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Kulturhistorische Bedeutung der Elbchaussee und ihrer Landschaftsgärten erhalten – Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach §172 Baugesetzbuch (BauGB)

Mittwoch, 15.01.2020

Die Elbchaussee ist von herausragender kultur- und sozialgeschichtlicher Bedeutung. Mit den großen Landschaftsparks, den Landhäusern und Villen, die überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert zur Zeit der Aufklärung und des Klassizismus entstanden sind, präsentiert sich eine einzigartige, klassizistisch beeinflusste, urbane Kulturlandschaft, die das Selbstverständnis des Großbürgertums in dieser Zeitspanne widerspiegelt. Es ist daher auch ein sozialhistorisches Denkmal.

Englische Landschaftsgärten, die gleichzeitig in künstlerischer Form die Kritik am Absolutismus widerspiegeln, wurden von dem berühmten Architekten und Landschaftsgärtner Joseph Jacques Ramée angelegt. Auftraggeber waren neben den zahlreichen Immigranten wie zum Beispiel Godeffroy und Parish auch die Hamburger Kaufleute Caspar Voght und Georg Heinrich Sieveking. Gleichzeitig mit den englischen Gärten wurde eine neue Architektur eingeführt. Palladianische Villen, deren Baustil sich stark vom katholisch geprägten Barock abhob, wurden entlang der Elbchaussee errichtet, die ab den 1770er Jahren als Privatweg für jene angelegt wurde, die im Westen Hamburgs den Sommer verbrachten.

Diese Villen prägen noch heute die Elbchaussee und sind eine deutschlandweit bekannte Touristenattraktion.

Ende des 19. Jahrhunderts wurden die englischen Landschaftsgärten teilweise durch neue Formen der Gartenkunst abgelöst. Diese Gärten bilden zusammen die einmalige Parklandschaft, die neben den architektonisch bedeutsamen Villen das Erscheinungsbild dieses Bereichs, das auch nachfolgenden Generationen unbedingt erhalten bleiben muss, prägt.

In der Zeit der Weimarer Republik rettete der damalige Altonaer Bürgermeister Max Brauer, der später auch Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wurde, diese einmaligen Ensembles vor der Parzellierung.

Dieses bedeutende Kulturdenkmal muss auf jeden Fall geschützt werden.

In der Drs. 21/14184 führt der Senat die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen in Hamburg und ihre Bedeutung für das Stadtbild aus. Im Bezirk Altona sind Städtebauliche Erhaltungsverordnungen an der Elbchaussee zuletzt 2013 in Ottensen an der Elbchaussee 81-91 und in Othmarschen an der Elbchaussee 129-169 sowie 221-275 erlassen worden.

Um die städtebauliche Eigenart der gesamten Elbchaussee zu erhalten, soll zur Sicherung eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung für die gesamte Elbchaussee geprüft und wenn möglich erlassen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

den Bezirk Altona in geeigneter Weise zu unterstützen, ein Aufstellungsverfahren für eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach §172 BauGB für die Elbchaussee einzuleiten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion