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Kürzungen auf Kosten der Ganztagsgrundschulen rückgängig machen!

Freitag, 30.06.2006

In Hamburg wurden Ganztagschulen ursprünglich bewußt in sozial belasteten Quartieren eingerichtet, um gerade hier mit einem ganztägigen Schulbetrieb pädagogisch höherwertige Angebote machen zu können. Der jetzige Senat hat allerdings im Rahmen der Erweiterung des Ganztagsangebots, die hauptsächlich die nominelle Umwandlung von Gymnasien in Ganztagsschulen betraf, die Ausstattungsstandards der bestehenden Ganztagsschulen abgesenkt. Das Rahmenkonzept Ganztagsschule (Drs. 18/525) sieht bei bestehenden Ganztagsschulen Kürzungen der Zuweisungen für spezifische Ganztagsangebote um insgesamt 60% vor. Die Umsetzung von Kürzungen in diesem Umfang bedingt notwendig eine Reduzierung von Angeboten sowie eine Absenkung der pädagogischen Qualität.

Im Rahmen der Studie „KESS 4“ wurde ein Sozialindex zur Bewertung der sozialen Belastung der Grundschulen erstellt. Von den insgesamt 19 Grundschul-Ganztagstandorten sind gemäß diesem Index 12 stark sozial belastet. Die weder nach Schulstufe noch nach sozialen Rahmenbedingungen differenzierende Absenkung der Ganztags-Ausstattungsstandards steht im Widerspruch zu den Ankündigungen des Ersten Bürgermeisters, sozial belastete Quartiere stützen zu wollen und ist auch mit Bekenntnissen zur Stärkung der frühen Bildung nicht vereinbar.

 

Da die Kürzungen bereits zum kommenden Schuljahr 2006/2007 wirksam werden, sind Sofortmaßnahmen nötig, die die betroffenen Grundschulen in den Stand versetzen, ihre Ganztagsarbeit erfolgreich fortzusetzen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Hamburgische Bürgerschaft strebt im Rahmen ihrer Beratungen des Haushaltes 2007/2008 eine dauerhafte Ausfinanzierung den bisherigen Ausstattungsstandards für den Ganztagsbetrieb an Grundschulen an.

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

die geplanten Ausstattungsstandards der bestehenden Ganztagsschulen im kommenden Schuljahr 2006/2007 nicht abzusenken und für alle Grundschulen bzw. Grundschulabteilungen mit Ganztagsbetrieb die Personal- und Sachausstattungsstandards wieder auf das bis 2003 geltende Niveau anzuheben.