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Korruptionsregister für Hamburg

Dienstag, 03.05.2011

Hamburg soll wie andere Bundesländer ein Korruptionsregister führen, in dem Unternehmen, natürliche Personen und juristische Personen geführt werden, die aufgrund bestimmter wirtschaftlicher Verfehlungen nicht mehr an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt werden sollen.

Ein entsprechendes Gesetz gab es in der Vergangenheit auch in Hamburg, es wurde jedoch Anfang 2006 von der damaligen CDU-Alleinregierung aufgehoben. Der schwarz-grüne Senat der 19. Wahlperiode hat zwar eigene Bemühungen angekündigt, einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für die Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (Drs. 19/4011) aber abgelehnt.

Langfristiges Ziel muss ein bundesweit geführtes Korruptionsregister sein, in dem einheitlich Personen und Unternehmen erfasst werden, denen korruptions- und ähnliche für ein geordnetes Wirtschaftsleben relevante Verfehlungen anzulasten sind. Bis es zu einer Einigung auf Bundesebene kommt, muss das Land Hamburg durch zusätzliche eigene Mechanismen ausschließen, dass schwarze Schafe Aufträge der öffentlichen Hand erhalten und mit einem Korruptionsregister auch ein präventives Signal setzen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

„Der Senat wird gebeten, der Bürgerschaft zügig einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Korruptionsregisters zu übermitteln, mit dem – in Anlehnung an die Bestimmungen in Berlin – Korruptionsdelikte und andere wirtschaftskriminelle Handlungen, wie etwa wettbewerbswidrige Absprachen oder illegale Beschäftigung, erfasst werden, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nur an gewissenhafte Geschäftsleute vergeben werden.“