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Langfristige Perspektive für den Loki-Schmidt-Garten – Botanischer Garten der Universität Hamburg

Freitag, 16.12.2016

Mit der Drs. 20/12894 hat der Senat das Ersuchen der Bürgerschaft in der Drs. 20/6160 beantwortet. Die Bürgerschaft hat das dargestellte Ergebnis eines Gutachtens zur Kenntnis genommen, das der Senat in Umsetzung des Petitum-Punktes 2 des Ersuchens in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten stellt heraus, dass der Botanische Garten als „Gesamtkomplex eine sehr gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung von Wissenschaft und Forschung mit sich bringt (…) und einer der besucherstärksten Botanischen Gärten Deutschlands mit einer positiven Wahrnehmung in der Hamburger Bevölkerung“ sei. Das Gutachten empfiehlt, dass der Loki-Schmidt-Garten künftig als zentrale Betriebseinheit der Universität von einer verantwortlichen Direktorin oder einem verantwortlichen Direktor an der Spitze nach verbindlichen Zielvorgaben der Universität geführt werden solle.

Das Präsidium der Universität hat sich dem Vorschlag des Gutachtens insofern angeschlossen und den Botanischen Garten zum 1. Juli 2014 aus der MIN-Fakultät herausgelöst und in eine zentrale Betriebseinheit umgewandelt sowie das im engeren Sinne zuständige Personal dahin überführt. Die vorgesehene Ausschreibung einer Professur für die Leitung dieser zentralen Betriebseinheit „Botanischer Garten“ wurde zwar durchgeführt, blieb aber ohne Ergebnis. Darum hatte die Bürgerschaft den Senat mit der Drs. 20/13944 erneut ersucht, die Perspektive des Loki-Schmidt Gartens zu sichern.

Zurzeit ist noch offen, ob und wie das seinerzeit erarbeitete Konzept für den „Loki-Schmidt-Garten“ weiterentwickelt bzw. weiter geführt wird.

Für die Sanierung der Gewächshäuser hingegen zeichnet sich dank Unterstützung aus dem Kulturetat des Bundes eine Lösung ab.

Die Bürgerschaft begrüßt, dass sich das Präsidium der Universität zum Erhalt des Botanischen Gartens bekennt und mit den bereits ergriffenen Maßnahmen auch seine Entschlossenheit dokumentiert hat, den Garten, der im Jahr 2021 sein 200-jähriges Bestehen feiern kann, zukunftsfähig zu machen. Für die Dauer bis zur erfolgreichen Umsetzung der Pläne muss der Botanische Garten jedoch weiter gesichert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Botanische Garten als Einrichtung der Universität Hamburg ist zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die hierfür erforderlichen Ressourcen sind im Rahmen des Globalbudgets der Universität bereitzustellen. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 247 „Hochschulen“ werden bezogen auf die Produktgruppe 247.01 „Universität Hamburg“ erneut um folgende haushaltsrechtliche Regelung ergänzt:

Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 247.01 „Kosten für Transferleistungen“ zu verursachen, ist in Höhe von 3.640.000 Euro für das Jahr 2017 und in Höhe von 3.700.000 Euro für das Jahr 2018 zweckgebunden zugunsten der Unterhaltung des „‘Loki-Schmidt-Gartens‘ – Botanischer Garten der Universität Hamburg“ vorzusehen.

2. Die Bürgerschaft erwartet, dass ansonsten keine negativen Veränderungen der Ressourcenausstattung des Botanischen Gartens vorgenommen werden.

3. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft über die Umsetzung der geplanten organisatorischen und personellen Maßnahmen und das Zukunftskonzept für den Botanischen Garten inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie der Sanierung beziehungsweise des Erhalts der Gewächshäuser am Dammtor spätestens bis Mitte 2018 zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion