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Kriminalisierung von Seenotretterinnen und -Rettern beenden – Hamburg ist ein sicherer Hafen für Flüchtlinge

Mittwoch, 26.09.2018

Hamburg ist eine weltoffene Hafenstadt mit Sitz des internationalen Seegerichtshofs. Seenotrettung hat in Hamburg Tradition und ist ein Gebot der Humanität. Zuwanderung und Flucht sind internationale Bewegungen, auf die wir nicht mit Abschottung reagieren, sondern mit Verantwortung. Hamburg ist bereits für mehr als 50.000 Geflüchtete ein sicherer Hafen. Ihre Integration bringt Hamburg entschlossen und unter Einsatz erheblicher Ressourcen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft voran.

Für seine gute Aufnahme- und Integrationspolitik, die durch den Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und der Hauptamtlichen in Behörden, Wirtschaft und Verbänden möglich geworden ist, ist Hamburg bundesweit ausgezeichnet worden. Hamburger Modelle wie Work and Integration for Refugees (W.I.R), fanden bundesweit Beachtung. Mit dem Unterbringungskonzept wird Stück für Stück eine möglichst dezentrale Unterbringung der Geflüchteten in der Stadt realisiert.

Die Zahl der Geflüchteten, die Europa und damit auch Hamburg erreichen, ist inzwischen stark zurückgegangen, da viele frühere Fluchtrouten inzwischen geschlossen sind. Deutschland wird dieses Jahr rund 150.000 bis 200.000 Flüchtlinge aufnehmen, Hamburg entsprechend der bundesweiten Verteilungsregeln mehrere tausend Menschen. Nach wie vor ist die Integration von hier lebenden und weiterhin neu hinzu kommenden geflüchteten Menschen eine große Herausforderung. In der Folge versuchen viele Geflüchtete über das westliche Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Der Weg über das Mittelmeer ist ein gefährlicher: Die von Schleusern organisierten Boote sind nicht dafür gebaut, jemals das rettende Ufer zu erreichen. Zudem werden die Boote hoffnungslos überladen, die Menschen sind vielfach ohne ausreichend Trinkwasser, Schwimmwesten und Treibstoff auf sich allein gestellt.

Die Europäische Union verfolgt mit der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA den Auftrag, Menschenschmuggel und Schleuser zu bekämpfen und deren Infrastruktur im südlichen zentralen Mittelmeer zwischen der italienischen einerseits und der tunesischen und libyschen Küste andererseits zu zerschlagen. Seit dem Eintritt in ihre dritte Phase im Mai 2016 zielt die Mission auch auf den Aufbau einer wirksamen libyschen Küstenwache, die noch immer häufig nicht völkerrechtskonform handelt. Die Operation SOPHIA hat in den Jahren 2015 bis 2017 57.438 Menschen aus akuter Seenot gerettet. Doch eine gezielte staatliche Seenotrettungsmission gibt es derzeit nicht. Die Zahl der durch Sophia geretteten Menschen ist rückläufig. Während 2016 noch 22.885 Menschen gerettet wurden, waren es 2017 noch 10.668. Die Zahlen zeigen auch, dass die humanitären Hilfsorganisationen, darunter auch zahlreiche deutsche, einen wichtigen Beitrag bei der Rettung übernommen haben. Im Jahr 2015 haben sie bereits 20.063 Menschen gerettet, und im Jahr 2017 hat sich die Zahl mit 46.601 mehr als verdoppelt. Die Hilfsorganisationen finanzieren ihre lebensrettende Arbeit durch Spenden, die Crews arbeiten ehrenamtlich. Sie arbeiteten bis vor kurzem eng mit dem Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) Rom zusammen – bis Italien die Zusammenarbeit eingestellt hat.

In den letzten Monaten hat Italien eine beispiellose Kampagne gegen die Retterinnen und Retter geführt, an der sich auch Malta beteiligt. Rettungsoperationen werden behindert, Menschen wie der Kapitän des Rettungsschiffs Lifeline werden vor Gericht gezerrt, Rettungsschiffe beschlagnahmt.

Handelsschiffe meiden die Routen aus Sorge davor, im Seenotrettungsfall selbst wochenlang in keinen sicheren Hafen einlaufen zu können.

Mehr als 1.500 Menschen sind nach Angaben des UNHCR allein von Januar bis Juli 2018 bei dem Versuch ertrunken, das Mittelmeer zu überqueren, um nach Europa zu gelangen – gut die Hälfte von ihnen in den Monaten Juni und Juli, nachdem die nichtstaatlichen Seenotrettungsorganisationen durch die Festsetzung von Schiffen in italienischen und maltesischen Häfen massiv behindert wurden.

Die NGOs handeln auf Grundlage des Völkerrechts: Nach internationalem Seerecht und seemännischer Tradition ist jeder Schiffsführer auf hoher See innerhalb seiner Möglichkeiten verpflichtet, unabhängig von Nationalität, Status und Umständen, in welchen sich die Hilfesuchenden befinden, bei Seenot unverzüglich Hilfe zu leisten, wenn er über eine konkrete Notsituation informiert wird.

Mit der SAR-Konvention haben sich die Staaten verpflichtet, bei Seenot ebenfalls Hilfe zu leisten, Hilfesuchende medizinisch zu versorgen und schnell an einen sicheren Ort zu bringen.

Die Seenotrettung im Mittelmeer muss unverzüglich wieder aufgenommen und die Kriminalisierung nichtstaatlicher Seenotretter beendet werden.

Die dramatische Zuspitzung bei der privaten Seenotrettung ist die Folge daraus, dass die Europäische Union bisher keinen gemeinsamen, gerechten und humanitären Umgang mit der Verteilung von Geflüchteten gefunden hat. Eine solche solidarische europäische Lösung muss nach wie vor das Ziel der politischen Bemühungen sein. Ebenso wie geordnete Verfahren und die Aussicht auf sichere Fluchtwege, die Menschen vor den tödlichen Gefahren der Flucht befreien.

Die EU hat hierzu Ansätze entwickelt, einzelne Mitgliedstaaten stellen jedoch schon die bisherige EU-Präsenz im Mittelmeer in Frage. Je weniger Schiffe auf dem Mittelmeer eingesetzt werden, desto geringer wird aber die Chance auf Seenotrettung auf den drei Hauptrouten. Auch deshalb muss Klarheit bezüglich der Ausschiffung von aus Seenot Geretteter geschaffen werden.

Bis es zu einer Neuordnung der Europäischen Flüchtlingspolitik kommt, braucht es für die Übergangszeit unverzüglich eine Vereinbarung zur Wiederaufnahme der Seenotrettung.

Italien und Malta wollen Schiffen mit Geretteten die Einfahrt in ihre Häfen nur ermöglichen, wenn die Geflüchteten im Anschluss von anderen europäischen Ländern aufgenommen werden und auf diese Weise die anderen europäischen Staaten in die Pflicht nehmen.

Es gibt in Europa zahlreiche Verbündete, die sich an einer humanitären Zwischenlösung beteiligen wollen, darunter zahlreiche Hafenstädte Italiens. Spanien ist vielfach bereit, den Menschen einen sicheren Hafen zu bieten und nimmt zurzeit die meisten Bootsflüchtlinge auf. Hamburg fühlt sich als europäische Hanse- und Hafenstadt verpflichtet, Menschen in Seenot nicht einfach ihrem Schicksal zu überlassen. Damit auch in der Hansestadt aus Seenot gerettete Geflüchtete aufgenommen werden können, bedarf es des Einvernehmens mit dem Bundesinnenministerium, das in dieser Frage zum Handeln aufgefordert wird. Zuletzt wurden 50 von 141 Geretteten der „Aquarius“ aufgenommen. Wir wollen, dass sich die Bundesregierung noch stärker engagiert und Geflüchtete aus dem Mittelmeer aufnimmt, dabei eine gesamteuropäische Lösung weiter vorantreibt. Dass Schiffe mit aus Seenot geretteten Menschen tagelang auf dem Meer herumirren, wie zuletzt geschehen, ist nicht akzeptabel und mit den Werten der Europäischen Union nicht vereinbar.

Hamburg ist und bleibt ein sicherer Hafen.

 

Daher möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Die Freie und Hansestadt Hamburg verurteilt die Behinderung der Seenotrettung und fordert dazu auf, das Völkerrecht einzuhalten und Geflüchteten den Zugang zum nächsten sicheren Häfen zu ermöglichen.

2. Die Freie und Hansestadt Hamburg spricht den zivilen Retterinnen und Rettern ihren Respekt aus und fordert ein Ende ihrer Kriminalisierung und Behinderung.

 

Der Senat wird ersucht,

1.1. dem Bundesinnenministerium mitzuteilen, dass Hamburg selbstverständlich im Rahmen einer bundesweiten Vereinbarung bereit ist, Menschen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden, in Hamburg aufzunehmen;

1.2. das Bundesinnenministerium aufzufordern, sich an einer humanitären Zwischenlösung in Europa aktiv zu beteiligen; und

1.3. die parlamentarischen Fachausschüsse der Bürgerschaft jeweils zeitnah über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Ferner wird der Senat ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen,

1.4. dass die Europäische Union alle Anstrengungen unternimmt, um dem Sterben im Mittelmeer ein Ende zu setzen und für die Ausschiffung von aus Seenot geretteten Menschen schnell ein solidarisches, verlässliches und humanitäres System auf Grundlage des Völkerrechts zu implementieren;

1.5. dass die EU ihre Anstrengungen bei Resettlement-Programmen zur sicheren Einreise in die EU und zur solidarischen Verteilung (Relocation) von Geflüchteten aus den Hauptankunftsstaaten verstärkt und

1.6. dass die Operation Sophia / EUNAVFOR MED über das Jahr 2018 hinaus fortgesetzt wird sowie weitere staatliche Anstrengungen zur Seenotrettung unternommen werden, z. B. in Form einer weiteren staatlichen Rettungsmission.

 

sowie
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion