinden von vier Bundesländern lebt. Diese Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden. So wurde beispielweise auf Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft ein gemeinsamer Ausschuss mit dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ins Leben gerufen.

Wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte zur gemeinsamen Erschließung des Raumes wurden und werden erfolgreich unterstützt. Beispielhaft sind hier zu nennen der Ausbau der A7 nördlich von Hamburg, die A26 nach Buxtehude, die Schnellbahnprojekte S4 nach Bargteheide oder die S21 nach Kaltenkirchen. Auch die Entwicklung einer zukunftsfähigen Raum- und Siedlungsstruktur ist ein Projektschwerpunkt der Metropolregion Hamburg. Hier steht die FHH insbesondere bezüglich der Wohnungspolitik in einem kontinuierlichen Austausch mit ihren Nachbarländern. Die Zusammenarbeit findet dabei auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formen statt, zum Beispiel in der Abstimmung der Bauleitplanung, auf Fachkonferenzen und in politischen Gesprächen. Gleichwohl bestehen unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen von Flächenländern zum Stadtstaat Hamburg.

Für konkrete Planungen und Umsetzungen u.a. im Bereich des Wohnungsbaus sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Die Nachbarländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben so z.B. eigene verbindliche Landesrahmenplanungen entwickelt, aus denen sich u.a. die Flächennutzungspläne einzelner Städte ableiten.

Die von der Hamburger CDU-Fraktion geforderte Erstellung eines über die Landesgrenzen Hamburgs hinaus gehenden großen Flächennutzungsplans würde ganz bewusst in die Landesrechte der Nachbarländer eingreifen und die bislang gute Zusammenarbeit gefährden.

So sinnvoll auch die bestehenden Gesprächsebenen und Kooperationen mit den Nachbarländern der Metropolregion sind, so wenig würde ein länderübergreifender Flächennutzungsplan dazu führen, dass der Druck des Zuzugs nach Hamburg in die Nachbargemeinden umgelenkt werden könnte. Es ist ja nicht so, dass die umliegenden Gemeinden und Kreise sich nicht entwickeln würden. Auch dort findet bereits vielfach eine erhebliche Wohnungsbautätigkeit statt. Gleichzeitig wird sich der Wunsch vieler Menschen, in die Großstadt zu ziehen, nicht von den Ausweisungen eines Flächennutzungsplans beeinflussen lassen. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Hamburg hängt in erster Linie mit der allgemeinen Tendenz der Binnenmigration in die Metropolen zusammen und speziell auch mit der hohen Attraktivität der Hansestadt. Sollte das Ziel der CDU eine verstärkte Ausweisung von Wohnbauflächen im Umland bei entsprechender Zurückhaltung innerhalb der Stadt sein, so würde dies aufgrund des weiterhin anhaltenden Zuzugs dem zentralen Ziel der rot-grünen Koalition zuwiderlaufen, nämlich der Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Gemeinsame Lösungen zur Daseinsvorsorge im demographischen Wandel zu entwickeln, ist daher u.a. auch das Ziel eines umfangreichen Leitprojektes der Metropolregion Hamburg im Bereich Demographie und Daseinsvorsorge. Dabei werden neben wichtigen Zielen wie der zu stärkenden gemeinsamen Wirtschaftskraft der Metropolregion Effekte beachtet, die eine attraktive Infrastruktur der Umlandregionen und ein dort ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen auf die relative Attraktivität der Kernstadt der Metropole und damit den Zuzug nach Hamburg haben.

SPD und GRÜNEN in der Bürgerschaft ist es wichtig, dass die Flächenentwicklung der Stadt sehr eng mit den jeweiligen Akteuren vor Ort, mit den Bürgerinnen und Bürgern verbunden ist. Für die Bebauungspläne, die sich aus dem Flächennutzungsplan ergeben, müssen weiterhin die Bezirke zuständig sein. Die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen und Anforderungen an die räumliche Nutzung in Hamburg wird dabei berücksichtigt und gerecht untereinander abgewogen. Zu den beteiligten „Trägern öffentlicher Belange“ gehören selbstverständlich auch die Fachbehörden und der Senat, die das gesamtstädtische Interesse vertreten.

Auch Änderungen des Flächennutzungsplans werden in einem intensiven förmlichen Abwägungsprozess durchgeführt. Hierfür werden die Bürgerinnen und Bürger ebenso einbezogen wie die von der Planung betroffenen Behörden und die weiteren Träger öffentlicher Belange sowie weitere Akteure (z.B. Naturschutzverbände). Damit wird gewährleistet, dass die Flächenentwicklung für den erforderlichen Wohnungsbau im Einklang erfolgt mit dem Erhalt und Ausbau des Charakters und der Leistungsfähigkeit von Schutzgebieten als Schutzraum für Natur und Landschaft sowie der Erholungsfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.

Mit dem „Vertrag für Hamburg“ sind mit den sieben Hamburger Bezirken Verabredungen zu den Wohnungsbauzielzahlen im Umfang von 10.000 Baugenehmigungen getroffen worden. Durch die Erarbeitung bezirklicher Wohnungsbauprogramme entscheiden dabei die Bezirke selber, wie sie ihre Wohnungsbauziele erreichen. Im Gegensatz zu früheren zentralistischen Ansätzen führt dieses Vorgehen zu einer frühzeitigen lokalen Bürgerbeteiligung und höheren Akzeptanz vor Ort. Ein neuer Flächennutzungsplan mit der Maßgabe, dass eine „lokale Optimierung das Gesamtinteresse der FHH“ unterlaufe“ – wie dies die CDU formuliert –, würde diese Erfolge ganz bewusst gefährden.

Ginge es nach der CDU, würden bei der Entwicklung des Wohnungsbaus örtliche Gegebenheiten in den Bezirken nur noch wenig berücksichtigt werden.

Die Koalition hat bekräftigt, dass der grüne Charakter Hamburgs insgesamt und seinen Quartieren erhalten bleibt. So wurden im Rahmen der Innenentwicklung in den letzten Jahren neue Grünflächen geschaffen – dies wird zudem durch die „Qualitätsoffensive Freiraum“ flankiert. Im Rahmen der Stadterweiterung führen die Vereinbarung zur Einführung eines ökologischen Finanzausgleichs für Grünflächen, dem sogenannten Natur-Cent, sowie das Konzept der beiden „Grünen Ringe“ zur weiteren Stärkung von Grünfunktionen in Hamburg.

Neben der im Verhältnis betrachtet geringen Inanspruchnahme von Grünflächen für den Wohnungsbau wurden und werden in Zukunft auch neue Parks bzw. Erweiterungen geschaffen: allein acht Hektar in Mitte Altona, die gesamte A7-Deckelfläche, der Inselpark in Wilhelmsburg, der Lohsepark in der HafenCity, die Erweiterung des Volksparks oder die Grüne Mitte in der Jenfelder Au. Zudem hat Hamburg weitere neue Naturschutzgebiete ausgewiesen und verfügt mit nunmehr rund neun Prozent seiner Fläche über den größten Flächenanteil aller Bundesländer in Deutschland.

Dabei war und ist allen Beteiligten klar, dass Hamburg an seinem Achsenkonzept, seinen Grünen Ringen und seinem Naturschutzkonzept festhalten wird, und die großen Stadtentwicklungslinien (u.a. Deckel Altona, Stromaufwärts an Elbe und Bille, östliche HafenCity, Nord-Süd-Achse Wilhelmsburg-Harburg) skizziert sind.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Hamburgische Bürgerschaft bekräftigt die Notwendigkeit der Fortsetzung der Anstrengungen beim Wohnungsbau. Angesichts des großen Bedarfes nach bezahlbarem Wohnraum und der Dynamik der Großstadt Hamburg sind konkrete Maßnahmen gefordert statt der Beschäftigung mit vieljährigen Planvorhaben.

Der Senat wird ersucht,

2. auch weiterhin das System der bezirklichen Wohnungsbauprogramme und damit eine Potentialerfassung und frühzeitige Bürgerbeteiligung mit der Berücksichtigung örtlicher Aspekte zu unterstützen. Gemeinsam mit den Bezirken wird es möglich sein, die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen dringend benötigtem Wohnraum und sozial-ökologisch ausgewogenem Bauen zu bewältigen;

3. die Qualifizierung und Verbesserung der Grünanlagen in den Stadtteilen, die Sicherung der wichtigen Grünverbindungen und Naturräume wie den Grünen Ringen, die Vier- und Marschlande, die Feldmarken und das Alte Land sowie die behutsame Nachverdichtung und Grünentwicklung in den Quartieren gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern mit Augenmaß voranzutreiben; und

4. der Bürgerschaft im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen über die Umsetzung der o.g. Punkte zu berichten.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion