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Konsequenzen aus dem Volksentscheid zur Schulreform vom 18. Juli 2010

Mittwoch, 11.08.2010

Die Hamburger Bevölkerung hat am 18. Juli über den Volksentscheid „Wir wollen lernen!“ abgestimmt. Eine Mehrheit von über 276.000 Stimmen hat sich gegen „eine Ausgliederung der Klassen 5 und 6 aus den Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen und deren Anbindung an die Grundschulen als „Primarschulen“ ausgesprochen. Damit wurde die Einführung der sechsjährigen Primarschule als ein zentraler Bestandteil der Schulreform von den Wählerinnen und Wählern abgelehnt. Ferner hat sich Hamburg mit Annahme der Vorlage der Volksinitiative für den Erhalt des Elternwahlrechts nach Klasse 4 entschieden.

Die Bürgerschaft konnte sich mit ihrer Vorlage „Für eine bessere Schule“, die von allen in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen beschlossen wurde, nicht durchsetzen. Zwar haben sich für die Vorlage mehr als 218.000 Menschen ausgesprochen, aber dieses Ergebnis hat nicht gereicht.

Es ist sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, die Hamburgerinnen und Hamburger vom längeren gemeinsamen Lernen zu überzeugen. Gleichwohl sind nicht alle Elemente der Schulreform hinfällig. Die Einführung der Stadtteilschule ist ein wichtiger Schritt zu mehr Bildungschancen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau haben die Möglichkeit an einer Schule alle Bildungsabschlüsse zu erreichen, insbesondere in 13 Jahren das Abitur. Ferner wurden kleinere Klassen und die Abschaffung des Büchergeldes durchgesetzt.

Dieser Volksentscheid muss umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen die Bildungsangebote in Hamburg und insbesondere die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Familien verbessert werden.

Unter anderem geht es in der künftigen Schulpolitik um folgende Aspekte:

Die mit der geplanten Primarschule verbundene Schulstandort-, Personal- und Organisationsplanung ist durch den Volksentscheid hinfällig geworden, beispielsweise die mit der Primarschulplanung verbundene Fusion vieler Grundschulen sowie die geplante Trennung bisheriger Langformschulen. Auch den Starterschulen ist die bisherige Grundlage entzogen worden. Deshalb kommt es jetzt darauf an, zügig und unter Beteiligung der schulischen Gremien die Vielzahl und Ortsnähe der bisherigen Grundschulangebote wieder herzustellen. Auch die Abtrennung der Grundschulen bzw. Grundschulabteilungen der bisherigen Langformschulen im Zuge der Primarschulvorbereitung muss zügig überprüft und im Einzelnen auch revidiert werden.

Die durch die Umsetzung des Volksentscheides frei werdenden Mittel sollen weiterhin der Bildung zugute kommen und dafür genutzt werden, die Bildungsangebote in Hamburg und insbesondere die Bildungschancen für Kinder und Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Familien weiter zu verbessern.

 

Die künftige Schulpolitik muss sich vor allem auf folgende Aufgaben konzentrieren:

- Die Stadtteilschule muss zu einer hervorragenden Schule entwickelt werden, die Schülerinnen und Schülern aller Begabungen beste Bildungschancen bietet.

- Der Unterricht muss an allen Schulen im Rahmen einer Qualitätsoffensive verbessert werden. Die Entwicklung des individualisierten Unterrichts darf nach dem Volksentscheid jetzt nicht zurückgefahren werden

- Für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien müssen die Bildungschancen deutlich verbessert werden. Notwendig sind u.a. mehr Ganztagsangebote in Grundschulen und Stadtteilschulen, bessere frühkindliche Bildungsangebote, überzeugende Rahmenbedingungen für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und vielfältige Fördermaßnahmen wie beispielsweise Sprachförderung.

Die Planungen der Schulbehörde müssen daher verändert werden, erste Überlegungen und Schritte wurden bereits in die Wege geleitet.

 

Daher möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 15. September 2010 die Bürgerschaft über die Konsequenzen aus dem Volksentscheid zur Schulreform zu informieren. Dabei sind alle organisatorischen, finanziellen, personellen sowie pädagogischen Folgen sowie notwendige Neuplanungen darzulegen. Ferner hat der Senat mitzuteilen, welche rechtlichen Änderungen abgesehen von der Änderung des Schulgesetzes notwendig sind.