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Lärmschutz an der Eisenbahnstrecke Hamburg - Lübeck

Donnerstag, 19.11.2009

Der Streckenabschnitt Hamburg-St. Georg – Hamburg-Rahlstedt der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck ist in das Programm der Bundesregierung zur „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen und auf Initiative der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Mai 2007 vorgezogen worden. Im Juni 2007 wurde der Streckenabschnitt zur Bearbeitung freigegeben, anschließend wurden von der DB AG schalltechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben.

Nach Abschluss der schalltechnischen Untersuchungen wurden diese am 9. Februar 2009 von der DB AG vorgestellt. Ende Mai 2009 wurden die schalltechnischen Gutachten der zuständigen Behörde zugänglich gemacht, deren Auswertung mittlerweile abgeschlossen ist. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass entlang der Strecke Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 8,96 Kilometern errichtet werden sollen. Die DB AG erstellt derzeit die Planungen für die Lärmschutzwände im gesamten Sanierungsabschnitt (Drucksache 19/3496).

Ähnlich wie im Falle der Lärmsanierung der Güterumgehungsbahn, gibt es jedoch auch an dieser Strecke Lücken in den Lärmschutzwänden. Betroffen ist ein rund 800 Meter langer Bereich entlang der Rantzaustraße in Marienthal, wo der erforderliche Werthaltigkeitsfaktor von 1 nicht erreicht wird. Hier sind wiederum zwei Abschnitte zu unterscheiden: Für einen 220 Meter langen Abschnitt sind die Voraussetzungen für die Lärmsanierung nicht erfüllt, so dass der Bund hier keine Lärmschutzwände bezahlt, für die übrigen 580 Meter (dort beträgt der Werthaltigkeitsfaktor 0,78) hat der Bund seine Bereitschaft erklärt, 78 Prozent der Kosten für Lärmschutzwände zu übernehmen, wenn der Rest von Dritten getragen wird. Entsprechend dem Beispiel Güterumgehungsbahn sollte die Stadt auch in diesen Fällen Finanzierungsleistungen von Anliegerinnen und Anliegern für freiwillige Schallschutzmaßnahmen um max. 100 Prozent zu erhöhen. Bei angenommenen Baukosten von 1.350 Euro/Meter Lärmschutzwand beträgt der von den Anliegern und der Stadt im 580 Meter langen Abschnitt zu gleichen Teilen aufzubringende Anteil demnach rund 86.130 Euro. Im Falle einer hälftigen Finanzierung der Lärmschutzwände im übrigen Bereich der Rantzaustraße (220 Meter), müssten Anlieger und Stadt jeweils rund 148.500 Euro aufbringen.

Zur Finanzierung kann der Titel 6300.891.20 „Kostenanteil Hamburgs an der Aufhebung der Bahnübergänge in Wandsbek“ entsprechend abgesenkt werden. In seinem Jahresbericht 2009 hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Haushaltmittel bei diesem Titel viel zu hoch veranschlagt wurden (Drucksache 19/2153), es sind erhebliche Reste vorhanden.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. entsprechend dem Beispiel Güterumgehungsbahn Finanzierungsleistungen von Anliegerinnen und Anliegern für freiwillige Schallschutzmaßnahmen an der Eisenbahnstrecke Lübeck – Hamburg um max. 100 Prozent zu erhöhen,

 

2. für die Errichtung von Lärmschutzwänden zum Schutz von Einrichtungen der Stadt (insbesondere Schule Bovestraße) Finanzmittel zur Verfügung zu stellen,

 

3. für die Anpassung von Lärmschutzwänden an stadtplanerische Anforderungen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen,

 

4. zur Finanzierung den Titel 6300.891.20 „Kostenanteil Hamburgs an der Aufhebung der Bahnübergänge in Wandsbek“ entsprechend abzusenken und

 

5. der Bürgerschaft entsprechende Änderungen des Haushaltsplans zur Beschlussfassung vorzulegen.