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Kontaktverbotsverordnung in St. Georg

Mittwoch, 18.04.2012

Der Senat hat am 24.01.2012 eine Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher Dienstleistungen im Sperrgebiet beschlossen. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass in St. Georg trotz bestehender Sperrgebietsverordnung seit Jahren offen der Prostitution nachgegangen wird und die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner über lautstarke, teilweise tätlich ausgetragene Streitereien zwischen Prostituierten und Freiern sowie offensivem, teils aggressivem Ansprechen von männlichen Passanten durch Prostituierte und Belästigungen weiblicher Passanten durch Freier in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Seit Durchsetzung der Verordnung sind die Beschwerden bereits zurückgegangen. Stattdessen sind positive Rückmeldungen zu verzeichnen. Auch aus anderen Städten, die vergleichbare Verordnungen erlassen haben (so z.B. in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Düsseldorf, Köln, Bonn, Frankfurt a. M., Leipzig) hat es bereits Rückmeldungen gegeben, dass die Verordnungen Erfolg gezeigt haben.

Die Forderung aus der Drucksache 20/3750, die Verordnung zukünftig bis zu einer Evaluationsphase ohne Bußgeldverhängung anzuwenden, erscheint vor dem Hintergrund erster Erfolge der Bußgeldverhängungen als nicht zielführend. Auch ist fraglich, ob zur Überprüfung einer Wirksamkeit der Verordnung im Hinblick auf die ausgesprochene Zielsetzung die Ausarbeitung und Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation zwingend erforderlich ist. Sinnvoll erscheint es insbesondere vor dem Hintergrund, dass die sog. Kontaktverbotsverordnung bereits seit fast drei Monaten angewendet wird, den Senat um einen Bericht an die Bürgerschaft aufzufordern, in dem die in Drucksache 20/3750 aufgeführten Kriterien berücksichtigt werden.

Im Herbst 2011 hat in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eine Besprechung stattgefunden mit dem Ergebnis, dass ein „Runder Tisch“ in St. Georg sinnvollerweise vom Bezirksamt Hamburg-Mitte (Sozialraummanagement) eingerichtet werden sollte. Auch der Innensenator hat klargestellt, dass sowohl die Innenbehörde als auch die Polizei einer Einladung natürlich nachkommen würden. Dieses bereits in Planung befindliche Vorgehen ist abzuwarten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 31.03.2013 – mithin nach Ablauf eines Jahres der Durchsetzung – über den Vollzug und die Durchsetzung der gesetzten Ziele der sog. Kontaktverbotsverordnung zu berichten.