Zum Hauptinhalt springen

Kostensteigerungen bei IT-Projekten vorbeugen

Donnerstag, 08.05.2014

Neben Bauvorhaben sind es immer wieder IT-Projekte, die durch besonders hohe Kostensteigerungen während der Umsetzungsphase von sich reden machen. Dies gilt für die

Privatwirtschaft, wie für die öffentliche Hand. Für den Baubereich hat der Senat bereits 2012 auf die schlechten Erfahrungen reagiert, indem er die Leitlinie „kostenstabiles

Bauen“ erlassen und ein Bau-Monitoring eingerichtet hat, das bereits bei verschiedenen Projekten Wirkung gezeigt hat. In Hamburg sind aber zuletzt auch die IT-Projekte KoPers, das vom Personalamt und dem Landesbetrieb ZPD durchgeführt wird, und JUS-IT, das in der BASFI angesiedelt ist, wegen der Kostensteigerungen in die Schlagzeilen geraten. Für die Kostensteigerungen sind unter anderem offenbar schlechte Planung im Vorfeld, unzureichende Abstimmung unter den Beteiligten und nicht ausreichend für das Projekt-management erfahrenes bzw. qualifiziertes Personal mitverantwortlich. Diese Erkenntnisse erfordern ein grundsätzlich angelegtes Handeln in Hinblick auf künftige IT-Projekte, das sich an dem Muster des kostenstabilen Bauens orientieren könnte.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird aufgefordert,

A. analog zur Leitlinie „kostenstabiles Bauen“ Vorgaben für die Verwaltung zu entwickeln, die auf Basis der vielfältigen Erfahrungen aus IT-Projekten künftig eine höhere Kostenstabilität bei Entwicklungs- und Einführungsprozessen von IT-Verfahren und -Anwendungen sicherstellen.

Dabei ist insbesondere zu prüfen,

1. ob und wie der zentrale IT-Pool der Finanzbehörde konzeptionell weiterentwickelt und weiter qualifiziert werden kann, damit alle relevanten IT-Projekte der Fachbehörden und Landesbetriebe durch das Know-how des IT-Pool-Personals angemessen in der Projektplanung, Kostenermittlung und in der Projektsteuerung unterstützt werden können sowie welchen Beitrag die betreuten Einrichtungen dazu leisten können.

2. ob externe Software-Projektsteuerer punktuell zum Einsatz kommen können, die eine Schnittstelle zwischen dem Auftraggeber und den Softwareentwicklern bilden und dafür sorgen, dass möglichst alle Aspekte über den Funktionsumfang der Software im Voraus erarbeitet und benannt werden.

3. ob ein zusätzliches zentrales Monitoring für IT-Projekte eingerichtet werden sollte.

4. ob die bestehende Richtlinien ergänzt werden müssen, deren Verbindlichkeit erhöht werden muss oder wie diese (bspw. Projektrichtlinie) besser in IT-Projekten implementiert werden können, um klare Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen sicherzustellen, damit Verzögerungen und Kostensteigerungen möglichst vermieden werden.

5. wie künftig bei behördenübergreifenden IT-Projekten im Vorfeld zentrale Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungspflichten klar definiert und durchgesetzt bzw. kontrolliert werden können, um möglichst unangemessenen zusätzlichen Entwicklungsaufwand und Zeitverzögerungen durch spätere Zusatz- oder Sonderwünsche einzelner beteiligter Einrichtungen zu vermeiden.

6. wie bei neuen IT-Verfahren bzw. -anwendungen sichergestellt werden kann, dass alle betroffenen Behörden und Landesbetriebe verpflichtet sind, diese Verfahren bzw. Veränderungspotentiale frühzeitig auch vollumfänglich zu nutzen, um die möglichen Verbesserungs- und Einsparpotentiale auch realisieren zu können.

 

B. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2014 zu berichten.