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„Lassen wir doch beide Herzen schlagen! Wir brauchen die jungen Leute“ -Neuer Anlauf für die Abschaffung des Optionszwanges für Kinder unseres Landes

Dienstag, 26.01.2010

Der Erste Bürgermeister hat beim diesjährigen Neujahrsempfang des CDU-Wirtschaftsrates ein engagiertes Plädoyer für die doppelte Staatsbürgerschaft und gegen den geltenden Optionszwang im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht formuliert. Mit Blick auf den integrationspolitisch fatalen Entscheidungsdruck der hier geborenen jungen Deutschen mit Migrationshintergrund wies Ole von Beust darauf hin: „Viele wollen sich aber nicht entscheiden. Da schlagen zwei Seelen in ihrer Brust. Lassen wir doch beide Herzen schlagen! Wir brauchen die jungen Leute.“ Mit dem deutschen Pass falle die Integration leichter. „Uns fällt kein Zacken aus der Krone, wenn wir das ändern“, so von Beust.

Leider passt bisher das politische Handeln von Schwarz-Grün nicht zu dem flammenden Appell des Ersten Bürgermeisters. So hat sich Hamburg zu einer Bundesratsinitiative Berlins aus dem Jahre 2008, die auf eine Abschaffung der Optionspflicht abzielte, im Plenum des Bundesrates der Stimme enthalten. Eine SPD-Initiative in der Bürgerschaft (Drs. 19/3602) wurde im September 2009 ohne Debatte und Ausschussberatung abgelehnt. Angesichts der neuen Integrationsdebatte soll der Bürgerschaft mit einem neuen Anlauf die Chance für eine Neupositionierung gegeben werden. Gerade nach den Worten des Ersten Bürgermeisters muss es der Hamburger Anspruch sein, auf Bundesebene für eine tolerante und weltoffene sowie integrationspolitisch sinnvolle Lösung einzutreten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

„Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Aufhebung der in § 29 StAG geregelten Optionspflicht einzusetzen. Damit hätten alle in Deutschland geborenen bzw. eingebürgerten Kinder, die unter § 4 Abs. 3 bzw. § 40b StAG fallen, auf Dauer die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörig¬keiten beizubehalten.“

 

Begründung:

Der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder ausländischer Eltern (Geburtsortsrecht) nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bzw. die besondere Form der Einbürgerung nach der Übergangsregelung in § 40b StAG sind verbunden mit der Verpflichtung nach § 29 StAG, sich nach Vollendung der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Nach der Einführung des genannten Geburtsortsrechtes kommen seither jährlich über 40.000 Kinder ausländischer Eltern als Deutsche in Deutschland zur Welt. Aufgrund der Übergangsregelung, nach der auch damals unter 10-jährige Kinder von der Regelung des Geburtsortsrechtes rückwirkend Gebrauch machen konnten, kommt der Optionszwang nunmehr zur Anwendung, da die ersten dieser Kinder nun volljährig sind. Im Jahr 2008 betraf dieses bundesweit 3.316 junge Menschen; in den Folgejahren bis 2017 werden jährlich weitere 3.800 bis fast 7.000 zusätzliche Personen dazu kommen. Ab 2018 wird die Zahl der Betroffenen auf ca. 40.000 jährlich steigen. In Hamburg müssen sich bis 2018 insgesamt 1.362 Menschen mit Eintritt der Volljährigkeit entscheiden; ab 2018 sind aktuell 10.833 Kinder erfasst, für die der Optionszwang gilt. Damit sind in Hamburg über 12.000 Menschen von dieser integrationsfeindlichen und zudem rechtlich in hohem Maße problematischen Regelung betroffen.

Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. Es ist daher integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen. Die in den letzten Jahren auch in Hamburg in keiner Weise zufriedenstellenden Einbürgerungszahlen zeigen, dass auch beim Optionszwang als realer aber auch psychologischer Hürde für eine Einbürgerung akuter Handlungsbedarf besteht.

Zudem ist die Durchführung des Optionsverfahrens mit zahlreichen praktischen Schwierigkeiten verbunden, sie verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie erhebliche Rechtsunsicherheiten.

Nach dem klaren Bekenntnis des Bürgermeisters sollte Hamburg als weltoffene und liberale Metropole initiativ werden, um diesen unsinnigen und integrationspolitisch fatalen Kompromiss zu verändern.