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Langjährige Sozialbindungen auch in nachgefragten Stadtvierteln

Donnerstag, 15.08.2013

Nach der aktuellen Förderrichtlinie für den Neubau von Mietwohnungen im 1. Förder-weg haben die Investoren die Wahlmöglichkeit für Bindungen von 15 bzw. 20 Jahren, im 2. Förderweg gilt generell eine Bindungslaufzeit von 15 Jahren. Vorgängersenate, inklusive des letzten schwarz-grünen Senats, hatten sich für diese zeitlich begrenzten Bindungsfristen ausgesprochen. Lediglich in benachteiligten Quartieren wird eine Bindungslaufzeit von 30 Jahren angeboten, damit die Bauherren eine entsprechende Sicherheit für ihre Investition auch in weniger nachgefragten Quartieren erhalten. Aufgrund der heute in vielen Bereichen der Stadt zunehmenden Verringerung von öffentlich-geförderten Wohnungen erscheint es aber wenig nachvollziehbar, warum öffentlich-geförderte Wohnungen in Stadtteilen wie Eppendorf oder Eimsbüttel schon nach 15 Jahren aus der Bindung fallen sollen, in Billstedt oder Jenfeld aber erst nach 30 Jahren. Gerade im Sinne einer sozialverträglichen Mischung erscheint eine längere Bindung gerade in den erstgenannten Stadtteilen erstrebenswert.

Die Möglichkeiten längerer Bindungsfristen von 30 Jahren gibt es hier bisher nur im Falle besonderen Wohnformen (z.B. Rollstuhlbenutzer-Wohnungen sowie Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende).

Festzuhalten bleibt aber auch, dass für die meisten privaten Investoren längere Bindungsfristen weniger attraktiv sind als kurze, da sie schon nach 15 Jahren Mietpreis und Belegung flexibler gestalten können.

Damit in Zukunft überall in der Stadt Sozialwohnungen auch von privaten Bauherren gebaut werden, ist es richtig, nachfrageorientierte Bindungsfristen anzubieten. Dies zeigt auch die erfreuliche Steigerung bei den geförderten Sozialwohnungen auf jeweils über 2.000 Wohnungen in 2011 und 2012. Es ist jedoch nicht verständlich, warum die Förderung von Bindungslaufzeiten von 30 Jahren außerhalb von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf aktuell nicht möglich ist. Von daher sollte geprüft werden, ob eine längere Bindungsdauer von bis zu 30 Jahren generell im gesamten Stadtgebiet optional angeboten werden könnte.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, zu prüfen, welche Auswirkungen die Einführung einer optionalen 30-jährigen Bindungslaufzeit auf alle Mietwohnungen im 1. Förderweg auf die Subventionsvolumina hätte, und ob eine 30-jährige Bindungsdauer zukünftig im gesamten Stadtgebiet angeboten werden kann.