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Kostenlose Sommerferienbetreuung von Kindern im SGB II-Bezug

Mittwoch, 14.12.2016

Der in den vergangenen Jahren erfolgte Ausbau der Ganztagsangebote an Hamburgs Schulen war ein wichtiger und richtiger Schritt. Die stetig wachsende Teilnahmequote, im Grundschulbereich auf aktuell nahezu 82 Prozent, belegt dabei die hohe Akzeptanz unter Hamburgs Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Gegenüber lediglich 49 am Ganztag teilnehmenden Grundschulen noch im Schuljahr 2010/2011 bieten heute alle 203 Grundschulen ein Ganztagsangebot an.

Von Anfang an ging es zugleich darum, die Angebotsqualität zusätzlich zu den bereits eingeleiteten qualitativen Verbesserungen stetig zu steigern. Hierzu haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN zusammen mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“ auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt. Hamburg gibt danach schrittweise in den nächsten Jahren bis zu 17 Millionen Euro zusätzlich für mehr Personal im Ganztagsbereich aus. Neben weiteren Verbesserungen bei der Einbindung der Schulgemeinschaft dient insbesondere ein Ganztagsfonds über 25 Millionen Euro dazu, die am Ganztag auszurichtende räumliche Situation der Schulflächen und Kantinenbereiche zu verbessern.

Die vielfältigen Angebote des Ganztags und der Ferienbetreuung an Hamburgs Schulen kommen naturgemäß jenen Familien zugute, in denen die Eltern berufsbedingt zumindest teilweise auf eine Betreuung ihrer Kinder während der Schulzeit angewiesen sind und dienen damit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig bieten sie für viele Kinder aber auch die einzige Möglichkeit oder zumindest eine wesentliche und verlässliche Ergänzung bei der Wahrnehmung und Teilhabe an sportlichen und kulturellen Aktivitäten, Bildungsangeboten und des sozialen Austauschs. Darüber hinaus stellen die Angebote einen wichtigen Baustein bei der Integration und beim Spracherwerb zugewanderter Schülerinnen und Schüler dar.

Um die Teilnahme von Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu fördern, wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So ist die Betreuung in der Kernzeit von 13.00 bis 16.00 Uhr kostenlos. Erstmals wurden zudem sozial gestaffelte Essenspreise eingeführt und von einer großzügigen Geschwisterregelung flankiert. Für die Randzeiten und Ferienbetreuungsangebote wurden die Gebühren sozial gestaffelt.

Trotz insgesamt steigender Teilnahmequoten auch in der Ferienbetreuung ist die Wahrnehmung von Ferienangeboten durch Kinder sozial benachteiligter Familien mit SGB II-Bezug mit etwa 25 Prozent jedoch verhältnismäßig gering.

Die meisten Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, sind in der Lage, die gängigen Kosten (Lebensmittel, Hygiene, Schulbedarfe et cetera) abzudecken. Zusätzliche Kosten aber – und scheinen sie aufgrund der sozialen Staffelung auch relativ gering – bedeuten häufig eine hohe Belastung. Bei einer reduzierten Gebühr von 18 Euro pro gebuchter Ferienwoche bedeutet eine Betreuung über die Sommerferien immer noch eine Belastung von über 100 Euro.

Viele Familien verzichten offensichtlich auf diese Ausgabe und betreuen ihr Kind zu Hause. Es fehlen aber auch die Mittel für andere Freizeitaktivitäten für ihre Kinder. So verbringt eine sehr große Anzahl von Hamburger Schülerinnen und Schüler die Ferien mit nur wenig Bildungsanregung oder Erlebnissen außerhalb des sonstigen Lebensbereichs.

Forschungen zeigen, dass Kinder, die die Sommermonate in einem anregungsreichen Umfeld verbringen, weniger an Kompetenzen einbüßen, als diejenigen, die in ihren Sommerferien lediglich ohne externe Eindrücke zu Hause bleiben.

So haben beispielweise die amerikanischen Wissenschaftler Karl L. Alexander und Doris R. Entwisle dargelegt, dass die Kinder, die ohnehin schon Rückstände hinsichtlich des Schulstoffs haben, diese Rückstände zwar während der Schulzeit aufholen, den Rückstand aber während der Sommerferien noch weiter vergrößern (und Kompetenzen wieder einbüßen), während Kinder ohne Rückstände nahtlos an Neues anknüpfen bzw. in den Ferien ihren Kompetenzvorsprung ausbauen können.

Die Schere zwischen sozial und kulturell stärkeren und schwächeren Kindern wird also während der Ferienzeit weiter vergrößert – nicht während der Schulzeit.

Eine dem längeren Zeitraum der Sommerferien entsprechende kostenlose Ferienbetreuung würde daher etwaige finanziell bedingte Hemmnisse der betroffenen Familien abbauen und könnte so zur Minderung der dargestellten Rückstände beitragen und für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. allen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigten Kindern für einen den Sommerferien entsprechenden Zeitraum von sechs Ferienwochen eine gebührenfreie Ferienbetreuung anzubieten und dies durch die im Rahmen des Einzelplans 3.1 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sicherzustellen,

 

2. während der Sommerferien Angebote bereitzustellen, die Kindern mit Lernrückständen die Möglichkeit bieten, Kompetenzen weiterzuentwickeln und Lücken zu schließen,

 

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 über die Entwicklung der Inanspruchnahme des Betreuungsangebots während der Sommerferien 2017 zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion