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Konsequenzen aus der Aufarbeitung der gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel im Sonderausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft

Mittwoch, 26.09.2018

Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 21/9805 die Einsetzung eines Sonderausschusses beschlossen mit dem Ziel, die gewalttätigen Ausschreitungen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg stattgefunden haben, aufzuarbeiten und eine Analyse und ganzheitliche Betrachtung von Tat-, Täter- und Unterstützungsstrukturen, des bundesweit abgestimmten Sicherheitskonzeptes sowie weiterer relevanter Umstände vorzunehmen und daraus die richtigen Lehren zu ziehen, damit sich so etwas in Hamburg nicht wiederholt.

Die Aufarbeitung im Sonderausschuss war äußerst sorgfältig. Gerade die verschiedenen Sichtweisen und Ansätze in der Ausschussarbeit haben dabei ein ausgewogenes und differenziertes Ergebnis ermöglicht (vgl. Drs. 21/14350). Aus der Aufarbeitung der gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel sind Konsequenzen im Bereich der Arbeit der Polizei, der Extremismus- und Gewaltprävention sowie der Demokratieförderung zu ziehen.

Um die Umsetzung dieser Konsequenzen sicherzustellen ist es erforderlich, die finanzielle Ressourcen zur Stärkung der Akademie der Polizei sowie zur Stärkung der Extremismus- und Gewaltprävention zur Verfügung zu stellen.

Das wissenschaftliche Profil der Akademie der Polizei soll – sowohl durch einen Ausbau der polizeispezifischen Forschung, zum Beispiel im Bereich der gesellschaftlichen Konflikt- und Gewaltentstehung, als auch durch die Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen – gestärkt werden. Dabei sollen interdisziplinäre Ansätze verfolgt und eine gezielte Kooperation bzw. ein Austausch mit externer Expertise und anderen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen betrieben werden. Über die Arbeit der Hochschule der Polizei soll ein jährlicher Forschungsbericht veröffentlicht werden.

Hierfür ist die Bereitstellung zusätzlicher Stellen für die Akademie der Polizei erforderlich, so dass der Akademie Mittel für eine Professorin/ einen Professor der Sozialwissenschaften mit einer interdisziplinären Ausrichtung zu 50 Prozent, eine hauptamtliche Dozentin / einen hauptamtlicher Dozenten sowie für zwei hauptamtliche wissenschaftliche Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter sowie eine Angestellte / einen Angestellten in Höhe von 500.000 Euro jeweils für die Jahre 2019 und 2020 zugewiesen werden sollen.

Angesichts der auch bei G20 deutlich gewordenen starken Radikalisierungstendenzen in der politischen Auseinandersetzung sind die Angebote und Maßnahmen der Extremismusprävention und der Bekämpfung gewaltförmiger Extremismen von steigender Bedeutung. Die linksextremistisch begründeten Gewalttaten vor allem junger Menschen bei G20 bieten Anlass, um die bestehenden Ansätze der Präventionsarbeit, insbesondere auch an den Schulen, auf ihre Aktualität und Angemessenheit für diesen Phänomenbereich zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Prävention und Deradikalisierung sollen die demokratischen Werte und Menschenrechte unabhängig von den jeweiligen Begründungen der extremistischen Haltungen in den Mittelpunkt stellen. Dabei ist auch zu überprüfen, mit welchen Ansätzen Jugendliche und Jungerwachsene erreicht werden können, die sich ohne explizite politische Motivation an gewalttätigen Auseinandersetzungen und Straftaten beteiligen.

 

Dabei sind diese präventiven Maßnahmen in einem behördenübergreifenden Konzept zusammenzuführen mit den folgenden Schwerpunkten:

• Dialog mit der Zivilgesellschaft, um Gewaltfreiheit als Grundbedingung politischer Auseinandersetzung zu stärken und Präventionskonzepte im Kontext der bei G20 gemachten Erfahrungen zu thematisieren,

• Förderung von Forschungsvorhaben zur Prävention gewaltförmiger Extremismen

• Schaffung und ggf. Weiterentwicklung von Beratungsstrukturen,

• Weiterentwicklung und Erprobung von Qualifizierungsmaßnahmen,

• Information der Öffentlichkeit und Diskurs mit der Öffentlichkeit.

 

Zur Umsetzung bedarf es ebenfalls mehr Personals und weiterer Projekt- und Sachmittel in Höhe 500.000 Euro jeweils für die Jahre 2019 und 2020.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

I.

1. die bereits Ende 2015 begonnene Neuausrichtung und Zukunftsorientierung der Akademie der Polizei Hamburg fortzuführen und hierfür für das Jahr 2018 im Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 275 „Polizei“, Produktgruppe 27506 „Hochschule der Polizei (HdP)“ die Mittel zum Aufbau des erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Personals (0,5 Stelle Professorin/Professor W2 und 0,5 Stelle Dozentin/Dozent A15 für Institutsleitung, 2,0 Stellen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter E 13, 1,0 Stelle Geschäftsführung E9) ab 1.10.2018 dauerhaft inkl. benötigter Sach- und/oder Projektmittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“ zur Verfügung zu stellen wobei die Mittel übertragbar sein sollen und die erforderlichen Stellengrundlagen ebenfalls zu schaffen sind sowie

2. die Folgefinanzierung der unter 1. genannten Maßnahmen auch für das Jahr 2020 in Höhe von weiteren 500.000 Euro sicherzustellen und der Bürgerschaft bis zum 31.10.2019 über den Umsetzungsstand zu berichten.

II.

1. Zur Stärkung der Extremismus- und Gewaltprävention im beschriebenen Umfang für das Jahr 2018 im Einzelplan 4.0, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ die Mittel zum Aufbau des erforderlichen Personals (zwei Stellen, 1 Stelle A 14, Analyse, Konzeption, Projektentwicklung, bundesweite Vernetzung, 1 Stelle A 11, inhaltlich-organisatorische Unterstützung, Projektsteuerung) ab 1.10.2018 dauerhaft inkl. benötigter Sach- und/oder Projektmittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“ zur Verfügung zu stellen wobei die Mittel übertragbar sein sollen und die erforderlichen Stellengrundlagen ebenfalls zu schaffen sind sowie

2. die Folgefinanzierung der unter 1. genannten Maßnahmen auch für das Jahr 2020 in Höhe von weiteren 500.000 Euro sicherzustellen und der Bürgerschaft bis zum 31.10.2019 über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

sowie
  • Antje Möller
  • Dr. Stefanie von Berg
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion