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Konsequenter Gewalt- und Opferschutz – Strafbarkeitslücke bei Bluetooth-Trackern schließen

Montag, 17.07.2023

Seit 2021 sind neuartige Bluetooth-Tracker auf dem Markt, die Nutzern*innen die Suche nach leicht verlegbaren Gegenständen erleichtern sollen. Solche AirTags (Apple) oder Smarttags (Samsung) werden z. B. an Schlüsselbunden oder anderen Dingen angebracht und verbinden sich via Ultra-Breitband-Technologie mit einem Smartphone oder Tablet und können so lokalisiert werden. Zur Lokalisierung der Tags über größere Distanzen können aber auch die Lokalisierungsdienste der Hersteller (z. B. „Wo-ist“ von Apple oder „Smartthings-Find“ von Samsung) genutzt werden, die potentiell alle Bluetooth-fähigen Geräte des Herstellers zu einem großen Suchnetzwerk verbinden. Auch Google plant diesen Service einzuführen. Allein im Falle von Apple sind potentiell mehrere 100 Millionen Geräte im Netzwerk.

Mit der Einführung dieser Technologie sind sofort auch missbräuchliche und kriminelle Nutzungen bekannt geworden. Zum Beispiel wurden Autos mit AirTags versehen, um günstige Orte zum Diebstahl zu erfahren. Opferschutzverbände weisen vor allen auf das Gefahrenpotential durch Stalking hin. In diesen Fällen wird den Opfern, zumeist Frauen, unbemerkt ein Tracker untergeschoben, um Wege und Aufenthaltsorte am eigenen Smartphone leicht nachverfolgen zu können. Im ungünstigen Fall können so auch geheim gehaltene Standorte von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen leicht aufgespürt werden.

Inzwischen haben die Anbieter reagiert und z. B. Apple Smartphones können inzwischen selbständig warnen, wenn sich ein fremdes AirTag in der Nähe befindet. Auch auf Android-Geräten kann eine entsprechende Software installiert werden. Aber diese Lösungen stehen in der Kritik, weil die Warnmeldungen oft erst nach Stunden erscheinen. Zudem setzen diese Schutzmaßnahmen voraus, dass potentielle Opfer ein Smartphone besitzen, die Gefahr erkennen und aktive Gegenmaßnahmen ergreifen. Auch die Warntöne, die die AirTags selber ausgeben, können leicht durch Unbrauchbarmachung der Lautsprecher verhindert werden.

In der juristischen Debatte um AirTags und andere Bluetooth-Tracker wird auf die Strafbarkeitslücke hingewiesen, da diese neuartige Gerätekategorie bei den bisherigen Szenarien für Cybermobbing und digitalen Stalking nicht mitgedacht wurden. Im juristischen Sinn stelle die Verfolgung mittels Tracker nämlich keinen Eingriff in die Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung im Sinne des neuen § 238 StGB dar, weil der Fall eines untergeschobenen Gerätes nicht berücksichtigt wurde. Auch der Ansatz der informationellen Selbstbestimmung nach §§ 201 ff. StGB greift nicht, weil keine Infiltration eines technischen Gerätes des Opfers erfolgt. Da inzwischen immer mehr dieser Geräte in verschiedenen technischen Konstellationen auf diesen wachsenden Markt drängen, ist die Schließung der Strafbarkeitslücke bei missbräuchlicher Nutzung von Bluetooth-Trackern dringend notwendig.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. über den Bundesrat oder auf andere geeignete Weise auf Bundesebene die Schließung der Strafbarkeitslücke von ungewollten digitalen Trackings zu befördern.

2. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2024 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion