Zum Hauptinhalt springen

Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen –Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion“

Freitag, 12.01.2018

zur Drs. 21/11250

 

Die Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion“ haben am 3. Mai 2017 beim Hamburger Senat die Unterschriftenlisten mit einer von der Initiative mitgeteilten Gesamtzahl von 24.357 Unterschriften zur Unterstützung der Volksinitiative eingereicht, welche nach entsprechender Prüfung durch den Senat zustande gekommen ist. Gegenstand der Initiative sind als Befassung mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung im Sinne einer anderen Vorlage gemäß § 1 Satz 1 VAbstG wesentliche Aspekte der Inklusion betreffende Forderungen, die sich auf pädagogisches sowie therapeutisches und pflegerisches Personal, räumliche Gegebenheiten und die Barrierefreiheit beziehen (Drs. 21/9020). Der genaue Gegenstand der Initiative ist folgende Vorlage:

 

„Mehr pädagogisches Personal

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, mehr pädagogisches Personal zur Verfügung zu stellen, damit alle SchülerInnen mit und ohne Förderbedarf ihre Potentiale im gemeinsamen Lernen entfalten können.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, für alle SchülerInnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung (LSE) je drei Lehrerunterrichtstunden mehr als für SchülerInnen ohne LSE zur Verfügung zu stellen. Zudem fordere ich, dass bei der Personalversorgung der Grundschulen durchschnittlich ein Anteil von 7% SchülerInnen mit LSE zugrunde gelegt wird.

 

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, für SchülerInnen mit einer Behinderung im Bereich körperliche oder geistige Entwicklung, Hören, Sehen oder Autismus die schülerbezogene Personalzuweisung in der Vorschule und den Jahrgängen 1-10 um ein Drittel zu erhöhen und sie in der Oberstufe an die der Mittelstufe anzugleichen.

 

Therapeutisches und pflegerisches Personal

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, für SchülerInnen mit einer Behinderung genauso viele Therapie- und Pflegestunden in der Inklusion wie an den entsprechenden speziellen Sonderschulen zur Verfügung zu stellen. Zudem fordere ich, dass das dafür nötige therapeutische und pflegerische Personal zusätzlich eingestellt wird und dies nicht zu Lasten der pädagogischen Versorgung geht.

 

Zusätzliche Räume

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, im Musterflächenprogramm einen zusätzlichen Flächenbedarf für Pflege, Therapie, Psychomotorik und Gruppenräume zu berücksichtigen, indem pro SchülerIn mit einer Behinderung zusätzlich 8m² vorgesehen werden.

 

Barrierefreiheit

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, die allgemeinen Schulen entsprechend ihrer SchülerInnen mit einer Behinderung schrittweise barrierefrei zu gestalten, indem für diesen Zweck ein Masterplan für die nächsten zehn Jahre beschlossen wird mit einem jährlichen Umsetzungsvolumen von zehn Millionen Euro.

 

Umsetzung der Forderungen

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, spätestens ein Jahr nach Zustandekommen des Volksentscheids die o.g. Forderungen umzusetzen. Zudem fordere ich, dass die o.g. Forderungen nicht durch Kürzungen in anderen schulischen Bereichen finanziert werden.“

 

Die Volksinitiative verweist in der Begründung ihrer Vorlage für die Unterschriftensammlung darauf, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion seit 2012 sehr viel stärker als die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen gewachsen sei, so dass die Lehrerstunden pro Kind mit Förderbedarf in den letzten Jahren drastisch verringert worden seien. Als Folge dieser Kürzungen werde die jetzt praktizierte Inklusion von vielen Eltern, Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen als unhaltbar erlebt, weil die personellen und räumlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichten, um ein für alle Schülerinnen und Schüler gelingendes gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Viele Eltern würden sich deshalb gezwungen sehen, ihr Kind mit einer Behinderung an einer speziellen Sonderschule anzumelden, obwohl sie eigentlich für ihr Kind eine gute inklusive Schule wünschten. Damit alle Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen ihre Potentiale entwickeln können, würden mehr Personal, mehr Räume und Barrierefreiheit benötigt.

 

Die im Gesetz vorgesehene Anhörung der Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative im Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgte am 11. Juli 2017. Im Anschluss daran sind die antragstellenden Fraktionen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative in den Dialog getreten, um die Möglichkeiten für einen Kompromiss auszuloten. Zur Wahrung der gesetzlichen Fristen hat die Volksinitiative am 22.9.2017 fristwahrend eine Verlängerung der Beratungszeit beantragt, der die Bürgerschaft am 11.10.2017 zugestimmt hat.

 

Nach vielen intensiven Gesprächen ist mit dem nachfolgenden Ersuchen ein Konsens gelungen, der zu einer Beendigung des laufenden Volksabstimmungs-verfahrens führen soll. Die Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion“ haben erklärt, dass sie nach erfolgtem Beschluss durch die Bürgerschaft ihre Vorlage gemäß § 8 VolksAbstG gegenüber dem Senat zurücknehmen werden. Die antragstellenden Fraktionen sichern zu, dass die in diesem Ersuchen aufgeführten Aufträge und Maßnahmen zeitgerecht von der zuständigen Behörde aufgegriffen und sachgerecht umgesetzt werden.

 

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ist die Inklusion eine der zentralen Aufgaben der vergangenen und zukünftigen Jahre. In der 2006 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten – darunter auch Deutschland –, ein inklusives Bildungssystem zu errichten, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist. In § 12 des Hamburger Schulgesetzes ist dieses Recht seit 2009 verankert: Kinder mit Behinderung haben das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen.

 

Inklusion rückt den Umgang mit Vielfalt in den Mittelpunkt pädagogischer und gesellschaftlicher Betrachtungsweisen. Inklusion ist ein Prozess, der die Teilhabe und Chancengleichheit aller Menschen bewirken soll.

 

Auf dieser Grundlage gestaltet der Hamburger Senat das Hamburger Schulwesen schrittweise zu einem inklusiven Schulsystem im Sinne der UN-Konvention. In Hamburg wurde die Inklusion ab dem Jahr 2012 mit hohen zusätzlichen Ressourcen und einem schlüssigen Förderkonzept organisiert und ausgestattet. Konzeption und Ressourcenausstattung wurden seitdem mehrfach verbessert und kontinuierlich weiterentwickelt mit dem Ziel, dass alle Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen dazu befähigt werden, die Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler positiv zu nutzen. Davon profitieren alle Kinder – mit und ohne Behinderung.

 

Seit Einführung der Inklusion gestalten insbesondere Grund- und Stadtteilschulen ihre Schulentwicklung und den Einsatz vorhandener Ressourcen mit dem Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler angemessen gefördert werden und alle Talente und Potenziale entfalten können.

 

Gerade die Stadtteilschulen sind als Schulen der Vielfalt eine starke Säule im Hamburger Schulsystem. Heterogenität wird hier als Chance und Reichtum verstanden. Stadtteilschulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern mehr Zeit bis zum Abitur. Sie bieten dadurch zugleich mehr Zeit zur Entfaltung der Persönlichkeit, für Vertiefung von Unterrichtsinhalten, aber auch für außerschulische Aktivitäten. Stadtteilschülerinnen und -schüler haben zugleich die Chance auf ein gutes Abitur, das gleiche Abitur, das auch Hamburger Gymnasiastinnen und Gymnasiasten ablegen.

 

Die Stadtteilschule ist eine relativ neue Schulform. Alle Stadtteilschulen arbeiten inklusiv, fördern Kinder mit Förderbedarf oder Behinderungen in ihren Talenten und bereiten sie auf einen Schulabschluss vor. Die Zahl guter Schulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern ist erfreulich angestiegen.

 

Die Umsetzung des Menschenrechts Inklusion benötigt besondere Unterstützung, damit sie gelingt und ihrem Umfang und ihrer Bedeutung gerecht werden kann. Auch damit eine breite gesellschaftliche Übereinkunft hergestellt werden kann bedarf es einer ausreichenden Ausstattung hinsichtlich Pädagogik, Pflege und Therapie.

 

Hierzu hat der Senat die Schulen mit erheblichen zusätzlichen Ressourcen ausgestattet. Insgesamt stehen den Schulen in Hamburg heute mehr als 1.200 Vollzeitstellen für Pädagogik ausschließlich für die Inklusion zur Verfügung. Die bis 2012 bestehenden unterschiedlichen Modelle der Personalzuweisung wurden durch ein neues Fördermodell ersetzt, um eine nicht vom Zufall abhängige und damit gerechtere Ressourcenzuweisung zu ermöglichen.

 

Zur Flankierung der Inklusion hat der Senat zahlreiche weitere Verbesserungen in der Personalausstattung der allgemeinbildenden Schulen umgesetzt. Deshalb hat der Senat die Zahl der Pädagogen an Hamburgs Schulen von 2010 bis 2016 um über 2.300 Stellen erhöht. Lediglich rund 900 dieser zusätzlichen Stellen waren nötig, um die gestiegenen Schülerzahlen auszugleichen. Rund 1.400 Stellen wurden ausschließlich zur Qualitätsverbesserung eingesetzt. Fast alle dieser zusätzlichen Stellen kommen direkt oder indirekt der Inklusion zugute. So wurden knapp 500 Stellen direkt zur Verbesserung der Inklusion mit dem Ziel der Doppelbesetzung von Unterrichtsstunden eingesetzt. Weitere Stellen wurden eingesetzt zur Verkleinerung der Schulklassen, zur Verbesserung der Unterrichtsvorbereitung für Lehrkräfte an Stadtteilschulen und zur Ausweitung des Förderunterrichts.

 

Darüber hinaus wurde die Zahl der Schulbegleitungen verfünffacht, zudem wurde das Beantragungs- und Zuweisungssystem für Schulbegleitungen deutlich vereinfacht, um den Familien die aufwändige Suche nach einer Schulbegleitung abzunehmen und sie deutlich zu entlasten.

 

Zur Verbesserung der Inklusion wurden zudem die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) gegründet. Sie bieten Eltern eine passgenaue Beratung und ebnen vielen Kindern mit Behinderungen den Weg an eine allgemeine Schule. Die Zusammenarbeit von Beratungs- und Bildungsarbeit der ReBBZ ermöglicht es im Einzelfall im Sinne des Kindes zu entscheiden, welche Schule am besten geeignet ist. Temporäre Lerngruppen der ReBBZ sorgen dafür, dass exklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern der Wiedereinstieg in die allgemeine Schule ermöglicht wird.

 

Begleitend wurde im Bereich der Lehrerfortbildung das Angebot für Maßnahmen der Inklusion erweitert und in bestehende Angebote konsequent integriert. Am Landesinstitut für Lehrerbildung bilden sich Lehrkräfte gezielt weiter, um den konkreten Anforderungen vor Ort gerecht werden zu können. Sie tun das mit großem Engagement und Herzblut. Seit 2012 haben mehrere tausend Lehrerinnen und Lehrer an diesen Fortbildungen teilgenommen.

 

Ebenfalls wurden die Beratungsangebote für Schule und entsprechende Hospitationen deutlich ausgebaut. An jeder Schule wurde die Stelle der Förderkoordination eingerichtet, durch welche alle Maßnahmen gesteuert und koordiniert werden sollen. Inklusion ist außerdem Teil der anstehenden Reform der Lehrerbildung.

 

Trotz – wie gezeigt - unterschiedlicher Ausgangspunkte und Bewertungen ist es beiden Seiten im Verlaufe der Verhandlungen gelungen, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, das in den nächsten Jahren substantielle Verbesserungen für die Inklusion an Hamburgs Schulen bringen wird. Dieses wird insbesondere das gemeinsame Lernen voranbringen, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen, die Lehrer- und Elternschaft unterstützen sowie insbesondere die Stadtteilschule stärken. Konkret vereinbart wurden Verbesserungen für Kinder mit Behinderungen (I.) und für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung – LSE – (II.), ferner eine Bauoffensive Barrierefreiheit (III.) und Maßgaben für mehr Raum für gute Inklusion (IV.). Flankiert wird dieser Verbesserungsprozess von einem Inklusions-Monitoring (V.).

 

Die im Petitum unter 1.-10. genannten Festlegungen zu den Personalressourcen stellen eine Veränderung der bisherigen Zuweisungspraxis dar (vgl. u.a. Drs. 20/3641)

 

 

I. Kinder mit Behinderungen

 

Ausgangspunkt für die Personalausstattung sind die seit 1990 eingerichteten Integrationsklassen. An deren Ressourcenzuweisung soll erneut angeknüpft werden. Hiermit wird eine Hamburger Tradition fortgeführt, die unser Bundesland weiterhin an die Spitze der Ausgaben für die Inklusion von Kindern mit einer Behinderung stellt.

 

Die Regierungsfraktionen kommen mit der Volksinitiative überein, die jetzige Personalzuweisung so zu erhöhen, dass eine durchgängige Doppelbesetzung des Unterrichts in Klassen mit drei Kindern mit Behinderung im Professionenmix bestehend aus Sonderpädagog/inn/en sowie Erzieher/innen in den Grundschulen respektive Sozialpädagog/innen in den weiterführenden Schulen doppelt besetzt werden. Damit verändern und stärken wir den Professionenmix an den Hamburger Schulen hin zu einer stärkeren Multiprofessionalität. Gleichzeitig erhöhen wir die Einsatzmöglichkeiten für Erzieher/innen am Vormittag und schaffen für sie so bessere Arbeitsbedingungen.

 

Die Regierungsfraktionen und Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative halten es für ein zentrales Ziel, dass diese Ressourcen zweckentsprechend von den Schulen eingesetzt werden. Die Schulbehörde soll deshalb darauf hinwirken, dass die Schulen die Doppelbesetzung im vollen Umfang sicherstellen.

 

Hinsichtlich der Pflege und der Therapie erhalten Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an Schwerpunktschulen zukünftig in gleichem Umfang Therapiestunden und Pflege wie die entsprechenden Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen.

 

 

II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung (LSE)

 

Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen LSE ist mit Einführung der Inklusion erheblich gestiegen. Zwar sank die Zahl der LSE-Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen um rund 2.400 Schülerinnen und Schüler. Im Gegenzug meldeten die allgemeinen Schulen aber einen Anstieg der LSE-Schülerinnen und Schüler um rund 6.000.

 

Das heißt, dass weniger als die Hälfte der derzeit rund 6.400 an den allgemeinen Schulen unterrichteten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf LSE im Zuge der Inklusion an die allgemeinen Schulen gekommen ist. Mehr als die Hälfte der heute gemeldeten förderbedürftigen Kinder war dagegen schon immer an den allgemeinen Schulen und wurde dort früher ohne zusätzliche Förderung mit den Bordmitteln der Schulen im Regelunterricht beschult. Auch wenn die Förderung der Kinder vor Ort durch die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte bisher irgendwie funktioniert hat, sollen die Schulen für diese zusätzlichen Aufgaben besser ausgestattet werden.

 

Die Regierungsfraktionen und die Volksinitiative kommen deshalb überein, die Personalzuweisung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt LSE der in den letzten Jahren stark gewachsenen Zahl dieser Schülerinnen und Schüler anzupassen. Zukünftig geht die Personalzuweisung für den Förderschwerpunkt LSE davon aus, dass in den allgemeinbildenden Schulen in den Jahrgängen VSK bis 4 durchschnittlich 6,0% und in den Jahrgängen 5-10 durchschnittlich 8,1% aller Schülerinnen und Schülern (inkl. ReBBZ) sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich LSE haben und entsprechend gefördert werden.

 

 

III. Bauoffensive Barrierefreiheit

 

Die Regierungsfraktionen und die Volksinitiative sind sich einig, dass die Schulen in Hamburg sukzessive und zügig barrierefrei gebaut bzw. barrierearm umgebaut werden. Um dies sicherzustellen, sollen alle Schulneubauten barrierefrei geplant und gebaut werden. Zusätzlich sollen die Anstrengungen für den barrierefreien Umbau des Gebäudebestandes der Schulen (inkl. Außengelände) massiv verstärkt werden. Hierfür soll mit einem Gesamtvolumen von 35 Mio. Euro in den nächsten 6 Jahren ein besonderer Investitionsschwerpunkt gelegt werden - angesichts auch der ambitionierten Neubauziele von Schulbau Hamburg eine große Herausforderung.

 

Zusätzlich soll der Leitfaden zur Sicherstellung der Barrierefreiheit im Schulbau zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände überarbeitet und angepasst werden. Wir wollen die Behindertenverbände auch als Ansprechpartner in die Planung und Ausführung von konkreten Schulbauvorhaben einbinden. Dies soll bei allen Schulbauvorhaben ab einer Größenordnung von zwei Millionen Euro geschehen. Das geplante neue Kompetenzzentrum wird hierbei eingebunden.

 

 

IV. Mehr Raum für gute Inklusion

 

Die Regierungsfraktionen und die Volksinitiative sind sich zudem darüber einig, Kindern mit einer Behinderung mehr Platz in der Schule zur Verfügung zu stellen. Dafür soll das Musterflächenprogramm überarbeitet werden, um für Kinder mit einer Behinderung 8 qm zusätzlichen Flächenbedarf für Pflege, Therapie, Psychomotorik und Gruppenräume vorzusehen. Da die Zahl der Kinder mit Behinderungen an einer Schule schwankt, soll die zusätzliche Fläche für alle Schwerpunktschulen mit dauerhaft mindestens 10 Kindern mit einer Behinderung gelten.

 

Gleichzeitig ist allen Beteiligten klar, dass sich eine Veränderung des Musterflächenprogramms nur schrittweise im Zuge von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Gebäudesanierungen auswirken wird. Deswegen fordern wir die Schulen auf, an denen dauerhaft mindestens 10 Kinder mit einer Behinderung beschult werden und die gleichzeitig über Raumüberhänge verfügen, diese für Pflege, Therapie, Psychomotorik und Gruppenräume vorzusehen.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

 

I. Kinder mit Behinderung

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Autismus so zu fördern, dass die Förderressource von drei Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in einer Klasse in jeder Klassenstufe an staatlichen allgemeinen Schulen eine durchgängige qualifizierte Doppelbesetzung im Unterricht sowie im Ganztag ermöglicht. Dafür erhalten Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen Vorschule bis Klasse 4 eine Förderung von 11,5 WAZ (halbtags) bzw. 14,5 WAZ (ganztags) sowie für die Klassenstufen 5-13 13,1 WAZ (halbtags) und 16,1 WAZ (ganztags).

 

2. allgemeinen Schulen mit mindestens fünf Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung genauso viele Therapiestunden wie den speziellen Sonderschulen entsprechend deren Bedarfsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Diese allgemeinen Schulen erhalten pro Schüler/in mit Förderschwerpunkt geistige oder körperliche Entwicklung auch 0,65 Wochenstunden Pflege zugewiesen. Um dies zu gewährleisten, erhalten diese allgemeinen Schulen entsprechend der Zahl ihrer Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung therapeutisches und pflegerisches Personal von der BSB zugewiesen. Dieses therapeutische und pflegerische Personal wird ab dem Schuljahresbeginn 2018/19 für alle Jahrgänge zusätzlich eingestellt. Für das Schuljahr 2017/18 ergibt sich ein Fördervolumen von 18,5 Stellen Physiotherapie, 10,5 Stellen Ergotherapie und 9,5 Stellen SPA für die Pflege.

 

3. die Schulen in geeigneter Weise zu verpflichten, die mit Ziff. 1/2 erfolgten Zuweisungen zweckentsprechend einzusetzen.

 

4. die neue Förderung gemäß Ziff. 1. aufwachsend beginnend mit den Klassen VSK, 1, 5 und 11 zum Schuljahresbeginn 2018/19 einzuführen.

 

 

 

 

II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung (LSE)

 

 

Der Senat wird ersucht,

 

5. an den allgemeinbildenden Schulen eine LSE-Förderquote von 6,0% in den Klassenstufen VSK-4 und von 8,1% in den Klassenstufen 5-10 zugrunde zu legen (inkl. ReBBZ).

 

6. die aus Ziff. 5. abgeleitete Zahl von LSE-Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen in den Klassenstufen VSK-4 mit 5,03 WAZ (halbtags) bzw. 5,39 WAZ (ganztags) und in den Klassenstufen 5-10 mit 5,22 WAZ (halbtags) 5,59 WAZ (ganztags) zu fördern.

 

7. die für die allgemeinen Schulen für die Klassenstufen VSK-4 errechnete Förderressource den allgemeinen Schulen als systemische, nach Sozialindex gestaffelte Ressource zur Verfügung zu stellen. Dazu wird die für die Klassenstufen VSK-4 der allgemeinen Schulen errechnete durchschnittliche LSE-Förderquote durch Vervielfachung mit den Multiplikatoren 2,0 (Kess 1), 1,6 (Kess 2), 1,3 (Kess 3), 0,8 (Kess 4), 0,4 (Kess 5) und 0,25 (Kess 6) in eine LSE-Förderquote nach Sozialindex umgerechnet.

 

8. die für die allgemeinen Schulen für die Klassenstufen 5-10 gemäß Ziff. 5. und 6. errechnete Förderressource den allgemeinen Schulen als schülerbezogene Ressource entsprechend des jeweiligen Anteils der Schülerinnen und Schülern mit LSE-Diagnose zur Verfügung zu stellen, wobei die schülerbezogene Ressource an allgemeinen Schulen mit Sozialindex 1 und 2 um 10 Prozent höher liegt als an den anderen Schulen.

 

9. die Schulen in geeigneter Weise zu verpflichten, die mit Ziff. 5-8 erfolgten Zuweisungen zweckentsprechend einzusetzen.

 

10. das neue Modell aufwachsend beginnend mit den Klassen VSK, 1 und 5 zum Schuljahresbeginn 2018/19 einzuführen

 

11. die Statusdiagnostik zur Feststellung des Förderbedarfs LSE im Jahrgang 3/4 mit dem Ziel zu überarbeiten, das Verfahren deutlich zu vereinfachen und den Arbeitsaufwand für Schulen und ReBBZ zu verringern.

 

 

III. Bauoffensive Barrierefreiheit

 

 

Der Senat wird ersucht,

 

12. alle Schulneubauten barrierefrei zu planen und zu errichten.

 

13. zusammen mit der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) den Leitfaden zur Sicherstellung der Barrierefreiheit im Schulbau bis Ende 2018 zu überarbeiten und anzupassen. Sobald das geplante „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ seine Arbeit aufnimmt, soll dieses in geeigneter Weise in diese Arbeit einbezogen werden.

 

14. die Planung und die Ausführung größerer Schulbauvorhaben in Neubau und Bestand ab einem Volumen von zwei Millionen Euro jeweils mit der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) abzustimmen. Sobald das geplante „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ seine Arbeit aufnimmt, soll dieses in geeigneter Weise in diese Arbeit einbezogen werden.

 

15. den Rahmenplan Schulbau in einer Weise fortzuschreiben, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre insgesamt mindestens 100 Millionen Euro für barrierefreie Schulen investiert werden. Diese Bauoffensive Barrierefreiheit ist in der Weise auszugestalten, dass vom genannten Gesamtrahmen in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt mindestens 35 Millionen Euro in die Herstellung der Barrierefreiheit im Gebäudebestand (inkl. Außengelände) investiert werden. Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit werden in dem unter Ziff. 13. beschriebenen Leitfaden genau beschrieben. Baumaßnahmen zur Schaffung von Pflege- und Therapieräumen im Gebäudebestand der unter Ziff. 2 genannten Schulen sowie die Kosten für deren Einrichtung können aus den o.g. 35 Millionen Euro finanziert und sollen zeitnah d.h. vorrangig 2018 geplant und möglichst realisiert werden. Das Monitoring gemäß Ziff. 18 muss die Maßnahmen differenziert nach Neubau bzw. Sanierung darlegen.

 

 

IV. Mehr Raum für gute Inklusion

 

Der Senat wird ersucht,

 

16. im Musterflächenprogramm ab dem 01.08.2018 für alle Schulen mit mindestens 10 Schülern mit einer Behinderung einen zusa?tzlichen Flächenbedarf für Pflege, Therapie, Psychomotorik und Gruppenräume von 8 qm pro Schüler mit einer Behinderung vorzusehen.

 

17. darauf hinzuwirken, dass an den Schulen mit mindestens 10 Schülern mit einer Behinderung und Raumüberhängen das Raumkonzept dahingehend geändert wird, dass pro Kind mit einer Behinderung 8 qm für Inklusionsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

 

 

V. Jährliches Inklusions-Monitoring, haushälterische Berücksichtigung, Unterstützung von Schulbau Hamburg

 

Der Senat wird ersucht,

 

18. jährlich der Bürgerschaft zu den erreichten Fortschritten und weiteren Handlungsbedarfen zu den Ziff. 1-17 zu berichten (Inklusions-Monitoring).

 

19. nach Umsetzung der dargestellten wesentlichen Verbesserungsschritte im personellen und baulichen Bereich im Jahre 2023 der Bürgerschaft einen zusammenfassenden, vergleichenden und indikatorengestützten Bericht vorzulegen.

 

20. die sich aus diesem Ersuchen ergebenden Finanzierungsbedarfe im laufenden Haushalt 2017/2018, in der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre entsprechend zu berücksichtigen, so dass eine zeitgerechte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt ist. Schulbau Hamburg ist – angesichts bereits bestehender ambitionierter Neubauziele - insbesondere bei der Bauoffensive Barrierefreiheit im Gebäudebestand (Ziff. 15) von Senat und Fachbehörden in geeigneter Weise besonders zu unterstützen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Farid Müller
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • Mareike Engels (GRÜNE) und Fraktion