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Landesmittel für aktive Beschäftigungspolitik verstärken – Weiterhin sehr niedrigschwellige Angebote für die Schwächsten am Arbeitsmarkt vorhalten

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 4

 

Im Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne vereinbart, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose um bis zu 1.000 weitere, öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze aufzustocken. Umgesetzt wird dieses Ziel mit der Beteiligung Hamburgs an den Bundesprogrammen „Soziale Teilhabe“ und „STAFFEL“ sowie mit der Nutzung des Instruments „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV). Mit Stand Juni 2018 werden mit diesen Ansätzen 903 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von langzeiterwerbslosen Menschen gefördert.

Darüber hinaus finanziert die BASFI seit 2015 mit dem zunächst zeitlich befristeten Programm „TAGWERK“ heute 108 Plätze für besonders arbeitsmarktferne Zielgruppen, die ohne absehbare Integrationschance auf dem Ersten Arbeitsmarkt sind. Solche niedrigschwelligen Beschäftigungsprojekte leisten nicht nur eine Heranführung an Arbeit und Beschäftigung sondern können auch ein wichtiger Bestandteil der Verknüpfung von Quartiersentwicklung und Beschäftigungspolitik sein. Individuelle Förderung und Stabilisierung wird auf diese Weise mit Quartiersentwicklung verbunden und zum Ausbau der sozialen Infrastruktur besonders in ärmeren Quartieren genutzt.

Zur Finanzierung der umfangreichen Bemühungen im Bereich des Sozialen Arbeitsmarktes konnte in den vergangenen Jahren unter anderem auch auf Haushaltsreste und Rückerstattungen zurückgegriffen werden. Letztere sind aufgebraucht und stehen für den kommenden Haushalt 2019/2020 nicht mehr zur Verfügung.

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN halten auch zukünftig niedrigschwellige Instrumente an der Grenze zwischen SGB II und SGB XII, wie bspw. das Programm „TAGWERK“ für arbeitsmarktpolitisch notwendig und sozialpolitisch sinnvoll.

Um die oben genannten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ziele weiter zu verfolgen und die in Hamburg breit aufgestellten Hilfen für Langzeiterwerbslose zu sichern, ist eine Verstärkung der Mittel für die „Produktgruppe 255.02 Arbeitsmarktpolitik“, um 1 Million Euro p. a. notwendig.

Das neue Bundesprogramm für Langzeitleistungsbezieher wird zusätzlich einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von Angeboten für Langzeitleistungsbezieher und den sozialen Arbeitsmarktleisten. Die oben genannte Zielgruppe wird mit den Angeboten jedoch nicht oder nur schwer erreicht werden können. Zugleich werden Landesmittel für die Arbeitsmarktpolitik inzwischen durch weitere Ausgaben, wie beispielsweise für Wohnheime für Auszubildende in Anspruch genommen. Deshalb ist eine Verstärkung der Landesmittel erforderlich.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im „Aufgabenbereich 255 Arbeit und Integration, Produktgruppe 255.02 Arbeitsmarktpolitik“ die Ermächtigung für Kosten für Transferleistungen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um 500.000 Euro zu verstärken und diese Mittel für niedrigschwellige beschäftigungspolitische Maßnahmen für Personen mit besonders komplexen Vermittlungshemmnissen zu verwenden,

2. im Zuge der Bereitstellung eines niedrigschwelligen Angebots den notwendigen Bedarf ggf. mit einem bis zu dem unter 1. benannten Volumen ergänzend zu finanzieren,

3. die hierfür erforderlichen Mittel aus dem EP 9.2. Aufgabenbereich 283, Produktgruppe 283.01 Zentrale Ansätze I auf den Aufgabenbereich 255 Arbeit und Integration, Produktgruppe 255.02 Arbeitsmarktpolitik des Einzelplans 4 zu übertragen.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Dominik Lorenzen
  • Mareike Engels (GRÜNE) und Fraktion